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Ebay-Profis! Nun brauche ich eure Hilfe!

AnnaCatalina (27)


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Am 01.10.2011 um 23:28:

Hey Community...

Bevor ich den Fall schildere... ich kenne die Möglichkeiten eines Mahnbescheides, der sich hier aber nicht lohnt, ich ich weiss auch, dass ich Strafanzeige erstatten kann

Ich habe Ende August etwas bei Ebay ersteigert und sofort bezahlt. Die Verkäuferin schrieb mir nach einer Woche, dass sie die Mail mit meiner Adresse gelöscht hätte und bat mich, ihr diese erneut zuzusenden. Hab ich gemacht.

Sie mailte mir dann darauf, sie hätte den Gegenstand schon versendet, an eine unbekannte Adresse. Sie wollte noch einmal Versandkosten - hab ich ihr überwiesen!

Jetzt meldet sie den Gegenstand als unbezahlt und lässt mich verwarnen. Sie stellt den Artikel erneut ein.

Ich habe mich sofort an Ebay gewandt, dort entfernte man die Verwarnung. Ich habe auch einen nicht gelieferten Artikel gemeldet.

Die Verkäuferin schrieb mir dann per Mail, dass sie mir aus Prinzip den Artikel nicht schickt und auch das Geld behalten will, da ich zu dumm wäre, ihr eine korrekte Adresse zu nennen.

Ich kann sie, dadurch dass sie den Artikel als unbezahlt vermerken liess, sie nicht mehr bewerten!

Habt ihr noch eine Idee, was ich machen könnte?

PS. Da das Mittelalter vorbei ist, und steinigen somit rausfällt > nur legale Methoden und Erfahrungen

~ Ich verantworte nur, was ich schreibe, nicht was du verstehst! ~

Morrissey (41)


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Am 01.10.2011 um 23:31:

Um welche Summe handelt es sich?

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AnnaCatalina (27)


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Am 01.10.2011 um 23:33:

Zitat (Morrissey):

Um welche Summe handelt es sich?

16,00€

Nicht viel, aber zu viel, um sie so einer Person ohne irgendetwas zu überlassen.

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Morrissey (41)


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Am 01.10.2011 um 23:37:

Das ist in der Tat nicht so viel um da ein großes Fass auf zumachen. Wenn der Verkäufer behauptet, er hat die Ware abgeschickt, dann kannst du da nichts machen, das Risiko liegt dann beim Käufer, außer halt es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer. Aber blicke da nicht ganz durch, weil du geschrieben hast, dass die Verkäuferin dann meinte, sie verschickt doch nicht? und Geld gibt es auch nicht zurück. Also doch nicht verschickt? Rein theoretisch könntest du damit ja Anzeige ersatten aufgrund Betrug.

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AnnaCatalina (27)


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Am 01.10.2011 um 23:41:

Zitat (Morrissey):

Das ist in der Tat nicht so viel um da ein großes Fass auf zumachen. Wenn der Verkäufer behauptet, er hat die Ware abgeschickt, dann kannst du da nichts machen, das Risiko liegt dann beim Käufer, außer halt es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer. Aber blicke da nicht ganz durch, weil du geschrieben hast, dass die Verkäuferin dann meinte, sie verschickt doch nicht? und Geld gibt es auch nicht zurück. Also doch nicht verschickt? Rein theoretisch könntest du damit ja Anzeige ersatten aufgrund Betrug.

Okay, das war nicht mein Eingangsproblem. Es geht nicht darum, dass Ware auf dem Postweg verschwunden ist. Das ist übrigends ein Trugschluss mit dem nix zurückbekommen weil Privat.... das ist hier aber NICHT DAS PROBLEM!

Sie weigert sich explizit die Ware rauszuschicken, weil:

- sie nach Geldeingang versendet hat und die Ware angeblich zurückgekommen ist

- sie jetzt ein zweites mal aus Prinzip nicht versendet, obwohl ich ihr noch einmal Porto überwiesen habe...

Bitte les dir meinen Beitrag noch einmal richtig durch, da ist alles gut erklärt, was passiert ist

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bbobble2 (39)


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Am 01.10.2011 um 23:43:

welche Meinung hat den eBay dazu ?

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Rochy (29)


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Am 01.10.2011 um 23:44:

Wenn du noch die Nachrichten hast, ab zur Polizei denn die alte scheint nicht mehr alle Latten am Zaun zu haben

AnnaCatalina (27)


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Am 01.10.2011 um 23:48:

Zitat (bbobble2):

welche Meinung hat den eBay dazu ?

Die prüfen den Fall... wie immer

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Morrissey (41)


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Am 01.10.2011 um 23:50:

Zitat (Rochy):

Wenn du noch die Nachrichten hast, ab zur Polizei denn die alte scheint nicht mehr alle Latten am Zaun zu haben

 

Na ja, wegen 16€ würde ich mich nicht so einpissen. Außerdem müßte man schon beide Seiten anhören, um sich ein Urteil erlauben zu können. 

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Doom5 (42)


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Am 01.10.2011 um 23:51:

Auch für 16 Euro würd ich den Fall zur Anziege bringen wegen Betrug,auch wenn die Ware zurück gekommen ist weils ne falsche Adresse war DARF sie das Ged nicht behalten,oki,die Gebühr für Ebay darf sie wohl abziehen,aber das sind 8%

Dank Goolive habe ich nu Anatidenphobie

bbobble2 (39)


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Am 01.10.2011 um 23:53:

Zitat (AnnaCatalina):

Die prüfen den Fall... wie immer


da hast du doch beste Chancen, wenn du die 'mails' vom Verkäufer noch hast

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AnnaCatalina (27)


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Am 01.10.2011 um 23:54:

Zitat (Morrissey):

 

 

Na ja, wegen 16€ würde ich mich nicht so einpissen. Außerdem müßte man schon beide Seiten anhören, um sich ein Urteil erlauben zu können. 

Ich hätte nichts dagegen, einen Screenshot ihrer negativen Bewertungen hier zu posten.

 

 

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Doom5 (42)


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Am 01.10.2011 um 23:55:

Zitat (AnnaCatalina):

 

Ich hätte nichts dagegen, einen Screenshot ihrer negativen Bewertungen hier zu posten.

 

 

Mach doch mal

Dank Goolive habe ich nu Anatidenphobie

Morrissey (41)


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Am 01.10.2011 um 23:57:

Zitat (AnnaCatalina):

 

Ich hätte nichts dagegen, einen Screenshot ihrer negativen Bewertungen hier zu posten.

 

 

 

Wieso kaufst du dann dort etwas? Oder sind die negativen erst alle danach gekommen?! Wenn nicht, das ganze als Lehrgeld abhaken. Vorher enventuell noch mal eine Frist setzen, sachlich bleiben und was von Anzeige schreiben und das du im Rechtsschutz bist. 

 

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AnnaCatalina (27)


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Am 01.10.2011 um 23:57:

Zitat (Doom5):

 

Mach doch mal

Anonymisiert, versteht sich

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