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Auskunft über gerichtliche Vorladung

Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 11:53:

Juten Tach

Ich habe eine Vorladung als Zeugin beim Schöffengericht angeordnet bekommen und weiß ehrlich gesagt nicht, wer das ist, gegen den ich aussagen soll und worum es geht. Es steht zwar im Schreiben, um was für eine Angelegenheit es geht, aber davon weiß ich nichts.

Nun wollte ich mal fragen, ob das Gericht mir eine Auskunft geben kann, warum ich dort als Zeugin geladen wurde. Oder ob die mir nichts dazu sagen können/dürfen/wollen.

Und ja, ich muss da hin -.-' ist also ein echtes Schreiben und kein verspäteter Aprilscherz.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.

docfesser (34)


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Am 09.04.2011 um 11:56:

Japp, ruf da mal die nette Vorzimmerdame vom Richter an... frag mal nett, dass sie Dir mal nen Tipp geben soll, um was es überhaupt geht. Kannst ja offen sagen, dass Du mit dem Namen des Angeklagten nix anfangen kannst...

Hatte das auch mal, dass ich gar nicht wusste, wer das ist.

Schliesslich muss man sich unter Umständen auch mal auf den Termin vorbereiten....

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!

Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 11:59:

Genau das ist es ja, ich müsste in meinem Gedächtnis kramen und überhaupt zu wissen, um wen es geht und was damals gewesen ist. Da ich schon öfters in der Vergangenheit als Zeugin, zumindest bei der Polizei, ausgesagt habe, kommen mehrere Personen in Betracht.

Aber vor Gericht musste ich noch nie

-------------------- Nachträglich editiert von Echsezero am 09.04.2011 12:00

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.

mann1961
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Am 09.04.2011 um 12:00:

Zitat (Echsezero):

Juten Tach

Ich habe eine Vorladung als Zeugin beim Schöffengericht .... und weiß ehrlich gesagt nicht, wer das ist, gegen den ich aussagen soll und worum es geht. Es steht zwar im Schreiben, um was für eine Angelegenheit es geht, aber davon weiß ich nichts.

. . .  , warum ich dort als Zeugin geladen wurde.  . . . .

 

.. geh hin und sag die Wahrheit!  

 

Wahrscheinlich hat die jemand als Zeuge benannt?

Und vielleicht hast du ja auch die Chance "für" jemanden auszusagen!

Butterfinger (40)


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Am 09.04.2011 um 12:00:

Ja, du musst der Vorladung Folge leisten! Wenn du es nicht machst, kann eine Ordnungsstrafe und ein Haftbefehl gegen dich verhängt werden!

Wenn du bei Gericht anrufst, wirst du keine Auskunft bekommen, du kannst aber persönlich bei Gericht vorsprechen und dein Anliegen schildern, dann wird man dir ganz sicher helfen.

Wenn mich die Donner des Todes begrüßen,
wenn meine Adern geöffnet fliessen,
dir meinem Gott ergebe ich mich,
Walvater Odin ich rufe dich!!!


Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 12:02:

Zitat (mann1961):

 

 

.. geh hin und sag die Wahrheit!  

 

Wahrscheinlich hat die jemand als Zeuge benannt?

Und vielleicht hast du ja auch die Chance "für" jemanden auszusagen!


Sehr witzig...die Wahrheit über einen Vorfall, der womöglich schon 5-10 Jahre her ist.  Ich schreibe kein Tagebuch, also kann ich mein tagtägliches Handeln nicht 100% Wahrheitsgemäß nachvollziehen. Und um die Wahrheit sagen geht es auch gar nicht.

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Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 12:03:

Zitat (Butterfinger):

Ja, du musst der Vorladung Folge leisten! Wenn du es nicht machst, kann eine Ordnungsstrafe und ein Haftbefehl gegen dich verhängt werden!

Wenn du bei Gericht anrufst, wirst du keine Auskunft bekommen, du kannst aber persönlich bei Gericht vorsprechen und dein Anliegen schildern, dann wird man dir ganz sicher helfen.


Ich weiß, dass ich hin muss. Ich werde auch hingehen. Ist zwar ein scheiß Termin, da mir die Arbeit ehrlich gesagt in dem Fall wichtiger ist, aber was muss, das muss.

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Kreuznarbe (25)


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Am 09.04.2011 um 12:05:

Zitat (Echsezero):

 

Aber vor Gericht musste ich noch nie

 

Ist aber überhaupt nicht schlimm, war jetzt schon mehrfach vor Gericht aus 1000 verschiedenen Grünen, Zeuge, Zuschauer etc

Musste bei einer zeugenaussage auch sagen das ich überhauot nichts mehr weiß und die haben das auch so hin genommen,was  sollen sie auch anderes machen? Wenn du nichts (mehr) weißt können sie das wissen ja nicht aus dir raus quetschen

Kurt Cobain ist nicht tot, er zeigt nur Gott wie man richtig Gitarre spielt

Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 12:09:

Ist das wie bei Barbara Salesch?

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CoCalEra (25)


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Am 09.04.2011 um 12:12:

Ich habe auch kürzlich eine Vorladung bekommen und ich weiß auch nicht mehr wirklich was genau gewesen ist und sollte ich mich an was erinnern sag ich es! wenn nicht dann können die dagegen nix machen

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null.Das nenen sie dann ihren Standpunkt

XxRebell79xX (32)


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Am 09.04.2011 um 12:15:

wenn du nicht hin gehts

kann das Gericht dir bis zu 1000 Euro Ordnungsgeld aufbrummen oder Ordnungshaft bis  sechs Wochen geben

Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 12:16:

Zitat (Cano1979):

wenn du nicht hin gehts

kann das Gericht dir bis zu 1000 Euro Ordnungsgeld aufbrummen oder Ordnungshaft bis  sechs Wochen geben


Wo steht denn, dass ich nicht hingehe???

Wayne und wenn bezahl ich das aus der Portokasse Ich sag doch nicht extra meine Maniküre ab für so´n Schmarrn

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docfesser (34)


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Am 09.04.2011 um 12:19:

Zitat (CoCalEra):

Ich habe auch kürzlich eine Vorladung bekommen und ich weiß auch nicht mehr wirklich was genau gewesen ist und sollte ich mich an was erinnern sag ich es! wenn nicht dann können die dagegen nix machen

 

Wenn Du den Vorfall nicht mehr genau weisst, ist ein "Ich kann mich nicht genau erinnern!" immer die sicherste Variante für alle - auch für Dich!

 

Niemand erwartet eine perfekte Story, wie im Fernsehen. Und wenn Du eine falsche Aussage, egal ob wissentlich oder unwissentlich, ablieferst, dann kann das richtig Ärger geben... auch für Dich.

Wie gesagt, kurzer Anruf im Richtervorzimmer, fragen, wer oder was das denn überhaupt für ein Vorfall war. Vielleicht fällt Dir bei einem Stichwort ja alles wieder ein und Du gehst gut gerüstet in die Verhandlung....

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Echsezero (26)


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Am 09.04.2011 um 12:21:

Dann sag ich lieber gar nichts anstatt was falsches

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Butterfinger (40)


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Am 09.04.2011 um 12:23:

Zitat (Echsezero):

 


Ich weiß, dass ich hin muss. Ich werde auch hingehen. Ist zwar ein scheiß Termin, da mir die Arbeit ehrlich gesagt in dem Fall wichtiger ist, aber was muss, das muss.

 

Du bekommst aber den Verdienstausfall und deine Fahrkosten erstattet, du solltest mit deiner Vorladung ein entsprechendes Formular bekommen haben das du bzw. dein Arbeitgeber ausfüllen muss.

Wenn mich die Donner des Todes begrüßen,
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