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Frage zu eBay !!!
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Themen: 67 |
Hi Leute
Mal ne Frage: Ich habe bei ebay eine Gitarre verkauft, Angebot: 1,- € Startpreis oder Sofortkauf 1,49€, anstatt 149,- (Kommafehler !!!). Lt. eBay AGBs bin ich verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, auch wenn ich mit dem Endpreis nicht zufrieden bin. Hab aber herausgefunden, dass ich den Kauf anfechten kann durch sogenannte "Erklärungsirrtum" Dies habe ich dem Käufter bereits mitgeteilt.
PS: Am gleichen Abend hab ich den Artikel wieder eingestellt und zum "richtigen" Preis verkauft
Kann mich nun der "erste" Käufer anschwärzen (Anwalt etc ??) obwohl ich ihm die Sachlage erklärt habe (Erklärungsirrtum) ??
Jaa Schatz, Du hast RECHT und ich MEINE RUHE xD ٩(•̮•̃)۶ |
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Themen: 139 |
Das Geschäft ist anfechtbar, da du dich geirrt hattest. Er kann dir also nichts Respekt. Für viele ein Fremdwort, für mich ein Grundsatz. |
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Themen: 68 |
Zitat (GiniPrincess):
Das Geschäft ist anfechtbar, da du dich geirrt hattest. Er kann dir also nichts
jep,.. grundsätzlich ist zwar nen kaufvertrag zustande gekommen, aaaaaber "sofortkaufpreis" 1,50eu ist "offensichtlich ein IRRTUM, sonst hättest den artikel ja auch gleich verschenken oder wegwerfen können,..wenn der käufer nen "arsch" ist wird er dir allerdings ne negative bewertung geben,.,...hab dazu grad nochmal folgendes gelesen:
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
-------------------- Nachträglich editiert von Chaospilot am 25.01.2012 21:47 Was nicht basst wird bassend gemacht |
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Themen: 67 |
Zitat (Chaospilot):
jep,.. grundsätzlich ist zwar nen kaufvertrag zustande gekommen, aaaaaber "sofortkaufpreis" 1,50eu ist "offensichtlich ein IRRTUM, sonst hättest den artikel ja auch gleich verschenken oder wegwerfen können,..wenn der käufer nen "arsch" ist wird er dir allerdings ne negative bewertung geben,.,...hab dazu grad nochmal folgendes gelesen:
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
ok Danke Habe ihm mitgeteilt gestern, dass ich die Aktion i.S.v. §119 BGB anfechte da ein Irrtum vorlag. Jaa Schatz, Du hast RECHT und ich MEINE RUHE xD ٩(•̮•̃)۶ |
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Themen: 167 |
der kaufverrtag bleibt gültig wenn ebay nciht informiert wird hakuna matata |
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Themen: 33 |
Bei Ebay ist solange der erste Käufer im Recht bis er dem Fall zustimmt das dieser geschlossen wird. Wenn man einen Artikel einstellt muss man die Eingaben ja auch erst prüfen also von wegen Irrtum ist da nichts.. Bei 1,49 zu 149€ Ist genau so als wenn man einen Artikel kauft für 150 der 1500 Wert ist. Habe ich auch schon öfters Glück gehabt sowas zu finden.
Ich würde das meiner Rechtschutz übergeben und die Herausgabe der Gitarre für 1.49€ verlangen. Die folgekosten wären für dich sicher höher als die Gitarre raus zu geben. |
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Autonym Direkt-Link |
erst wenn der fall abgeschlossen ist, kannst du den artikel erneut zum verkauf anbieten. |
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Themen: 98 |
Der erste Kaufvertragt besteht. Diesen musst Du erstmal anfechten. Bis das alles nicht geklärt ist, kannst Du den Artikel doch nicht erneut reinstellen. So eine Anfechtung (beim Käufer) muss unverzüglich erfolgen.
Je näher man des Wahnsinns ist, desto besser versteht man die Wirklichkeit! |
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Themen: 68 |
Zitat (Dondolo):
Bei Ebay ist solange der erste Käufer im Recht bis er dem Fall zustimmt das dieser geschlossen wird. Wenn man einen Artikel einstellt muss man die Eingaben ja auch erst prüfen also von wegen Irrtum ist da nichts.. Bei 1,49 zu 149€ Ist genau so als wenn man einen Artikel kauft für 150 der 1500 Wert ist. Habe ich auch schon öfters Glück gehabt sowas zu finden.
Ich würde das meiner Rechtschutz übergeben und die Herausgabe der Gitarre für 1.49€ verlangen. Die folgekosten wären für dich sicher höher als die Gitarre raus zu geben. ,..so wie du drauf bist WÜNSCHE ich dir ja das dir mal nen fehler passiert (zb das du mal bei einer überweisung nen komma vergisst oder so) ,..find es echt arm sich an irrtümer anderer leute bereichern zu wollen,.. ,.hier nochmal nen paar links zum nachlesen ps.: die gitarre dem anderen käufer schicken würd ich erstmal unterlassen,..bzw das erneute einstellen war schon nicht so toll
Was nicht basst wird bassend gemacht |
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Themen: 67 |
Hey Leute
Danke für die Hilfe dennoch Jaa Schatz, Du hast RECHT und ich MEINE RUHE xD ٩(•̮•̃)۶ |
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Themen: 174 |
Zitat (LI0N87):
Hey Leute
Danke für die Hilfe dennoch du kannst doch bei ihm auch eine bewertung abgeben oder??? donner da keine beleidungen ectr zurück, sonder erklär den sachverhalt in deiner bewertung.. denn meist schauen käufer bei beiden nach..
~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜ kAuF dÜ dIcH tüTe däiTscH füHr dRai geLd 90- hAt mE aUch gEhilFt! |
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Themen: 59 |
Zitat (LI0N87):
Hi Leute
Mal ne Frage: Ich habe bei ebay eine Gitarre verkauft, Angebot: 1,- € Startpreis oder Sofortkauf 1,49€, anstatt 149,- (Kommafehler !!!). Lt. eBay AGBs bin ich verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, auch wenn ich mit dem Endpreis nicht zufrieden bin. Hab aber herausgefunden, dass ich den Kauf anfechten kann durch sogenannte "Erklärungsirrtum" Dies habe ich dem Käufter bereits mitgeteilt.
PS: Am gleichen Abend hab ich den Artikel wieder eingestellt und zum "richtigen" Preis verkauft
Kann mich nun der "erste" Käufer anschwärzen (Anwalt etc ??) obwohl ich ihm die Sachlage erklärt habe (Erklärungsirrtum) ??
Doch er kann und er wird auch höchstwarscheinlich ! Das war ein rechtsgültiger Kaufvertrag !! Wenn du den Artikel im Anschluß nicht mehr besitzt kriegt man dich ggf. noch wegen Betrug dran. Das liegt alles beim ersten Käufer ! Je nachdem was er oder sie für ne Art Mensch ist. Wenn er will kann er dir viel Ärger machen... |
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Themen: 75 |
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deZwergi (21): guten morgen...mag jemand fuer mich arbeiten ?? ich mag nich wieder nach drausen
