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Ebaykauf rückabwickeln?

xxxBlackVelvetxxx (32)


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Am 08.11.2011 um 18:52:

Vielleicht weiß ja jemand was genaues

Also folgender Fall: Haben einen Router gekauft, der in der Artikelbeschreibung anders angegeben wurde, als das Gerät aufwies. War beschrieben als DGN3500 ist aber ein DGN2200.

Auf dem Bild sieht man aber das es der DGN2200 ist. Verkäufer sagt, dass er das so angegeben hatte wie auf der Verpackungsseite. Da stand was von DGN 3500. Kann man nun zurücktreten oder ist es persönliches Pech?

-------------------- Nachträglich editiert von xxxBlackVelvetxxx am 08.11.2011 18:52

Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist.

xXMrDeLuXeXx (24)


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Am 08.11.2011 um 19:05:

Gute Frage...

Also eigentlich müsstest du doch in Ebay die Auktion nochmal aufrufen können oder ?

Wenn er dort dann im Text dieses oder jenes drin stehen hat und es auf der Abbildung etwas anderes ist oder man etwas anderes bekommt, würde ich grundsätzlich darauf verweisen und ihn um Rückgabe bitten.

Andernfalls würde ich das ganze an Ebay weitermelden, und denen sagen, dass es absolout verwirrend ist/war das er was anderes verkauft als das, was in der Beschreibung steht.

Ich kann ja auch nicht grüne Lollis da verkaufen und als bild rosa lollis reinstellen und die dann wegschicken. so würd ichs jedenfalls machen.

DoppelT (21)


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Am 08.11.2011 um 19:06:

is es gebracut gewesen odr neu?

einfach mal an ebay wenden

ja ich muss überall meinen senf dazu geben...
und nu gugg noch so doof

xxxBlackVelvetxxx (32)


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Am 08.11.2011 um 19:08:

Zitat (DoppelT):

is es gebracut gewesen odr neu?

einfach mal an ebay wenden

Gebraucht. Ebay tut nichts dagegen, deswegen frage ich ja. Man kann es zwar melden, aber mehr passiert dann nicht.

Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist.

DoppelT (21)


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Am 08.11.2011 um 19:10:

Zitat (xxxBlackVelvetxxx):

 

Gebraucht. Ebay tut nichts dagegen, deswegen frage ich ja. Man kann es zwar melden, aber mehr passiert dann nicht.

ich denke mal das der dan mehrere zuhause stehn hatte und die router vertrauscht hat oder so

also so gesehen müsste man es eig zurück schicken können sprich geld wieder weil der artikel is ja nicht wie beschreieben das is tatsache

ja ich muss überall meinen senf dazu geben...
und nu gugg noch so doof

xxxBlackVelvetxxx (32)


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Am 08.11.2011 um 19:10:

Zitat (xXMrDeLuXeXx):

Gute Frage...

Also eigentlich müsstest du doch in Ebay die Auktion nochmal aufrufen können oder ?

Wenn er dort dann im Text dieses oder jenes drin stehen hat und es auf der Abbildung etwas anderes ist oder man etwas anderes bekommt, würde ich grundsätzlich darauf verweisen und ihn um Rückgabe bitten.

Andernfalls würde ich das ganze an Ebay weitermelden, und denen sagen, dass es absolout verwirrend ist/war das er was anderes verkauft als das, was in der Beschreibung steht.

Ich kann ja auch nicht grüne Lollis da verkaufen und als bild rosa lollis reinstellen und die dann wegschicken. so würd ichs jedenfalls machen.

Hier der Link:

Der Käufer sagt aber es war ein Versehen, denn die Nummer 3500 stand auf der Seite der Verpackung

Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist.

Moony (31)


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Am 08.11.2011 um 19:21:

er hat die verpackung nicht richtige gesehen da steht ja auch 2200b drauf o.O?

o.O

hakker84 (28)


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Am 08.11.2011 um 19:25:

ich glaube wenn er bockig bleibt das du pech hast. ist ne zwickmühle etwas .

!!! GOOLIVE BITTE BASTELT ENDLICH EIN NEUEN BILDERUPLOAD !!!

xxxBlackVelvetxxx (32)


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Am 08.11.2011 um 19:26:

Die Frage ist ja, ob man bei sowas einen rechtlichen Anspruch auf Rücknahme hat?

Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist.

hakker84 (28)


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Am 08.11.2011 um 19:27:

Zitat (xxxBlackVelvetxxx):

Die Frage ist ja, ob man bei sowas einen rechtlichen Anspruch auf Rücknahme hat?

das denke ich nicht moment schaue nochmal eben auf den artikel.

 

 

nein rechtlich wird das wohl nix für dich.er schließt rücknahme aus was er als privater darf.dazu kommt das in der beschreibung kein fehler ist bzw das genaue modell nicht angegeben ist.

zumal ist das auch ne frage des aufstandes für die euronen.

-------------------- Nachträglich editiert von hakker84 am 08.11.2011 19:28

-------------------- Nachträglich editiert von hakker84 am 08.11.2011 19:30

!!! GOOLIVE BITTE BASTELT ENDLICH EIN NEUEN BILDERUPLOAD !!!

Mistertwister8121974 (37)


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Am 08.11.2011 um 19:27:

Zitat (xxxBlackVelvetxxx):

 

Gebraucht. Ebay tut nichts dagegen, deswegen frage ich ja. Man kann es zwar melden, aber mehr passiert dann nicht.

Wenn das ein Privatverkäufer ist und Rüchnahme usw alles ausgeschlossen ist und er es auch so angegeben hat dann hast du leider Pech gehabt... Das müsste er doch auch alles irgendwo so beschrieben haben...

 

weightlessstyle
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Am 08.11.2011 um 19:28:

Grundsätzlich gilt, was drauf steht muss drinne sein. Und umgekehrt auch . Und wenn was anders auf dem Bild wie in der Verpackung ist, reden wir hier von Täuschung. Du hast die möglichkeit den Verkäufer aufzufordern, dass er dir das Geld erstattet und du Ihn die Ware zurück gibt.

xxxBlackVelvetxxx (32)


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Am 08.11.2011 um 19:30:

Zitat (weightlessstyle):

Grundsätzlich gilt, was drauf steht muss drinne sein. Und umgekehrt auch . Und wenn was anders auf dem Bild wie in der Verpackung ist, reden wir hier von Täuschung. Du hast die möglichkeit den Verkäufer aufzufordern, dass er dir das Geld erstattet und du Ihn die Ware zurück gibt.

Wenn er aber sagt, dass es irrtümlich so war, wie will man beweisen das es Vorsatz war? Also das es eine Täuschung ist?

Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist.

hakker84 (28)


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Am 08.11.2011 um 19:31:

Zitat (weightlessstyle):

Grundsätzlich gilt, was drauf steht muss drinne sein. Und umgekehrt auch . Und wenn was anders auf dem Bild wie in der Verpackung ist, reden wir hier von Täuschung. Du hast die möglichkeit den Verkäufer aufzufordern, dass er dir das Geld erstattet und du Ihn die Ware zurück gibt.

schwachsinn weil du ihm die absichtliche täuschung nachweisen musst und das wird schwer.

!!! GOOLIVE BITTE BASTELT ENDLICH EIN NEUEN BILDERUPLOAD !!!

weightlessstyle
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Am 08.11.2011 um 19:33:

Zitat (xxxBlackVelvetxxx):

 

Wenn er aber sagt, dass es irrtümlich so war, wie will man beweisen das es Vorsatz war? Also das es eine Täuschung ist?


Da brauchst du dann Beweiße. Also stand da nicht wie der Artikel hieß? Und die Artikel/Artikelnummer? Oder hast du das Foto gespeichert/ausgedruckt und dazu die Beschreibung? Wenn du nix an Beweiße hast fürchte ich steht Aussage gegen Aussage. Das nächste mal kann ich nur den Rat geben besser aufzupassen.

 

LG Basti

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