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Darf ich einen Minijob machen wenn ich ein TZ Beruf habe???

vorführeffekt (27)


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Am 26.07.2011 um 12:04:

Ich habe da mal eine frage...

 

Und zwar ich wollte wissen ob ich als Teilzeit Arbeitnehmerin auch einen Minijob machen darf???

Euer Google Ist Dein Freund könnt ihr sein lassen den ich habe auch schon Gegooglt und nichts brauchbares gefunden...

Deshalb frage ich ja auch hier....

 

Liebe Grüße

Farashuu (24)


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Am 26.07.2011 um 12:19:

Wenn ich das nach der letzten Schulung noch im Kopf habe darfst du es!
Man kann immer einen Minijob neben dem Hauptberuf haben, hat man zwei Minijobs werden beide zu einem sozialversicherungspflichtigen Job zusammen gelegt- bedeutet: mit Lohnsteuerkarte/ Steuer zahlen. 

LayD (26)


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Am 26.07.2011 um 12:20:

 

guck mal hier

Farashuu (24)


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Am 26.07.2011 um 12:23:

 

genau, die Nebenregelungen wie Arbeitszeit usw. müssen auch stimmen

BubblesDeVere (22)


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Am 26.07.2011 um 12:24:

ja, kannst du, mach ich auch

oh mein gott! ich kann nicht glauben dass du das gerade gesagt hast xD

Reaperswife (28)


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Am 26.07.2011 um 13:23:

Kannst du wenn keiner der beiden Jobs den anderen beeiträchtigt.

ChekoChekoGirl (22)


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Am 26.07.2011 um 13:26:

Mich würde man rausschmeißen.. musst du deinen AG ma fragen...

angelx (28)


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Am 26.07.2011 um 13:41:

Du darfst dann einen neben- bzw. Minijob machen, wenn in deinem Arbeitsvetrag nicht steht, dass du dem Hauptarbeitgeber deine uneingeschränkte Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine solche Klausel enthalten ist, darfst du einen Nebenjob machen. Lies dir am besten deinen Arbeitsvertrag noch mal durch. 

Viele glauben, dass ich verrückt bin. ICH weiß das schon lange!

EngeLchen (22)


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Am 26.07.2011 um 13:44:

Zitat (ChekoChekoGirl):

Mich würde man rausschmeißen.. musst du deinen AG ma fragen...

komischer arbeitsgeber.. das ist kein kündigungsgrund.
prinzipiell muss man den arbeitsgeber zwar informieren - aber er darf keine einsprüche dagegen haben,
außer du würdest deinen vertrag bei ihm nicht mehr erfüllen.
(zb du willst auch 75% reduzieren damit du einen 400euro job machen kannst)

ChekoChekoGirl (22)


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Am 30.07.2011 um 20:18:

Zitat (EngeLchen):

 

komischer arbeitsgeber.. das ist kein kündigungsgrund.
prinzipiell muss man den arbeitsgeber zwar informieren - aber er darf keine einsprüche dagegen haben,
außer du würdest deinen vertrag bei ihm nicht mehr erfüllen.
(zb du willst auch 75% reduzieren damit du einen 400euro job machen kannst)

Nein komisch ist der nicht..jede andere Arbeit würde sich negativ auf mein Ansehen in meinem Beruf auswirken...

 

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