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Daimler will keine Terroristen....

Keoma (55)


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Am 04.02.2012 um 09:44:

http://wirtschaft.t-online.de/daimler- kaempft-gegen-anstellung-von-al-kaida- helfer-/id_53751442/index

 

Daimler wird durch alle Instanzen gehen, um solche Typen nicht wieder einstellen zu müssen.

Beide Daumen hoch für Daimler und Stinkefinger für den Richter, der anderer Meinung ist..

 

Daimler wehrt sich vehement gegen die Wiedereinstellung eines rechtskräftig verurteilten Helfers des Terrornetzwerks Al-Kaida. Der seit fast zwei Jahrzehnten bei dem Konzern beschäftigte Mann hatte eine Auszeit genommen, und dann Geld sowie militärische Ausrüstung für das islamische Terrornetzwerk beschafft. Er will vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart seine Wiedereinstellung bei dem Autobauer durchsetzen. "Das können wir unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zumuten", sagte eine Daimler-Sprecherin.

 

 

In erster Instanz vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gewann Sermet I., der von Daimler im Jahr 1993 als Auszubildender im Pkw-Werk Sindelfingen eingestellt worden war und später dort als Lackierer arbeitete. Seine Verurteilung als Terrorhelfer von Al-Kaida habe keinen Bezug zu dem seit langem bestehenden Arbeitsverhältnis bei dem Autobauer, begründete das Arbeitsgericht seine Entscheidung.

 

-------------------- Nachträglich editiert von amerikaner am 04.02.2012 09:45

-------------------- Nachträglich editiert von amerikaner am 04.02.2012 09:47

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Baaby (21)


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Am 04.02.2012 um 10:41:

Welcher Arbeitgeber möchte schon einen Terroristen beschäftigen? Also ich sicher nicht...

Mich würde interessieren warum er überhaupt hier im Westen bei den "Ungläubigen" arbeitet und lebt, das widerspricht sich doch alles.

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Keoma (55)


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Am 04.02.2012 um 15:13:

Zitat (Baaby):

Welcher Arbeitgeber möchte schon einen Terroristen beschäftigen? Also ich sicher nicht...

Mich würde interessieren warum er überhaupt hier im Westen bei den "Ungläubigen" arbeitet und lebt, das widerspricht sich doch alles.

Weil er wohl mehr an seine Vorteile denkt, als an seinen Glauben.

Ich finde es zum kotzen, dass wir solche Richter haben.

 

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Epitaph (27)


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Am 04.02.2012 um 15:16:

Zitat (Baaby):

Welcher Arbeitgeber möchte schon einen Terroristen beschäftigen? Also ich sicher nicht...

Mich würde interessieren warum er überhaupt hier im Westen bei den "Ungläubigen" arbeitet und lebt, das widerspricht sich doch alles.

Warum sollte er nicht? Sind doch konvertierbar.

Dass der Arbeitgeben das nicht will kann ich sogar verstehen. Aber dennoch hat der Richter recht, wenn er sagt: Das passierte steht nicht in Verbindung zu seiner Arbeit und tangiert die damit nicht wirklich.
Letztlich kann man  auch nicht postum ein Sondergesetz bringen.

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Keoma (55)


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Am 04.02.2012 um 15:26:

Zitat (Epitaph):

 

Warum sollte er nicht? Sind doch konvertierbar.

Dass der Arbeitgeben das nicht will kann ich sogar verstehen. Aber dennoch hat der Richter recht, wenn er sagt: Das passierte steht nicht in Verbindung zu seiner Arbeit und tangiert die damit nicht wirklich.
Letztlich kann man  auch nicht postum ein Sondergesetz bringen.

Komisch, dass du in einer Bank nie wieder arbeiten kannst, wenn du vorbestraft bist, und zwar egal, welche Straftat du begangen hast.

Komisch auch, dass sie dir sogar den Lappen wegnehmen können, wenn du wegen Diebstahl verurteil wurdest.

 

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bkabb (29)


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Am 04.02.2012 um 15:33:

Zitat (amerikaner):

 

Komisch, dass du in einer Bank nie wieder arbeiten kannst, wenn du vorbestraft bist, und zwar egal, welche Straftat du begangen hast.

Komisch auch, dass sie dir sogar den Lappen wegnehmen können, wenn du wegen Diebstahl verurteil wurdest.

 

 

Das ist nicht komishc, du kennst nur unsere Gesetze nicht.

1. Es gibt Berufe, bei denen Zuverlässigkeit Einstellungskriterium ist, bei Daimler dürfte das kaum der Fall sein, warum auch.

2. Ja, können sie (den Lappen wegnehmen) hat aber mit'm Thema nix zu tun.

3. Ich halte dennoch eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unter diesen Voraussetzungen für unzumutbar. 

 

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Keoma (55)


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Am 04.02.2012 um 15:46:

Zitat (bkabb):

 

 

Das ist nicht komishc, du kennst nur unsere Gesetze nicht.

1. Es gibt Berufe, bei denen Zuverlässigkeit Einstellungskriterium ist, bei Daimler dürfte das kaum der Fall sein, warum auch.

2. Ja, können sie (den Lappen wegnehmen) hat aber mit'm Thema nix zu tun.

3. Ich halte dennoch eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unter diesen Voraussetzungen für unzumutbar. 

 

Das waren auch nur Extrembeispiele. Es gibt heute weit mehr Betriebe, die ein Führungszeugnis verlangen. Und die Straftat selbst braucht garnichts mit dem Beruf oder dem Betrieb zu tun haben.

Das mit dem Lappen hat soviel damit zu tun, dass du ihn eben auch loswerden kannst, obwohl deine Tat garnichts damit zu tun haben muß.

Vielleicht will der Typ ja auch nur ne fette Abfindung kassieren, wäre ja auch denkbar.

 

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dieAndere910 (56)


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Am 04.02.2012 um 15:51:

Zitat (amerikaner):

 

Das waren auch nur Extrembeispiele. Es gibt heute weit mehr Betriebe, die ein Führungszeugnis verlangen. Und die Straftat selbst braucht garnichts mit dem Beruf oder dem Betrieb zu tun haben.

Das mit dem Lappen hat soviel damit zu tun, dass du ihn eben auch loswerden kannst, obwohl deine Tat garnichts damit zu tun haben muß.

Vielleicht will der Typ ja auch nur ne fette Abfindung kassieren, wäre ja auch denkbar.

 

Ja, wäre denkbar u. klug von Ihm. Generell hat er nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen.  Denn das müsste er, damit das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann. ich bin mir sicher, das da jetzt auch was von Daimler gesucht wird.

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Keoma (55)


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Am 04.02.2012 um 15:58:

Zitat (dieAndere910):

 

Ja, wäre denkbar u. klug von Ihm. Generell hat er nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen.  Denn das müsste er, damit das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann. ich bin mir sicher, das da jetzt auch was von Daimler gesucht wird.

In diesem Fall wünsche ich ihnen sogar, dass sie was finden....

 

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bkabb (29)


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Am 04.02.2012 um 16:05:

Zitat (amerikaner):

 

Das waren auch nur Extrembeispiele. Es gibt heute weit mehr Betriebe, die ein Führungszeugnis verlangen. Und die Straftat selbst braucht garnichts mit dem Beruf oder dem Betrieb zu tun haben.

Das mit dem Lappen hat soviel damit zu tun, dass du ihn eben auch loswerden kannst, obwohl deine Tat garnichts damit zu tun haben muß.

Vielleicht will der Typ ja auch nur ne fette Abfindung kassieren, wäre ja auch denkbar.

 

 

Das Verlangen eines Führungszeugnisses bei der Einstellung heißt nicht, dass man entlassen wird wenn man sich strafbar macht. Wenn es aber rechtliches Einstellungskriterium ist, ist es auch Entlassungskriterium. Ist aber in der Automobilindustrie nicht der Fall. 

 

-------------------- Nachträglich editiert von bkabb am 04.02.2012 16:05

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Am 04.02.2012 um 16:18:

Zitat (bkabb):

 

 

Das Verlangen eines Führungszeugnisses bei der Einstellung heißt nicht, dass man entlassen wird wenn man sich strafbar macht. Wenn es aber rechtliches Einstellungskriterium ist, ist es auch Entlassungskriterium. Ist aber in der Automobilindustrie nicht der Fall. 

 

Kann man das pauschalisieren? Kann nicht jeder Betrieb selbst entscheiden, ob er ein Führungszeugnis verlangt?

 

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bkabb (29)


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Am 04.02.2012 um 16:23:

Zitat (amerikaner):

 

Kann man das pauschalisieren? Kann nicht jeder Betrieb selbst entscheiden, ob er ein Führungszeugnis verlangt?

 

 

Ja, kann er. Alelrdings ist es eben dadurch nicht Entlassungskriterium.  

 

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Baaby (21)


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Am 04.02.2012 um 16:27:

Zitat (bkabb):

 

 

Ja, kann er. Alelrdings ist es eben dadurch nicht Entlassungskriterium.  

 

 

Entlassen nicht, der wird gar nicht erst eingestellt, wenn da iwas faul ist. Das Führungszeugnis wird doch meist vor der Einstellung verlangt.

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Epitaph (27)


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Am 04.02.2012 um 16:27:

Zitat (amerikaner):

 

Das waren auch nur Extrembeispiele. Es gibt heute weit mehr Betriebe, die ein Führungszeugnis verlangen. Und die Straftat selbst braucht garnichts mit dem Beruf oder dem Betrieb zu tun haben.

Das mit dem Lappen hat soviel damit zu tun, dass du ihn eben auch loswerden kannst, obwohl deine Tat garnichts damit zu tun haben muß.

Vielleicht will der Typ ja auch nur ne fette Abfindung kassieren, wäre ja auch denkbar.

 

Du verlierst den Lappen auf richterliche Anordnung bzw als Sanktion.

Das ist etwas anderes als ein bestehendes Arbeitsverhältnis fort/weiterzuführen

Auch der Richter spricht hier kein Berufsverbot aus. das wäre hier auch unsinnig.  Die Sache mit dem Führungszeugnis muss schon gewisse Relevanz haben. Als Schrauber oder Fließbandarbeiter zB ist das nicht der Fall.  Als Sicherheitsbeamter oder Bankmitarbeiter schon.

Ja, vll will er nur die Abfindung, wär dann wohl sein gutes Recht.

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Am 05.02.2012 um 11:08:

Zitat (Baaby):

 

 

Entlassen nicht, der wird gar nicht erst eingestellt, wenn da iwas faul ist. Das Führungszeugnis wird doch meist vor der Einstellung verlangt.

Stimmt, aber man kann auch später etwas böses tun.

Ein Bekannter war damals Briefträger bei der Post. Er wurde privat später 2 mal wegen fahren unter Alkoholeinfluss verurteilt. Ich weiss nicht, wie die Post es mitbekam, jedenfalls stellten sie ihn vor die Wahl....

Entweder eine Entziehungsskur oder die Kündigung.

 

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