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brauche Hilfe wegen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

roy20m (23)


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Am 21.07.2011 um 13:45:

guten Tag 

ich brauche mal Hilfe von jemanden der vielleicht das selber durch hat ich bin 22 jahre alt meine mutter hatte vor einen halben jahr einen Schlaganfall wobei mein bruder jetzt 15 auf der strecke geblieben ist und er 1 Monat zuhause gelassen wurde und von einen so genannten BETREUER unterstützt wurde doch das klappte nicht so ganz und er geriet völlig aus den fugen und machte was er wollte wo es schließlich zum jugendamt ging und er jetzt in einen Betreuten wohnen ist doch ich als Bruder würde ihn sehr gerne zu mir holen es ist auch alles vorhnden Schule Geld die Räumlichkeiten und jemand der immer auf ihn aufpassen würde fals ich dann mal auf der Arbeit bin doch das Jugendamt macht da ein strich durch die Rechnung und sagt jetzt es wird wohl nie möglich sein das er zu mir kommen kann wobei es am anfang der in opputnahme hieß das er nach einen halben bis 1 jahr zu mir kann doch dies wird jetzt verschwiegen und alle Ämter sprechen sich plötzlich ab und ich weiss nicht was ich machen soll ...

also es wäre soweit ich weiss 1stens die option ich beantrage das Aufenhaltsbestimmungsrecht und zweitens wobei ich nicht weiss ob es klappt das er wo er jetzt ist die maßnahme beendet wobei ich nicht weiss was dann passieren wird ??? 

kann mir jemand helfen ist mir wirklich wichtig 

p.s. meine mutter ist meiner meinung und würde mir alles überschreiben und unterschreiben 

lebe dein leben solange du noch lebst

mietze021 (51)


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Am 21.07.2011 um 13:49:

Am besten holst du dir einen Beratungsschein/ Beratungstermin für einen Fachanwalt,denn der kann dir am besten dann helfen.

Denn unsere Gesetze sind kompliziert.

Hier kann dir jeder nur seine persönlichen Erfahrungen erzählen,aber ob es dann in deinem Fall reicht,ist eine andere Frage.

Eventuell kann die auch die Caritas weiterhelfen.

-------------------- Nachträglich editiert von mietze021 am 21.07.2011 13:50

Ich bin ich und brauche mich nicht zu rechtfertigen !

Indispensable (25)


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Am 21.07.2011 um 13:53:

Du solltest zu einem Anwalt gehen.

Doch bevor du das machst, muss ein Beratungsgespräch beim Jugendamt stattgefunden haben, kann sonst teuer werden. Lass dir das am besten dort schriftl. bestätigen, dass du dann mit denen in Kontakt warst etc.

Wie schon gesagt wurde, der Anwalt kann dir da genau sagen, was zu tun ist, und Schritte in die Wege leiten, auf deinen Fall passend.

If u find yourself in a dark room, blood coming from everywhere, the walls shake.. Don't be scared, u r in a safe place - u r in my heart

Scandalous (25)


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Am 21.07.2011 um 13:55:

Zitat (Indispensable):

Du solltest zu einem Anwalt gehen.

Doch bevor du das machst, muss ein Beratungsgespräch beim Jugendamt stattgefunden haben, kann sonst teuer werden. Lass dir das am besten dort schriftl. bestätigen, dass du dann mit denen in Kontakt warst etc.

 

 

Äh? Nein?

Das hat mit einem Beratungsschein nichts zu tun.

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Am 21.07.2011 um 13:59:

Zitat (Scandalous):

 

 

Äh? Nein?

Das hat mit einem Beratungsschein nichts zu tun.

Habe ich auch nicht gesagt.

Es geht darum, dass das Gericht der Verfahrenskostenhilfe etc. in solch einem Fall nur zustimmt, wenn vorher schon andere Möglichkeiten durchgegangen wurden sind, das Ganze zu klären.

Ich hatte den Fall letztes Jahr persönlich, als ich das alleinige Sorgerecht etc. beantragen wollte.

Meine Anwältin hatte Schriftverkehr etc,. in die Wege geleitet, bevor die Antwort wegen der Verfahrensbeihilfe etc. vom gericht da war. Die wurde dann vom Gericht abgelehnt, da ich vorher hätte zum Jugendamt gehen müssen.

So sollte ich über 1000 Euro zahlen.

Fehler meiner Anwältin, die das Ganze dann mit Widersprüchen wieder zurecht gerückt hat, sie hätte mich dementsprechend beraten müssen, dass man zuerst zum Jugendamt bzgl. einer Klärung etc. muss.

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roy20m (23)


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Am 21.07.2011 um 13:59:

die gespräche beim jugendamt hatte ich schon genug und die machen nur das was sie wollen , geholfen hat mir bisher noch niemand dort .... finde es traurig das es heutzutage einfach so hin genommen wird das jemand in eine heim kommt und die Ämter einen nicht unterstützen , wobei ich nur mein bruder helfen möchte und ihn bei mir haben will 

lebe dein leben solange du noch lebst

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Am 21.07.2011 um 14:01:

Wie gesagt, dann lass dir die Gespräche bestätigen.

Du kannst aber auch sicher gleich zum Anwalt, und er kann es dann mit dir und dem Jugendamt klären, bzw. sich alle nötigen Unterlagen verschaffen.

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Scandalous (25)


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Am 21.07.2011 um 14:03:

Zitat (Indispensable):

 

Habe ich auch nicht gesagt.

Es geht darum, dass das Gericht der Verfahrenskostenhilfe etc. in solch einem Fall nur zustimmt, wenn vorher schon andere Möglichkeiten durchgegangen wurden sind, das Ganze zu klären.

Ich hatte den Fall letztes Jahr persönlich, als ich das alleinige Sorgerecht etc. beantragen wollte.

Meine Anwältin hatte Schriftverkehr etc,. in die Wege geleitet, bevor die Antwort wegen der Verfahrensbeihilfe etc. vom gericht da war. Die wurde dann vom Gericht abgelehnt, da ich vorher hätte zum Jugendamt gehen müssen.

So sollte ich über 1000 Euro zahlen.

Fehler meiner Anwältin, die das Ganze dann mit Widersprüchen wieder zurecht gerückt hat, sie hätte mich dementsprechend beraten müssen, dass man zuerst zum Jugendamt bzgl. einer Klärung etc. muss.

 

Siehste.

Guck mal, was ich dick makiere: Verfahren.

Das ist ein Unterschied zu einer Beratung.

Einen Beratungsschein kriegt man meistens sofort mit, wenn man alles abgegeben hat. Der Rechtspfleger prüft das nämlich sofort - und dann kann man zum Anwalt gehen. Das heißt dann noch lange nicht, dass der Anwalt auch ein Gerichtsverfahren anstrebt.

Die Beratungshilfe übernimmt aber alles, was außergerichtlich abläuft - in dem Falle dann evtl. auch den Schriftverkehr mit dem Jugendamt.

Kommt es dann zu einem Prozess, muss man Prozesskostenhilfe beantragen.

 

TE: Lass dich wirklich am Besten beim Anwalt beraten - nimm auch gleich schon alle Unterlagen mit.

Indispensable (25)


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Am 21.07.2011 um 14:05:

Zitat (Scandalous):

 

 

Siehste.

Guck mal, was ich dick makiere: Verfahren.

Das ist ein Unterschied zu einer Beratung.

Einen Beratungsschein kriegt man meistens sofort mit, wenn man alles abgegeben hat. Der Rechtspfleger prüft das nämlich sofort - und dann kann man zum Anwalt gehen. Das heißt dann noch lange nicht, dass der Anwalt auch ein Gerichtsverfahren anstrebt.

Die Beratungshilfe übernimmt aber alles, was außergerichtlich abläuft - in dem Falle dann evtl. auch den Schriftverkehr mit dem Jugendamt.

Kommt es dann zu einem Prozess, muss man Prozesskostenhilfe beantragen.

 

TE: Lass dich wirklich am Besten beim Anwalt beraten - nimm auch gleich schon alle Unterlagen mit.

Ist mir klar. Erstens, schon genug mit zu tun gehabt, außerdem lang genug beim Anwalt beschäftigt gewesen ;)

Ich habe lediglich erwähnt, dass man durch den Anwalt noch nichts machen lassen sollte, bevor man die jeweiligen Schreiben vom Gericht bzgl. der Kostenübernahme vorliegen hat.

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Scandalous (25)


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Am 21.07.2011 um 14:14:

Zitat (Indispensable):

 

Ist mir klar. Erstens, schon genug mit zu tun gehabt, außerdem lang genug beim Anwalt beschäftigt gewesen ;)

Ich habe lediglich erwähnt, dass man durch den Anwalt noch nichts machen lassen sollte, bevor man die jeweiligen Schreiben vom Gericht bzgl. der Kostenübernahme vorliegen hat.

 

Wenn Du beim Anwalt gearbeitet hättest, würdest Du den Unterschied zwischen PKH und BH kennen - das ist so ziemlich das Erste was man beigebracht bekommt.

 

Wie gesagt, ruf mal beim Anwalt an und lass Dich beraten.

Wenn Du normal arbeitest, kann es sowieso so sein, dass weder BH noch PKH bewilligt bekommst.

Dann müsstest Du die Beratung und den Prozess selbst zahlen.

Stephiiie (23)


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Am 21.07.2011 um 14:17:

Zitat (roy20m):

die gespräche beim jugendamt hatte ich schon genug und die machen nur das was sie wollen , geholfen hat mir bisher noch niemand dort .... finde es traurig das es heutzutage einfach so hin genommen wird das jemand in eine heim kommt und die Ämter einen nicht unterstützen , wobei ich nur mein bruder helfen möchte und ihn bei mir haben will 

Da muss ich dir zustimmen. Mein Freund und ich haben da auch nur sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Ich drück dir die Daumen, dass alles so klappt, wie du dir das wünscht!

LG

Indispensable (25)


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Am 21.07.2011 um 14:21:

Zitat (Scandalous):

 

 

Wenn Du beim Anwalt gearbeitet hättest, würdest Du den Unterschied zwischen PKH und BH kennen - das ist so ziemlich das Erste was man beigebracht bekommt.

 

Wie gesagt, ruf mal beim Anwalt an und lass Dich beraten.

Wenn Du normal arbeitest, kann es sowieso so sein, dass weder BH noch PKH bewilligt bekommst.

Dann müsstest Du die Beratung und den Prozess selbst zahlen.

Nur komisch, dass ich nirgends ein Wort der BH verloren habe ;)

Meine Güte, ich hab die BH damals beantragt, alles gut und schön.Auch alles bekommen, war beim Anwalt, habe PKH beantragt, und OHNE mein Wissen hat diese Anwältin bereits angefangen in dem Fall zu arbeiten, wo noch nichts über Kostenübernahme eingegangen war.

Da das auch schon bei anderen vorgefallen ist, meinte ich, er soll sicher gehen, dass nichts geschieht, bevor dass dann eingegangen ist, da es sonst teuer werden kann.

Du brauchst mich nicht drei mal versuchen zu belehren, da ich kein einziges mal über die Beratung hier gesprochen habe (wie in allen meinen Posts nach zu lesen ist).

Aber da das nun zu sehr abschweift, soll es auch gut damit sein, ist ja alles gesagt ;)

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Scandalous (25)


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Am 21.07.2011 um 14:26:

Zitat (Indispensable):

 

Nur komisch, dass ich nirgends ein Wort der BH verloren habe ;)

Meine Güte, ich hab die BH damals beantragt, alles gut und schön.Auch alles bekommen, war beim Anwalt, habe PKH beantragt, und OHNE mein Wissen hat diese Anwältin bereits angefangen in dem Fall zu arbeiten, wo noch nichts über Kostenübernahme eingegangen war.

Da das auch schon bei anderen vorgefallen ist, meinte ich, er soll sicher gehen, dass nichts geschieht, bevor dass dann eingegangen ist, da es sonst teuer werden kann.

Du brauchst mich nicht drei mal versuchen zu belehren, da ich kein einziges mal über die Beratung hier gesprochen habe (wie in allen meinen Posts nach zu lesen ist).

Aber da das nun zu sehr abschweift, soll es auch gut damit sein, ist ja alles gesagt ;)

 

Es geht hier aber in erster Linie lediglich um eine Beratung - nicht um einen Prozess.Wieso also gleich den Teufel an die Wand malen?

Abgesehen davon, ist es üblich, dass ein Anwalt in einem Fall schon anfängt zu arbeiten, bevor die PKH Entscheidung gefallen ist, da es ja Fristen gibt, die man einhalten muss ... Solltest Du wissen, wenn Du beim Anwalt gearbeitet hast ... ?!

 

Und belehren brauche ich Dich sowieso nicht ... Du weißt das ja alles, wegen der Berufserfahrung und so.

Indispensable (25)


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Am 21.07.2011 um 14:39:

Zitat (Scandalous):

 

 

Es geht hier aber in erster Linie lediglich um eine Beratung - nicht um einen Prozess.Wieso also gleich den Teufel an die Wand malen?

Abgesehen davon, ist es üblich, dass ein Anwalt in einem Fall schon anfängt zu arbeiten, bevor die PKH Entscheidung gefallen ist, da es ja Fristen gibt, die man einhalten muss ... Solltest Du wissen, wenn Du beim Anwalt gearbeitet hast ... ?!

 

Und belehren brauche ich Dich sowieso nicht ... Du weißt das ja alles, wegen der Berufserfahrung und so.

Achso. Ja. Es gibt Fristen, wen du gerade bei der 1. Beratung sitzt, und nur so die Beratung stattfindet. Sicher ^^

Logischer Weise kann es dann noch keine Frist geben, da der "Fall" noch nicht begonnen hat.

Nenn mir doch mal einen Anwalt, der mit seiner Arbeit anfängt, bevor die Kostenfrage geklärt ist, immerhin möchte er auch sein Geld sehen.

Ich weiß nicht, wo dein Problem liegt, wenn ich darauf hinweise, dass auch Fehler unterlaufen können, und man diese im Vorfeld doch gar nicht erst aufkommen lassen muss.

Ja, ich weiß, du weißt es sowieso besser. Kein Anwalt macht mal einen Fehler. Alles Götter ;)

Da kann man auch gegen eine Wand reden.

Tut mir leid, dass einige Menschen auch ein wenig weiter denken, gerade wenn sie über eigene Erfahrung verfügen, und dadurch auch Kontakt mit anderen Betroffenen hatten, und mit dem Wissen andere vor solchen Situationen bewahren wollen. Wie böööse und dumm ;)

 

Ab zum Gericht, 10 Euro mitnehmen, die Nachweise, was du verdienst oder eben auch nicht, und schon hast du den Beratungsschein in der Hand, mit dem du zum Anwalt deiner Wahl gehen kannst.

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Am 21.07.2011 um 14:45:

Zitat (Indispensable):

 

Achso. Ja. Es gibt Fristen, wen du gerade bei der 1. Beratung sitzt, und nur so die Beratung stattfindet. Sicher ^^

Logischer Weise kann es dann noch keine Frist geben, da der "Fall" noch nicht begonnen hat.

Nenn mir doch mal einen Anwalt, der mit seiner Arbeit anfängt, bevor die Kostenfrage geklärt ist, immerhin möchte er auch sein Geld sehen.

Ich weiß nicht, wo dein Problem liegt, wenn ich darauf hinweise, dass auch Fehler unterlaufen können, und man diese im Vorfeld doch gar nicht erst aufkommen lassen muss.

Ja, ich weiß, du weißt es sowieso besser. Kein Anwalt macht mal einen Fehler. Alles Götter ;)

Da kann man auch gegen eine Wand reden.

Tut mir leid, dass einige Menschen auch ein wenig weiter denken, gerade wenn sie über eigene Erfahrung verfügen, und dadurch auch Kontakt mit anderen Betroffenen hatten, und mit dem Wissen andere vor solchen Situationen bewahren wollen. Wie böööse und dumm ;)

 

Ab zum Gericht, 10 Euro mitnehmen, die Nachweise, was du verdienst oder eben auch nicht, und schon hast du den Beratungsschein in der Hand, mit dem du zum Anwalt deiner Wahl gehen kannst.

 

Wo habe ich gesagt, dass kein Anwalt Fehler macht? Zeig's mir. Das interpretierst Du anscheind irgendwo rein.

Sicherlich gibt es überall schwarze Schafe.

Ich habe keine Probleme, nur hast Du dich etwas unklar ausgedrückt.

Zitat (Dein erster Post:):

Du solltest zu einem Anwalt gehen. Doch bevor du das machst, muss ein Beratungsgespräch beim Jugendamt stattgefunden haben, kann sonst teuer werden.

Das hört sich so an, als ob man immer (!) mit dem Jugendamt reden muss, bevor man einen Anwalt aufsucht und nur dann die Kosten vom Staat übernommen werden - und das stimmt so nicht.

 

Zum fettmakierten Teil: Richtig. Damit sollten wir es dann auch das OT belassen.

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