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Darf der Arbeitgeber einen zwingen Urlaub nicht zu nehmen??

superpitcher (30)


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Am 02.02.2012 um 11:23:

folgende situation: es wurde fristgerecht zu ende februar gekündigt.aus dem letzten jahr sind noch 4 tage urlaub vorhanden aus diesem jahr 4 plus einige überstunden...der letzte arbeitstag wäre somit der 17.2

der chef möchte wegen personalmangel den urlaub nicht geben sondern besteht darauf die tage zu vergüten...ist das rechtlich zulässig?? mit irgendwelchen ausnahmeregelungen ect??

 

 

ich hab dazu geraten falls der chef sich quer stellt einfach krank zu machen...dann hat er doppelt pech hat die arbeitskraft nicht und muss die zeit trotzdem vergüten...das soll aber nur die letzte option sein eigentlich

 

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

FlusigeDistel (27)


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Am 02.02.2012 um 11:25:

Wäre Urlaub auszahlen lassen keine Option?

Wäre das der Schlag meines Herzens
...... . ......
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superpitcher (30)


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Am 02.02.2012 um 11:28:

Zitat (FlusigeDistel):

Wäre Urlaub auszahlen lassen keine Option?

ne...im neuen job ab 1.3 gibts die ersten monate keinen urlaub...deswegen ist urlaub dringend nötig

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

dieAndere910 (56)


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Am 02.02.2012 um 14:47:

Urlaub dient der Erholung. Da kommt der Chef nicht dran vorbei, den "muss" er genehmigen. 

Anders denke ich, ist es mit den Überstunden. Die kann er auch Gehaltsmäßig vergüten. 

Es gibt Menschen.....die geizen mit ihrem Verstand, wie andere mit
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superpitcher (30)


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Am 02.02.2012 um 15:25:

Zitat (dieAndere910):

Urlaub dient der Erholung. Da kommt der Chef nicht dran vorbei, den "muss" er genehmigen. 

Anders denke ich, ist es mit den Überstunden. Die kann er auch Gehaltsmäßig vergüten. 

ist das eine annahme oder fakt??

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

FlusigeDistel (27)


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Am 02.02.2012 um 15:29:

Link - Name vergessen

Von 2010, hier steht:

Zitat (s.Oben):

Urlaubsgewährung oder Abgeltung? Der Gesetzgeber hat zwischen der Urlaubsgewährung und der Urlaubsabgeltung ein Stufenverhältnis geregelt. An erster Stelle steht immer die Urlaubsgewährung und erst, wenn dies nicht möglich ist, dann ist der Urlaub abzugelten. Unmöglichkeit der Gewährung kann aus betrieblichen Gründen (z.B. starke Arbeitsanfall) oder aus persönlichen Gründen (Krankheit des Arbeitnehmers) vorliegen.

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Epitaph (27)


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Am 02.02.2012 um 15:32:

Vorsicht kein Rechtsbeistand:


Urlaub kann verweigert werden, auch nach der Genehmigung noch, wenn die Situation am Arbeitsplatz es nicht hergibt. Bei der Urlaubsvergabe hat der Arbeitgeber allerdings darauf zu achten persönlcihe Interessen zu berücksichtigen. Das können zB Hochzeiten, Geburtstage Trauerfälle etc sein.

Die Frage ob die anstehende Kündigung auch dazu gehört, kann ich nicht beantworten. Den Weg zur Mitarbeitervertretung oder Notfalls zum Rechtsbeistand ist nicht verkehrt.

Interessant dürfte es dann  werden, wenn der Personalmangel eigenverschuldet ist (zB durch Urlaubsvergabe)

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Nur gegrillte Fische schwimmen gegen den Strom
Mit SUP-kulturellem Gruß

dieAndere910 (56)


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Am 02.02.2012 um 15:43:

Zitat (superpitcher):

 

ist das eine annahme oder fakt??

Erfahrung.....

Ich denke, er hat ja sonst keine Möglichkeit mehr, unter diesem Arbeitgeber seinen Urblaubsanspruch geltend zu machen. Eine andere Möglichkeit wäre, er nimmt seinen Urlaub mit in das neue Arbeitsverhältnis ein. Dann muss der alte Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber den Ausgleich zahlen.

Es gibt Menschen.....die geizen mit ihrem Verstand, wie andere mit
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superpitcher (30)


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Am 02.02.2012 um 17:48:

Zitat (Epitaph):





Interessant dürfte es dann  werden, wenn der Personalmangel eigenverschuldet ist (zB durch Urlaubsvergabe)

genau da ist das problem...es ist ein anderer mitarbeiter im urlaub der in genau dieser woche vater wird...natürlich wird der nicht zurück geholt werden...und das soll er selbstverständlich auch garnicht...

aber das ist in dem fall dann nunmal eben trotzdem nicht das problem meiner freundin sondern da muss sich ein chef halt mal selbst länger als 8 stunden in seinen eigenen laden stellen um das dann auszugleichen...

 

 

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

superpitcher (30)


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Am 02.02.2012 um 17:51:

Zitat (dieAndere910):

 

Erfahrung.....

Ich denke, er hat ja sonst keine Möglichkeit mehr, unter diesem Arbeitgeber seinen Urblaubsanspruch geltend zu machen. Eine andere Möglichkeit wäre, er nimmt seinen Urlaub mit in das neue Arbeitsverhältnis ein. Dann muss der alte Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber den Ausgleich zahlen.

ne das fällt mal voll flach...

 

dann hilft nur das oben genannte einfach krank machen als letzte lösung...

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

HardstylecoreJessi (21)


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Am 09.02.2012 um 16:51:

Wenn ich richtig gelesen habe, ist dein Urlaubsanspruch aus dem letzten Jahr, dann gilt dies:

Nach § 7 Abs.1 S.1 Hs.2 BUrlG hat der Arbeitgeber hinsichtlich eines Urlaubsbegehrens des Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen“. Dies gilt jedoch nur für den Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr, nicht jedoch für übertragenen „Alturlaub“ und auch nicht bei einem Urlaubswunsch

Pest (42)


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Am 23.02.2012 um 22:50:

Zitat (superpitcher):

 

ne das fällt mal voll flach...

 

dann hilft nur das oben genannte einfach krank machen als letzte lösung...

Und .. konntest Du es klären?

.. und wenn die Zeit gekommen ist, dann wetzen wir die Messer! *Die Apokalyptischen Reiter*

superpitcher (30)


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Am 24.02.2012 um 11:12:

Zitat (Pest):

 

Und .. konntest Du es klären?

 

ging ja nicht um mich...aber ja der arbeitgeber hat dann doch noch eingelenkt weil ihm wohl bewusst wurde das es sonst doppelt dick kommen wird für ihn

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

Dondolo (31)


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Am 24.02.2012 um 11:24:

Zitat (FlusigeDistel):

Wäre Urlaub auszahlen lassen keine Option?

Ne ist es nicht... Urlaub hat man 100%  Vergütung kommt bei Lohnsteuerklasse 1 ja nur zu 50% an... 

Ellen19Bogen82 (29)


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Am 24.02.2012 um 23:28:

Da erledigt und nach Absprache mit dem Te:

GESCHLOSSEN!

Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt,es gibt jeden Tag jemanden,der bequem darunter durchlaufen kann^^

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