|
|
Böse Falle oder im Recht?
|
Themen: 162 |
Bei meinem Sohn wurde vor etwa 2 Monaten der Briefkasten draussen am Haus aufgebrochen, so dass man die Klappe nicht mehr schliessen kann. Er wohnt in einem Hochhaus, so dass sich draussen neben der Haustür bestimmt 50 Briefkästen befinden. Er gab natürlich bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt auf, und verständigte auch den Hausmeister der Wohnungsgesellschaft. Trotz mehrfacher Aufforderungen haben sie aber den Briefkasten nicht ausgetauscht oder repariert. Als er nun merkte, dass er vom Job Center zu wenig Geld bekam, ging ich gestern mit ihm dort zu seinem Sachbearbeiter. Er sagte, dass mein Sohn nun schon wieder eine teilweise Sperre der Hilfe bekommen hat, weil er mehrere Termine nicht einhielt. Wie konnte er auch, wenn er keine Einladung bekommen hatte, da anscheinend die Post bei ihm dauernd vesrschwindet. Schon vor etwa einem Monat hatte er bereits wegen so einer Sache eine Sperre. Obwohl er damals einen Anwalt einschaltete und dem Job Center auch erklärte, dass die Post bei ihm nicht sicher ankommt, bekam er nun erneut eine Sperre. Um gleich die dummen Kommentare von einigen zu beantworten....Nein, er darf sich nicht selber einen neuen Briefkasten einfach ans Haus schrauben. Davon abgesehen hat er zum 1.10. eine neue Wohnung. Bin gespannt, wie die Sache ausgeht, da doch normalerweise immer der Absender die Nachweispflicht hat, dass der Empfänger die Post erhalten hat. Sonst bräuchten wir ja auch keine Einschreiben. Der Sachbearbeiter vom Job Center ist aber der Meinung, dass sowas zu teuer wäre, bei den ganzen Briefen, die sie täglich abschicken. Was sagt ihr dazu? -------------------- Nachträglich editiert von amerikaner am 02.09.2011 12:04
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
|
Themen: 264 |
Es ist das übliche, denk ich Ist halt mies gelaufen, er müsste nachweisen, dass er beim Jobcenter die nötigen Informationen abgegeben hat. Er kann es einklagen, wenn er darauf besteht. Es ist nachvollziehbar, dass beim Amt Informationen auch mal verloren gehen können / die beim Streichen von Bezügen eher schneller sind. Und ganz allgemein ist es nun einmal so, dass wenn man unter`m Strich den ständigen Ärger und die Abhängigkeit vom Amt nicht will - arbeiten gehen muss
Also nein, keine böse Falle.
Du hast ein Recht auf Bildung - Nutze es! |
|
Themen: 21 |
edit: Und ich glaube, die MA vom Amt hören oft genug, dass die "Post verschunden ist", so dass sie auf die Aussage auch einfach nichts mehr geben. -------------------- Nachträglich editiert von gdot am 02.09.2011 12:13
cogito ergo sum |
|
Themen: 42 |
Hilft nur eins: Arsch hoch raffen , arbeiten gehen! Oder: Sich in dem Fall selber regelmäßig beim Sachbearbeiter melden Und mal fragen, ob irgendwas anliegt. Ich mein, wenn er das Geld bekommt, ist DAS das Mindeste was er tun sollte. Nennt sich auch Mitwirkungspflicht. Und die gehört meiner Meinung nach dazu, wenn man weiss der Briefkasten ist für jeden einsehbar und erreichbar. Ansonsten gibt´s POSTFÄCHER die man sich besorgen kann oder die Möglichkeit dem Sachbearbeiter zu sagen, er möchte jedes Schreiben per EMAIL gesendet bekommen.
Gewisse Menschen haben nur 2 Gehirnzellen: |
|
Themen: 115 |
Würde alles mit Einschreiben / Rückschein versendet werden, wäre doch das Geheule doch groß, weil das eine Riesen-Verschwendung von Steuermitteln wäre. Mal davon abgesehen, dass es den Aufwand einfach nicht lohnt. Bei den meisten kommt doch alles an
Du hast deine Meinung? Entschuldige, ich wollte dich nicht mit Tatsachen verwirren. |
|
Themen: 9 |
Und wieso sollte er sich keinen neuen Briefkasten anschrauben dürfen, wenn der alte defekt is?
|
|
Themen: 1 |
Zitat (JPik3):
Und wieso sollte er sich keinen neuen Briefkasten anschrauben dürfen, wenn der alte defekt is? denke mal das der vermiter dafür zuständig währe o.O |
|
Themen: 9 |
stimmt schon, aber wenn der Sohn dem Vermieter/Verwaltung ne Frist gesetzt hätte (sagen wir 1-2 wochen) und nach der Frist nix passiert wäre, dann hätte er sich einfach selber einen anbringen können. Weil er eben Anspruch auf einen hätte... wenn das nich passiert is...Pech gehabt... -------------------- Nachträglich editiert von JPik3 am 02.09.2011 13:03
|
|
Themen: 0 |
Briefe, die ganz normal per Post versandt werden, können nicht zurück verfolgen. Deswegen kann man sich leider nie 100% sicher sein, ob die auch ankommen. Wenn man sicher gehen will, muss man eben etwas tiefer in die Tasche greifen und Einschreiben verschicken, die persönlich übergeben werden. "Zu den Verpflichtungen eines Vermieters gehört es auch, dafür zu sorgen, dass eine geordnete Postzustellung möglich ist. Unstreitig war der Briefkasten des Beklagten defekt, so dass diesem mehrfach Briefe abhanden gekommen sind. Entgegen der Auffassung der Kläger ist es nicht Sache des beklagten, dafür selber Sorge zu tragen, dass die Post nicht von Unbefugten entfernt werden kann. Falls der vom Vermieter zu stellende Briefkasten defekt ist, hat vielmer der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass dieser Defekt behoben wird." Am besten noch einmal ein Schreiben mit einer Frist aufsetzen und mitteien, dass man ansonsten selbst den Briefkasten reparieren lässt und die Rechnung dem Vermieter zur Zahlung Übersendet. -Ordnung braucht nur der Dumme, das Genie beherrscht das Chaos.- |
|
Themen: 43 |
ganz ehrlich . ich würde die hausverwaltung bis auf die grundmauern verklagen. da durch ihre inkompitänz und ignoranz erheblicher schaden zustande kam. was ist wen rechnungen oder andere wichtige dogumente nicht zustellbar waren und er damit noch mehr ärger bekommt...würde das fotografiren sämtliche mahnungen und eine bestätigung vom a amt geben lassen zum anwalt gehen und hausverwaltung auf schadensersatz verklagen ...
Wer da meint ,er sei besser als der eine.Steht oft da gemieden und alleine. |
|
Themen: 21 |
Zitat (matzeb):
ganz ehrlich . ich würde die hausverwaltung bis auf die grundmauern verklagen. da durch ihre inkompitänz und ignoranz erheblicher schaden zustande kam. was ist wen rechnungen oder andere wichtige dogumente nicht zustellbar waren und er damit noch mehr ärger bekommt...würde das fotografiren sämtliche mahnungen und eine bestätigung vom a amt geben lassen zum anwalt gehen und hausverwaltung auf schadensersatz verklagen ... DAS geht aber erst, wie schon öfter erwähnt, nachdem man eine Frist gestellt hat!
cogito ergo sum |
|
Themen: 56 |
korrekt.....
Erst wenn der letzte Baum gefällt, |
|
Themen: 162 |
Zitat (Lena):
Es ist das übliche, denk ich Ist halt mies gelaufen, er müsste nachweisen, dass er beim Jobcenter die nötigen Informationen abgegeben hat. Er kann es einklagen, wenn er darauf besteht. Es ist nachvollziehbar, dass beim Amt Informationen auch mal verloren gehen können / die beim Streichen von Bezügen eher schneller sind. Und ganz allgemein ist es nun einmal so, dass wenn man unter`m Strich den ständigen Ärger und die Abhängigkeit vom Amt nicht will - arbeiten gehen muss
Also nein, keine böse Falle. die nötigen Infos hatte ja der Anwalt schon dort hin geschrieben, als er beschrieben hat, was dort im Huas alles passiert. Es ging ja darum, dass sie ihm den Umzug bewilligten, aber dafür Gründe haben wollten. Dabei erwähnte der Anwalt auch den Briefkasten... Aber ist das Job Center nicht genauso als Absender nachweispflichtig wie eine Privatperson, ob ein Brief ankommt, oder haben die besondere Rechte? Was die Arbeit betrifft, so fängt er am Montag bestimmt schon die 8. oder 10. Massnahme an. Die bezahlen ja lieber die Massnahmen, anstatt ihm schon längst eine überbetriebliche Ausbildung zu vermitteln. Angeblich ist er ja mit 21 noch nicht lange genug arbeitslos.....
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
|
Themen: 162 |
Zitat (gdot):
edit: Und ich glaube, die MA vom Amt hören oft genug, dass die "Post verschunden ist", so dass sie auf die Aussage auch einfach nichts mehr geben. Das mit der Hausverwaltung hat er oft genug gemacht. Sogar der Anwalt hat die deshalb angeschrieben. Einen Brief abschicken, oder zu beweisen, dass der Empfänger ihn auch wirklich erhalten hat, sind 2 völlig verschiedene Dinge. Wofür gibt es Einschreiben?
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
|
Themen: 162 |
Zitat (DerDome):
Würde alles mit Einschreiben / Rückschein versendet werden, wäre doch das Geheule doch groß, weil das eine Riesen-Verschwendung von Steuermitteln wäre. Mal davon abgesehen, dass es den Aufwand einfach nicht lohnt. Bei den meisten kommt doch alles an Witzig, sein Sachbearbeiter sagt sogar selber, dass hier vieles bei der City Post verschwindet... Bei mir selbst und auch bei Bekannten ist auch schon manchmal was verschwunden, und zwar sogar bei denen aus dem Briefkasten. Steuergelder sind doch genug vorhanden, sonst könnten die ja auch nicht eine Massnahme nach der anderen bezahlen. Dagegen sind die Kosten für Einschreiben nur Peanuts...
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
Mistertwister8121974 (37): Was für dumme Fans die ihren eigenen Spielerl auspfeifen...


