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einweillige verfügung rechtschutz

simone01 (31)


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Am 29.04.2011 um 07:40:

weis vielleicht einer wie lange sowas dauert bis das durch ist wenn man das heute beantragt??

wird das sofort dem richter vorgelegt oder dauert das paar tage??

bis einer heult

Scherny (26)


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Am 29.04.2011 um 07:44:

was bitte ist eine einweillige verfügung ?^^

simone01 (31)


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Am 29.04.2011 um 07:47:

ohh sorry tippfehler

ich meine einstweilige verfügung

bis einer heult

mrsgreen (45)


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Am 29.04.2011 um 07:51:

Es kommt darauf an wie schwerwiegend es ist..... es kann schnell gehen kann aber auch ein paar Tage dauern.....

moonlight1966 (45)


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Am 29.04.2011 um 07:53:

Zitat (aische):

weis vielleicht einer wie lange sowas dauert bis das durch ist wenn man das heute beantragt??

wird das sofort dem richter vorgelegt oder dauert das paar tage??

du musst zum gericht gehen und das beantragen,dann wird es innerhalb von 2-3 tagen zugestellt

simone01 (31)


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Am 29.04.2011 um 07:55:

für mich ist es schwerwiegend

stadtwerke will mir dienstasg den bstrom abstellen ..aber das jobcenter hat vor ca 4 wochen mir die übernahme der stromnachzahlung gewährt und das auch schriftlich nur haben die wohl nicht überwiesen.

habe beim amt gestern schon nach gefragt die sagen das muss geprtüft werden.

bis einer heult

SweetSecret82
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Am 29.04.2011 um 08:06:

und nun willste ne einstweilige verfügung gegen die stadtwerke?

madame72 (39)


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Am 29.04.2011 um 08:06:

Zitat (aische):

für mich ist es schwerwiegend

stadtwerke will mir dienstasg den bstrom abstellen ..aber das jobcenter hat vor ca 4 wochen mir die übernahme der stromnachzahlung gewährt und das auch schriftlich nur haben die wohl nicht überwiesen.

habe beim amt gestern schon nach gefragt die sagen das muss geprtüft werden.

Na aber das sie das gewährt haben müsstest du dann ja schriftlich vorliegen haben ....zeige doch den Schrieb den Stadtwerken und bitte gleichzeitig deinen Bearbeiter beim Amt sich Telefonisch mit den Stadtwerken auseinander zu setzen.

Gegebenenfalls solltest du noch prüfen ob das Geld für die Nachzahlung nicht aus versehen an dich statt an die Stadtwerke überwiesen wurde .

Doom5 (42)


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Am 29.04.2011 um 08:06:

Dann mußte wohl ohne Strom leben müssen,weil gegen den Versorger kannste keine verfügung erwirken,der bedroht ja nicht dein Leib oder Leben,haste wohl Pech gehabt,da geht das Licht dann wohl aus

Dank Goolive habe ich nu Anatidenphobie

MysteryAngel (43)


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Am 29.04.2011 um 08:09:

Zitat (madame72):

 

Na aber das sie das gewährt haben müsstest du dann ja schriftlich vorliegen haben ....zeige doch den Schrieb den Stadtwerken und bitte gleichzeitig deinen Bearbeiter beim Amt sich Telefonisch mit den Stadtwerken auseinander zu setzen.

Gegebenenfalls solltest du noch prüfen ob das Geld für die Nachzahlung nicht aus versehen an dich statt an die Stadtwerke überwiesen wurde .

Genau das ist der einzigste Weg das zu verhindern .

Tanze!!.als sähe Dir Niemand zu.!!
Singe!!.als könnte Dir Niemand zuhören..!
Liebe!!.als wärst Du nie verletzt worden.!!
Lebe!!.als wäre Himmel auf Erden!!

simone01 (31)


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Am 29.04.2011 um 08:54:

habe das schriftlich das gewährt wurden ist  die haben ja auch schon 2 mal die rate einbehalten.habe auch mit der stadtwerke teloefoniert denen ist das egal geht dienstag kein geld ein pech.

und asbe gerade mit dem gericht telefoniert und die sagen man kann eine verfügung gegen die stadtwerke erwirken

bis einer heult

Scherny (26)


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Am 29.04.2011 um 08:59:

Zitat (aische):

für mich ist es schwerwiegend

stadtwerke will mir dienstasg den bstrom abstellen ..aber das jobcenter hat vor ca 4 wochen mir die übernahme der stromnachzahlung gewährt und das auch schriftlich nur haben die wohl nicht überwiesen.

habe beim amt gestern schon nach gefragt die sagen das muss geprtüft werden.

Seit wann übernimmt das Jobcenter Stronmachzahlungen?

 

Kannst die eventuell den Brief (geschwärzt mal einscannen?

 

Mich würde das ja mal Interessieren...

madame72 (39)


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Am 29.04.2011 um 09:03:

Zitat (Scherny):

 

Seit wann übernimmt das Jobcenter Stronmachzahlungen?

 

Kannst die eventuell den Brief (geschwärzt mal einscannen?

 

Mich würde das ja mal Interessieren...

Als Darlehen immer ...man muss das dann ja auch in Monatlichen Raten zurück zahlen die dann immer gleich einbehalten werden .

Scherny (26)


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Am 29.04.2011 um 09:06:

Zitat (madame72):

 

Als Darlehen immer ...man muss das dann ja auch in Monatlichen Raten zurück zahlen die dann immer gleich einbehalten werden .

Ich weiß aber von einem Darlehn stand hier ja nichts deshalb auch meine Frage

madame72 (39)


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Am 29.04.2011 um 09:11:

Zitat (Scherny):

 

Ich weiß aber von einem Darlehn stand hier ja nichts deshalb auch meine Frage

Stimmt aber sie schrieb ja das schon 2 Raten einbehalten wurden vom Jobcenter

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