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Frage zu eBay !!!

LI0N87 (24)


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Am 25.01.2012 um 20:48:

Hi Leute

 

Mal ne Frage:

Ich habe bei ebay eine Gitarre verkauft, Angebot: 1,- € Startpreis oder Sofortkauf 1,49€, anstatt 149,- (Kommafehler !!!).

Lt. eBay AGBs bin ich verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, auch wenn ich mit dem Endpreis nicht zufrieden bin.

Hab aber herausgefunden, dass ich den Kauf anfechten kann durch sogenannte "Erklärungsirrtum"

Dies habe ich dem Käufter bereits mitgeteilt.

 

PS: Am gleichen Abend hab ich den Artikel wieder eingestellt und zum "richtigen" Preis verkauft

 

Kann mich nun der "erste" Käufer anschwärzen (Anwalt etc ??) obwohl ich ihm die Sachlage erklärt habe (Erklärungsirrtum) ??

 

Jaa Schatz, Du hast RECHT und ich MEINE RUHE xD ٩(•̮•̃)۶

GiniPrincess (21)


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Am 25.01.2012 um 21:11:

Das Geschäft ist anfechtbar, da du dich geirrt hattest.

Er kann dir also nichts

Respekt. Für viele ein Fremdwort, für mich ein Grundsatz.

Chaospilot (30)


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Am 25.01.2012 um 21:46:

Zitat (GiniPrincess):

Das Geschäft ist anfechtbar, da du dich geirrt hattest.

Er kann dir also nichts

 

jep,.. grundsätzlich ist zwar nen kaufvertrag zustande gekommen, aaaaaber "sofortkaufpreis" 1,50eu ist "offensichtlich ein IRRTUM, sonst hättest den artikel ja auch gleich verschenken oder wegwerfen können,..wenn der käufer nen "arsch" ist wird er dir allerdings ne negative bewertung geben,.,...hab dazu grad nochmal folgendes gelesen:

 

§ 119 BGB

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde

 

-------------------- Nachträglich editiert von Chaospilot am 25.01.2012 21:47

Was nicht basst wird bassend gemacht

LI0N87 (24)


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Am 26.01.2012 um 07:11:

Zitat (Chaospilot):

 

 

jep,.. grundsätzlich ist zwar nen kaufvertrag zustande gekommen, aaaaaber "sofortkaufpreis" 1,50eu ist "offensichtlich ein IRRTUM, sonst hättest den artikel ja auch gleich verschenken oder wegwerfen können,..wenn der käufer nen "arsch" ist wird er dir allerdings ne negative bewertung geben,.,...hab dazu grad nochmal folgendes gelesen:

 

§ 119 BGB

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde

 

ok Danke

Also kann ich ruhigen Gewissens die Gitarre an den "letzten" Käufer übergeben ohne fürchten zu müssen dass ich Post bekomme von dem Anwalt des 1. Käufers? Kenne mich da nicht so aus

Habe ihm mitgeteilt gestern, dass ich die Aktion i.S.v. §119 BGB anfechte da ein Irrtum vorlag.

Jaa Schatz, Du hast RECHT und ich MEINE RUHE xD ٩(•̮•̃)۶

lilsis (21)


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Am 26.01.2012 um 07:20:

der kaufverrtag bleibt gültig wenn ebay nciht informiert wird

hakuna matata

Dondolo (31)


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Am 26.01.2012 um 08:27:

Bei Ebay ist solange der erste Käufer im Recht bis er dem Fall zustimmt das dieser geschlossen wird.

Wenn man einen Artikel einstellt muss man die Eingaben ja auch erst prüfen also von wegen Irrtum ist da nichts.. 

Bei 1,49 zu 149€   Ist genau so als wenn man einen Artikel kauft für 150 der 1500 Wert ist. Habe ich auch schon öfters Glück gehabt sowas zu finden.

 

 

Ich würde das meiner Rechtschutz übergeben und die Herausgabe der Gitarre für 1.49€ verlangen. Die folgekosten wären für dich sicher höher als die Gitarre raus zu geben.

Autonym
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Am 26.01.2012 um 10:16:

erst wenn der fall abgeschlossen ist, kannst du den artikel erneut zum verkauf anbieten.

nubie (29)


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Am 26.01.2012 um 11:33:

Der erste Kaufvertragt besteht. Diesen musst Du erstmal anfechten. Bis das alles nicht geklärt ist, kannst Du den Artikel doch nicht erneut reinstellen.

So eine Anfechtung (beim Käufer) muss unverzüglich erfolgen.

 

 

Je näher man des Wahnsinns ist, desto besser versteht man die Wirklichkeit!

Chaospilot (30)


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Am 26.01.2012 um 13:15:

Zitat (Dondolo):

Bei Ebay ist solange der erste Käufer im Recht bis er dem Fall zustimmt das dieser geschlossen wird.

Wenn man einen Artikel einstellt muss man die Eingaben ja auch erst prüfen also von wegen Irrtum ist da nichts.. 

Bei 1,49 zu 149€   Ist genau so als wenn man einen Artikel kauft für 150 der 1500 Wert ist. Habe ich auch schon öfters Glück gehabt sowas zu finden.

 

 

Ich würde das meiner Rechtschutz übergeben und die Herausgabe der Gitarre für 1.49€ verlangen. Die folgekosten wären für dich sicher höher als die Gitarre raus zu geben.

,..so wie du drauf bist WÜNSCHE ich dir ja das dir mal nen fehler passiert (zb das du mal bei einer überweisung nen komma vergisst oder so) ,..find es echt arm sich an irrtümer anderer leute bereichern zu wollen,..

,.hier nochmal nen paar links zum nachlesen

1

2

ps.: die gitarre dem anderen käufer schicken würd ich erstmal unterlassen,..bzw das erneute einstellen war schon nicht so toll

 

 

 

Was nicht basst wird bassend gemacht

LI0N87 (24)


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Am 26.01.2012 um 19:44:

Hey Leute

Da der Hurensohn mich bereits negativ Bewertet hat, sehe ich den Vorgang als erledigt

 

 

Danke für die Hilfe dennoch

Jaa Schatz, Du hast RECHT und ich MEINE RUHE xD ٩(•̮•̃)۶

Tinchen30 (34)


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Am 26.01.2012 um 20:10:

Zitat (LI0N87):

Hey Leute

Da der Hurensohn mich bereits negativ Bewertet hat, sehe ich den Vorgang als erledigt

 

 

Danke für die Hilfe dennoch

du kannst doch bei ihm auch eine bewertung abgeben oder??? donner da keine beleidungen ectr zurück, sonder erklär den sachverhalt in deiner bewertung.. denn meist schauen käufer bei beiden nach..

~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜ kAuF dÜ dIcH tüTe däiTscH füHr dRai geLd 90- hAt mE aUch gEhilFt!

~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜVerwirrt mich bitte nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest!

Cornflake27 (30)


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Am 26.01.2012 um 20:17:

Zitat (LI0N87):

Hi Leute

 

Mal ne Frage:

Ich habe bei ebay eine Gitarre verkauft, Angebot: 1,- € Startpreis oder Sofortkauf 1,49€, anstatt 149,- (Kommafehler !!!).

Lt. eBay AGBs bin ich verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, auch wenn ich mit dem Endpreis nicht zufrieden bin.

Hab aber herausgefunden, dass ich den Kauf anfechten kann durch sogenannte "Erklärungsirrtum"

Dies habe ich dem Käufter bereits mitgeteilt.

 

PS: Am gleichen Abend hab ich den Artikel wieder eingestellt und zum "richtigen" Preis verkauft

 

Kann mich nun der "erste" Käufer anschwärzen (Anwalt etc ??) obwohl ich ihm die Sachlage erklärt habe (Erklärungsirrtum) ??

 

Doch er kann und er wird auch höchstwarscheinlich ! Das war ein rechtsgültiger Kaufvertrag !! Wenn du den Artikel im Anschluß nicht mehr besitzt kriegt man dich ggf. noch wegen Betrug dran. Das liegt alles beim ersten Käufer ! Je nachdem was er oder sie für ne Art Mensch ist. Wenn er will kann er dir viel Ärger machen...

Epitaph (27)


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Am 26.01.2012 um 20:53:

Auf Wunsch des TEs geschlossen

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