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Die erste Wohnung mit 18
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SuperChicK Direkt-Link |
Hallo Gooliver ! Ich bin 18 Jahre alt und lebe noch bei meiner Mutter, aber da wir öfter auseinander setzungen haben und ich selbstständiger werde möchte will ich hier ausziehen. Meine Mutter ist allein erziehend und Arbeitslosengeld 2 Empfänger, mein Vater zahlt kein Unterhalt und ich gehe noch zur Schule. Welche Möglichkeiten stehen mir da zur verfügung? Wie war das mit eurer ersten Wohnung? Was muss ich als aller erstes machen? Schreibt mir einfach alles was ihr darüber wisst *wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten - kuss |
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Wenn deine Mutter für dich aufkommt, sprich Miete etc. steht dem nix im Wege! Du könntest zwar Wohngeld beantragen, aber dat war es auch schon, den das Jobcenter wird dir wegen ein "paar" Auseinandersetzungen keine Wohnung genehmigen! |
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Zitat (NoReplay):
Wenn deine Mutter für dich aufkommt, sprich Miete etc. steht dem nix im Wege! Du könntest zwar Wohngeld beantragen, aber dat war es auch schon, den das Jobcenter wird dir wegen ein "paar" Auseinandersetzungen keine Wohnung genehmigen! es kommt drauf an wie häftig es ist habe meine erste Wohnung auch mit 17 gehabt erst hat das amt bezahlt naja und dann war ich Arbeiten... Wir Frauen sind die reinsten Engel, aber bricht man uns die Flügel, fliegen wir auf einem Besen weiter! |
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Zitat (Dana0609):
es kommt drauf an wie häftig es ist habe meine erste Wohnung auch mit 17 gehabt erst hat das amt bezahlt naja und dann war ich Arbeiten... Ständig verschwindet mein Text -.- Also nochmal ^^ Da haste recht, aber wenn es wirklich nix dramatisches ist, zeigt das Amt einem nen Vogel, Kinder sehen das ja immer anders! Und wenn es wirklich gravierend ist sollte man zuerst eh zum Jugendamt, denn die können da auch einiges drehen!
-------------------- Nachträglich editiert von NoReplay am 12.09.2011 18:32 |
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Themen: 150 |
Zitat (SuperChicK):
Hallo Gooliver ! Ich bin 18 Jahre alt und lebe noch bei meiner Mutter, aber da wir öfter auseinander setzungen haben und ich selbstständiger werde möchte will ich hier ausziehen. Meine Mutter ist allein erziehend und Arbeitslosengeld 2 Empfänger, mein Vater zahlt kein Unterhalt und ich gehe noch zur Schule. Welche Möglichkeiten stehen mir da zur verfügung? Wie war das mit eurer ersten Wohnung? Was muss ich als aller erstes machen? Schreibt mir einfach alles was ihr darüber wisst *wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten - kuss Rein theoretisch muss deine Mutter für dich sorgen. Du könntest halbtags nach der Schule arbeiten gehen und/oder Wohngeld beantragen. Wenn du keine Beweise hast ,das die Auseinandersetzungen mit deiner Mutter sehr heftig sind,sind die Chancen schlecht,dass Arbeitsamt bzw allgemein das Amt für die Wohnung aufkommt. Hatte genau das selbe Problem, erste Wohnung ohne Unterstützung der Eltern.
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Zitat (NoReplay):
Ständig verschwindet mein Text -.- Also nochmal ^^ Da haste recht, aber wenn es wirklich nix dramatisches ist, zeigt das Amt einem nen Vogel, Kinder sehen das ja immer anders! Und wenn es wirklich gravierend ist sollte man zuerst eh zum Jugendamt, denn die können da auch einiges drehen!
ja war bei mir auch waren beim JA und selbst die haben gesagt das es das beste sei denn es ging gar nicht mehr, und war auch froh als ich dann endlich selber Arbeiten konnte denn vom amt bekommt man ja nun auch nicht viel .. Wir Frauen sind die reinsten Engel, aber bricht man uns die Flügel, fliegen wir auf einem Besen weiter! |
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Themen: 11 |
Wenn eurer Verhältnis total zerüttet ist, kommt das Job- Center für dich auf. Rede einfach mit denen.
Lebe und genieße dein Leben jeden Tag *yes* |
Themen: 84 |
Meine erste eigene Wohnung haben meine Eltern gezahlt Als ich dann umgezogen bin haben sie solange gezahlt, bis ich durch Zufall neben der einjährigen Berufsfachschule einen Nebenjob gefunden habe. Mit diesem konnte ich dann weitesgehend meine Wohnung selbst bezahlen!
Wäre das der Schlag meines Herzens |
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Themen: 57 |
wenn ich jetzt etwas wiederhole von vornerein schonmal sorry !
Es gibt seit ein paar Jahren ein Gesetzt, das man unter 25 Jahren NUR unter der Voraussetzung ausziehen darf, wenn man eine ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung hat....(oder halt feste Arbeit oder die Eltern zahlen...Job Center tut das nicht) Eine weitere Möglichkeit wäre auch, dem Jugendamt irgendwie klar zu machen, das du und deine Mutter solche Schwierigkeiten habt, das ein weiteres Zusammen Leben nicht mer möglich ist (ist so ein kleines Schlupfloch)... Ich selbst bin jetzt 24 und habe auch seit 18 meine eigene Wohnung... nur ich hatte das Glück, das ich ca 6 Monate vor diesem Gesetz ausgezogen bin... Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen... -------------------- Nachträglich editiert von BAR0N am 14.09.2011 13:53 |
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Themen: 78 |
Ich habe mit 17 meine erste Wohnung bekommen, die wurde von meinem Vater gezahlt. Wenn du mit 18 ausziehen willst, weil du zu hause ein paar Auseinandersetzungen hast, vergiss es. Es müsste wenn so schlimm sein, dass es aktenkundig beim Jugendamt ist, oder auch dass deine Mutter auch sagt, dass es nicht mehr möglich ist, mit dir zusammen zu leben. Was sagt sie denn eigentlich zu deinem Plan? Du musst nachweisen können, dass es so nicht mehr geht, sonst könnt ja jeder kommen und sich eine Wohnung vom Amt zahlen lassen
Das Gegenteil von Chaos ist nicht Ordnung, sondern Stillstand! |
12 Beiträge • oben
Nati30 (30): Ich will schokoladen Eis !!!

Danke
Als ich dann umgezogen bin haben sie solange gezahlt, bis ich durch Zufall neben der einjährigen Berufsfachschule einen Nebenjob gefunden habe. Mit diesem konnte ich dann weitesgehend meine Wohnung selbst bezahlen!
