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absolutes halteverbot nach stvo §12

saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:05:

so jungs und mädels. ich bin seit zwei tagen am rätzeln.

ich fahre jeden tag durch eine strasse wo ein absulutes halteverbot steht.

so weit ist das ja nichts schlimmes. aber was mich wundert ist das der feil

nur nach rechts zeigt. und das ja das ende eins halteverbots anzeigt.

es gibt aber kein schild wo ein feil nach links zeigt. also wo es anfängt.

und ich sehe die polizei da immer fleissig auf schreiben. aber nach meiner rechts kenntnis.

beginnt ja ein halte verbot oder über überhaupt ein  verbot oder gebot erst nach dem schild.

was hier ja nicht der fall ist, da es dort nur ein schild gibt wo es endet.

also ist es mir doch etwas eigensinnig. das ich ein knölchen zalhen soll, ob wohl da eigentlich

kein verbotzeichen steht. vielleicht weiss ja einer mehr als ich und kann mich da mal auf klären???

lg saber

 

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green (42)


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Am 26.07.2011 um 18:09:

Eigentlich hast du da recht.... Wenn es aufhört,muß es ja auch irgendwo anfangen.... Mal die Jungs von der Rennleitung fragen,wo es beginnt,wenn sie schon fleißig aufschreiben

saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:13:

ja würde ich gerne machen aber ich fahr da leider immer nur durch und kann da nicht anhalten. ich bin da immer nur beruflich unterwegs und hab da keine zeit zu. aber mich würde einfach mal die rechts lage intereesiern. den ich bin eigentlich sehr gut im strassen recht aus gebildet. und kann mir da einfach kein reim raus machen. in meinen augen ist das schild so wie es da steht sinnlos

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green (42)


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Am 26.07.2011 um 18:19:

Es ist sinnlos,aber wenn du da anhälst,bekommst du ja auch ein Ticket..... Ist ja absolutes Halteverbot... so kann man auch geld verdien......

saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:23:

ja genau. du kannst auch auf einer strasse fahren innerort. wo 50 km/h erlaubt sind auf einmal wirst du geblitzt. 200 meter steht ein schild 30 zu ende. es gab aber kein schild wo die 30 angefangen haben. ist es dann rechtens???

das du 35 euro zahlen musst weil du 20 km/h zu schnell gewesen bist???

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green (42)


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Am 26.07.2011 um 18:27:

ist genau das selbe.... das geht auch nicht..... Haben andere Gooliver hierzu keine meinung....?????

LayD (26)


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Am 26.07.2011 um 18:28:

Doch, aber sowas habe ich noch nie gesehn, dass sozusagen irgendwo ein Schild "fehlt", das einen bestimmten Bereich kennzeichnet... deshalb kann ich mir das schlecht vorstellen.

saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:34:

wie es aussieht wohl nicht. was eigentlich schade ist.

dachte das hier vielleicht auch mal ein paar was reinschreiben wo sie

sie so witzige sachen gesehen haben.

ich kenn noch ein parkverbotsschild das haben sie in 4 meter höhe aufgehagen. hinter einer kreutzung. wenn du rechts abbiegst. kannst das schild na klar geil sehen weil es ja in 4 meter höhe hängt und jeder auto fahrer naklar in die luft schaut. 

ob da vielleicht ein verkehreszeichen ist. ob wohl nach DIN vorschrift ja jedes verkehrzeichen bei 2,50m zu hängen hat.

also ich weiss nicht was manche sich dabei denken wenn sie schilder anbringen. aber da kann man manchmal nur den kopf schüdeln. bei so was.

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saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:37:

ja fahr nach hh in die strasse berlinertor da kannst du es dir ansehen. wenn du vom steindamm kommst. gleich 8 meter drine. und weil es so schön ist  300 meter noch ein mal

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TheHörsturz (24)


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Am 26.07.2011 um 18:42:

Das Haltverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieses steht, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird.[1]

Weiße Pfeile in den Zeichen 283 und 286 zeigen den Anfang, das Ende oder die Fortsetzung des Haltverbots an. Ein Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil markiert wie ein Zeichen ohne Pfeil den Anfang eines Haltverbots. Ein Zeichen mit einem Pfeil, der von der Fahrbahn weg weist, zeigt das Ende eines Haltverbots an.[1] Eine Kombination beider Pfeile weist auf die Fortsetzung eines Haltverbots hin. Die Bedeutung der Pfeile wird anschaulich, wenn man sich die Zeichen zur Fahrbahn gedreht vorstellt; so gedreht, würden die Pfeile auf den Bereich zeigen, für den das Haltverbot gilt.

Haltverbote können zeitlich, also stündlich und wochentäglich oder auch über Zeiträume hinweg, beschränkt werden.

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littlebui (26)


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Am 26.07.2011 um 18:45:

so wie ich das schild sehe ist das kein "endschild" das beudeutet in dem sinne nur das ab dem schild in dem fall nach re absolutes halteverbot ist. oder hab ich an deiner frage jetzt was falsch verstanden?

saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:45:

Zitat (saberrider):

ja fahr nach hh in die strasse berlinertor da kannst du es dir ansehen. wenn du vom steindamm kommst. gleich 8 meter drine. und weil es so schön ist  300 meter noch ein mal

so für alle die jetzt denken das sie vielleicht das falsche schild am anfang hingestellt haben. nein haben sie nicht. es wird immer nur das auto aufgeschrieben was vor dem ersten schild steht. alle andern werden nicht aufgeschrieben. nur der der gleich am anfang steht. das 2 schild steht vor einer kreutzung wo so wie so keiner parken wird weil er ja sonst die strasse zu machen würde. aber auch das ist ja ein endungs schield. auch da gibt es kein anfangsschild und hinter der kreutzung steht noch mal ein endungsschild. also ich weiss das sich das alles ziehmlich lächerlich anhört. so aber es ist leider wirklich wahr.

ich weiss nicht ob der der die schilder angebracht hat über haupt weiss was er da gemacht hat. aber so wie sie da stehen sind sie einfach nur zum lachen mehr auch nicht.

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littlebui (26)


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Am 26.07.2011 um 18:49:

es gibt in dem sinne kein anfang und ende schild. es gibt nur schilder die die richtung anzeigen in welche du nicht parken darfst, und das ist in dem fall ja nun mal nach re. oder steh ich immernoch auf dem schlauch?

saberrider (31)


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Am 26.07.2011 um 18:51:

Zitat (TheHörsturz):

Das Haltverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieses steht, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird.[1]

Weiße Pfeile in den Zeichen 283 und 286 zeigen den Anfang, das Ende oder die Fortsetzung des Haltverbots an. Ein Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil markiert wie ein Zeichen ohne Pfeil den Anfang eines Haltverbots. Ein Zeichen mit einem Pfeil, der von der Fahrbahn weg weist, zeigt das Ende eines Haltverbots an.[1] Eine Kombination beider Pfeile weist auf die Fortsetzung eines Haltverbots hin. Die Bedeutung der Pfeile wird anschaulich, wenn man sich die Zeichen zur Fahrbahn gedreht vorstellt; so gedreht, würden die Pfeile auf den Bereich zeigen, für den das Haltverbot gilt.

Haltverbote können zeitlich, also stündlich und wochentäglich oder auch über Zeiträume hinweg, beschränkt werden.

richtig aber der feil zeigt nach recht also zum bürgersteig. so mit endet das halteverbot. das problem es gibt kein schild vorher wo es anfängt. und so mit ist das schild (schilder) so wie es dort steht nicht wirksam. den ich kann nichts beenden

wo nichts anfängt. also ist wenn schon das schild falsch angebracht worden. so das es dort beginnen soll und dann würde auch das schild 300 meter weiter wo es ja auch nach rechtszeigt. ein sinn machen. aber so ist es einfach nur ein schild und mehr nicht. den ich hab ja oben schon ein beispiel gegeben. wo man ja auch rechtlich sagen würde so geht es nicht.

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TheHörsturz (24)


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Am 26.07.2011 um 18:54:

Zitat (saberrider):

 

richtig aber der feil zeigt nach recht also zum bürgersteig. so mit endet das halteverbot. das problem es gibt kein schild vorher wo es anfängt. und so mit ist das schild (schilder) so wie es dort steht nicht wirksam. den ich kann nichts beenden

wo nichts anfängt. also ist wenn schon das schild falsch angebracht worden. so das es dort beginnen soll und dann würde auch das schild 300 meter weiter wo es ja auch nach rechtszeigt. ein sinn machen. aber so ist es einfach nur ein schild und mehr nicht. den ich hab ja oben schon ein beispiel gegeben. wo man ja auch rechtlich sagen würde so geht es nicht.

Naja normalerweise fängt ein Schild ja immer ab Schild an. Das würde ja dann bedeuten, es fängt beim Schild an und endet auch an diesem Schild Das is aber ne kurze Halteverbotsstrecke

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