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Darf der Vermieter kündigen nach wenigen Wochen Mietrückstand?

Hambecks
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Am 25.01.2011 um 11:34:

Guten Morgen,

 

meine Schwester steht bei einem privaten Vermieter unter Mietvertrag. Sie ist kurzfristig von ihrem Job gekündigt worden, daher kann es sein, dass eine Monats-Miete erst zwei oder drei Wochen nach dem 1. des Monats eingeht, bis dahin wird ihr Arbeitslosengeld-Antrag auch durch sein! Der Vermieter macht aber nun tierischen Streß, weil er auf die Miete angewiesen ist und meine Schwester ist damit überfordert! Kann er ihr kündigen, wenn die Miete bis zu ersten nicht da ist?

 

Danke im Vorraus...

CliffCalibra (27)


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Am 25.01.2011 um 11:39:

Zitat (Hambecks):

Guten Morgen,

 

meine Schwester steht bei einem privaten Vermieter unter Mietvertrag. Sie ist kurzfristig von ihrem Job gekündigt worden, daher kann es sein, dass eine Monats-Miete erst zwei oder drei Wochen nach dem 1. des Monats eingeht, bis dahin wird ihr Arbeitslosengeld-Antrag auch durch sein! Der Vermieter macht aber nun tierischen Streß, weil er auf die Miete angewiesen ist und meine Schwester ist damit überfordert! Kann er ihr kündigen, wenn die Miete bis zu ersten nicht da ist?

 

Danke im Vorraus...

 

soetwas regelt ansich ein mietvertrag (der sich wiederum auf geltendes recht stütz, aber da dies ein übereinkommen zwischen privatpersonen ist, kann es da schon wieder anders aussehen. generell gilt, je länger jemand in einem umbefristeten Mietverhältniss wohnt, um so länger sind die Kündigungszeiten.), dieser ist zu prüfen. fertig

außerdem muss der Vermieter eh erst mahnen etc. deine infos sind zwar sehr dürftig, aber man kann ansich sagen, dass sie, bis auf ärger nix weiter zu erwarten hat.

... Lewwer duad üs Slav ...

... 1000 Fliegen, die Scheiße fressen, können sich nicht irren! ...

Medusa82
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Am 25.01.2011 um 11:40:

Ich glaube wegen 2 oder 3 Wochen verzögerung kann er nicht direkt kündigen

Er muß ihr,soweit ich weiß eine Frist geben in der der Rückstand ausgeglichen werden muß.

Fringo (35)


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Am 25.01.2011 um 11:46:

Tun und lassen kann er nahezu alles. Fraglich ist, ob es rechtens ist.

Hat deine Schwester denn vor der ersten Mahnung oder Kündigung das Gespräch mit dem Vermieter geuscht oder ist sie eigenständig davon ausgegangen, das einige Wochen wohl kein Problem darstellen werden ?

Letzteres wäre nämlich reichlich unverschämt und würde auch bei mir eine gewisse Zugänglichkeit und ein eventuell damit verbundenes Verständnis zerstören.

Ich hatte selbst das Problem, das ein Mieter seine Miete nicht bezahlt hat. Die LBS hat das damals recht wenig interessiert. Die haben mir dennoch von meinem 1500 DM - gehalt jeden Monat 640 DM abgezogen. Ich hatte damals auch noch die Miete meiner eigenen Wohnung am Bein und es wurde finanziell wirklich mehr als knapp.

Liebe Grüße

Fringo

So, jetzt habe ich auch mal wieder was gesagt. Habe Euch alle lieb. :-)

sternchen30 (36)


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Am 25.01.2011 um 11:49:

Also soweit wie ich informiert bin darf er das nicht,....

denn man darf rechtlich gesehen eine miete in den Rückstand geraten, muss sie aber wieder ausgleichen...

Dann muss sie das gespräch suchen, was sehr wichtig ist und wenn er sich garnicht darauf einlässt, muss sie wohl zum Anwalt...

Oder ist ihr das schon öfters passiert das sie die Miete nicht gezahlt hat....

Ich sage nur alle guten Dinge sind drei!!!!

Gittalein (38)


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Am 25.01.2011 um 12:02:

Zitat (Hambecks):

Guten Morgen,

 

meine Schwester steht bei einem privaten Vermieter unter Mietvertrag. Sie ist kurzfristig von ihrem Job gekündigt worden, daher kann es sein, dass eine Monats-Miete erst zwei oder drei Wochen nach dem 1. des Monats eingeht, bis dahin wird ihr Arbeitslosengeld-Antrag auch durch sein! Der Vermieter macht aber nun tierischen Streß, weil er auf die Miete angewiesen ist und meine Schwester ist damit überfordert! Kann er ihr kündigen, wenn die Miete bis zu ersten nicht da ist?

 

Danke im Vorraus...

 

Der Vermieter kann sie erst nach zweimonatigem Mietrückstand kündigen...Nur weil das Geld verzögert aber im selbigen Monat ankommt kann er sie rein rechtlich nicht aus der Wohnung schmeissen.......

Bitte beruhig deine Schwester denn noch hat er keine Rechtliche Handhabe gegen sie..

Lg Gitta

 

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe,und nicht dafür was du verstehst ! ************ Mein Leben ist zu kostbar um es zu verschwenden kUSS Gitta

Pseudofuesschen (23)


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Am 25.01.2011 um 12:05:

Eigentlich gibt es für genau so einen Fall die Mietsicherheit (Kaution). In meiner alten Wohnung sagte mir mein Vermieter (auch ein privater), dass er die Miete von meiner Kaution nehmen würde, falls ich mal nicht zahle und das dann eben wieder "zurücklegt", wenn die Miete da ist. Allerdings auch nur ein Mal. Ist nie vorgekommen, aber ich denke, dass man irgendwann sicher gekündigt werden kann...

I hate everyone x3

Hambecks
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Am 25.01.2011 um 12:20:

Zitat (Fringo):

Tun und lassen kann er nahezu alles. Fraglich ist, ob es rechtens ist.

Hat deine Schwester denn vor der ersten Mahnung oder Kündigung das Gespräch mit dem Vermieter geuscht oder ist sie eigenständig davon ausgegangen, das einige Wochen wohl kein Problem darstellen werden ?

Letzteres wäre nämlich reichlich unverschämt und würde auch bei mir eine gewisse Zugänglichkeit und ein eventuell damit verbundenes Verständnis zerstören.

Ich hatte selbst das Problem, das ein Mieter seine Miete nicht bezahlt hat. Die LBS hat das damals recht wenig interessiert. Die haben mir dennoch von meinem 1500 DM - gehalt jeden Monat 640 DM abgezogen. Ich hatte damals auch noch die Miete meiner eigenen Wohnung am Bein und es wurde finanziell wirklich mehr als knapp.

Liebe Grüße

Fringo

 

Sie hatte keine Mahnung bekommen! Ich spreche von kommenden Monat Februar! Sie hat ihm schon Bescheid gesagt, dass es sich wohl um ein paar Wochen verzögert...

 

 

enterprise (43)


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Am 25.01.2011 um 13:52:

Vollkommenere Schwachsinn, die Mietkaution ist nicht für solche Fälle gedacht, das ist absurder Blödsinn. Natürlich kann der Vermieter kündigen, muss sich aber an die Kündigungsfrist halten. Eine fristlose Kündigung ist nicht Rechtens. Ein User hat es richtig ausgedrückt, vorher Bescheid geben, hoffe das hat sie so gemacht. Da es sich um ein privates Mietverhältnis handelt, empfehle ich eine Aussprache mit dem Vermieter, zumindest einen Teil der ausstehenden Miete zu bezahlen, sonst gibt es zukünftig nur noch mehr Stress, das ist für beide Seiten nicht optimal.

Original ® Rudi
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sandra2710
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Am 25.01.2011 um 14:18:

Eine fristlose Kündigung wegen rückständiger Mietzahlung ist erst bei Zahlungsverzug von zwei vollen Mieten möglich. Das Amtsgericht Duisburg hat entschieden: Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen ausstehender Miete erst dann kündigen, wenn der Mieter mit zwei vollen Monatsmieten in Verzug ist. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Rückstand erst zum Zeitpunkt der Kündigung auftritt. Der Mieter in diesem Fall war im Mietzahlungsverzug. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis gemäß § 569, Absatz 4, Bundesgesetzbuch. Zu diesem Zeitpunkt war der Mieter noch nicht mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand. Der Zahlungsverzug trat erst zum Zeitpunkt ein, als das Kündigungsschreiben bei ihm einging.

Elodril (21)


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Am 25.01.2011 um 14:35:

Das BGB sagt:

 

Zitat (§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund):

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Untersuchen wir diesen Fall: Die Miete ist oder wird maximal zwei Wochen im Verzug [sein]. Ansonsten regelmäßige Zahlung.

Zitat (§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund):

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (...)

3. der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Da keines der Gründe (§ 543 II 3 BGB) zur fristlosen Kündigung zutrifft, wäre eine solche meiner Meinung nach nicht rechtens.

Please dont feed the trolls.

VRSCA (41)


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Am 25.01.2011 um 14:52:

Da ich selber Vermieter bin kann ich Euch sagen: JA er hat das Recht dazu! In allen Standardmietverträgen ist als Datum der spätesten Zahlung meist der 3. eines Monats genannt. Selbst bei einem Tag Verzug hat der Vermieter das Recht zu kündigen - Wobei eine fristlose Kündigung allerdings nicht durch zu setzen ist.

Zu den Kündigungsfristen: Hier geistern ja einige Meinungen umher. Hier gilt auch ohne Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese Verlängert sich auch nicht wenn man für einen längeren Zeitraum irgendwo wohnt (haben hier welche behauptet). Es sind 3 Monate per Gesetz festgelegt. Die meisten Mietverträge (z.B. Haus und Grund) übernehmen dieses dann auch.

In den meisten Mietverträgen steht eh nur drin was per BGB eh geregelt ist... Hierbei handelt es sich eigentlich auch nur um eine Zusammenfassung dessen was per Gesetz gilt. Daher ist es nicht notwendig einen Mietvertrag abzuschließen. Allerdings ist es Sinnvoll - wegen der Zusammenfassung!

VRSCA (41)


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Am 25.01.2011 um 14:54:

Zitat (Pseudofuesschen):

Eigentlich gibt es für genau so einen Fall die Mietsicherheit (Kaution). In meiner alten Wohnung sagte mir mein Vermieter (auch ein privater), dass er die Miete von meiner Kaution nehmen würde, falls ich mal nicht zahle und das dann eben wieder "zurücklegt", wenn die Miete da ist. Allerdings auch nur ein Mal. Ist nie vorgekommen, aber ich denke, dass man irgendwann sicher gekündigt werden kann...


Ist richtig... ABER die Kaution MUSS vom Mieter wieder auf den alten Betrag aufgestockt werden...

Bananenschale
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Am 25.01.2011 um 15:01:

Zitat (CliffCalibra):

 

 

soetwas regelt ansich ein mietvertrag (der sich wiederum auf geltendes recht stütz, aber da dies ein übereinkommen zwischen privatpersonen ist, kann es da schon wieder anders aussehen. generell gilt, je länger jemand in einem umbefristeten Mietverhältniss wohnt, um so länger sind die Kündigungszeiten.), dieser ist zu prüfen. fertig

außerdem muss der Vermieter eh erst mahnen etc. deine infos sind zwar sehr dürftig, aber man kann ansich sagen, dass sie, bis auf ärger nix weiter zu erwarten hat.

Genau. Er muss erst mahnen und in dieser Mahnung auch eine Frist setzen. Erst danach kann er weitere Schritte einleiten. Da er anscheinend so angewiesen ist auf das Geld ist die Frage, ob er sich in weitere (Un)Kosten stürzen möchte, indem er sich rechtliche Hilfe holt. An der Stelle deiner Schwester würde ich noch mal offen mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht hat er ja doch ein Einsehen!

VRSCA (41)


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Am 25.01.2011 um 15:10:

Zitat (Bananenschale):

 

Genau. Er muss erst mahnen und in dieser Mahnung auch eine Frist setzen. Erst danach kann er weitere Schritte einleiten. Da er anscheinend so angewiesen ist auf das Geld ist die Frage, ob er sich in weitere (Un)Kosten stürzen möchte, indem er sich rechtliche Hilfe holt. An der Stelle deiner Schwester würde ich noch mal offen mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht hat er ja doch ein Einsehen!

Nein er muss nicht mahnen... für die normale Kündigung brauch er das nicht machen... Sie ist laut Vetrag im Verzug... Den muss der Vermieter nicht noch anmahnen, da sie bereits in Verzug ist... Allerdings kann er noch nicht fristlos kündigen... dies geht erst nach 2 Monaten...

Bei jedem Standardvertrag muss ich auch nicht mahnen oder angemahnt werden... wenn ich nicht zahle hat der Gläubiger sofort das Recht zum Gericht zu gehen... Es hat sich nur eingebürgert erstmal selber zu mahnen und dann erst das Gericht zu behelligen...

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