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Frage Zum geteiltem Sorgerecht

Vanzi (22)


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Am 07.11.2011 um 19:01:

Hallo,

ein Bekannter von mir hat ein Kind (8 Monate),

lebt aber getrennt von der Mutter (seit 5 Monaten) (das Kind lebt bei der Mutter).

Es besteht kein gutes Verhältnis, da sich die mutter ziemlich sperrt. Somit sieht er sein Kind bisher alle 2 wochen mal für 2 stunden....

meine Frage ist ob nun jemand weiß, ab welchem Alter des Kindes, darf mein Bekannter das Kind zu sich holen,

(für ein oder mehrere Nächte)?

Es besteht geteiltes Sorgerecht.

Wäre toll, wenn mir wer helfen könnte.

 

 

-------------------- Nachträglich editiert von Vanzi am 07.11.2011 19:03

sunshine37 (38)


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Am 07.11.2011 um 19:21:

Die Mutter muss damit einverstanden sein, sie hat ja bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Und sie ist ja noch klein...

Fragt am besten beim Jugendamt nach, dass ist das beste ....

Lebe und genieße dein Leben jeden Tag *yes*
Denn es könnte dein letzter sein *yes*

acer1691 (43)


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Am 07.11.2011 um 19:25:

Zitat (sunshine37):

Die Mutter muss damit einverstanden sein, sie hat ja bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Und sie ist ja noch klein...

Fragt am besten beim Jugendamt nach, dass ist das beste ....

Er darf das Kind ab dem 2 Lebensjahr mit einer Übernachtung zu sich holen .

Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat mit der Wochenend Geschichte nix zu tuen.

Wenn Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann Befriedigend besser als Gut ?

Vanzi (22)


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Am 07.11.2011 um 19:25:

sie ist aber gegen alles,

selbst alle 2 wochen 2 stunden will sie nicht...

 

LaJana (53)


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Am 07.11.2011 um 19:27:

Eine Selbstentscheidung kann ein Kind mit 14 jahren treffen, ob es nun ganz zum Vater/Mutter möchte. Läuft aber über das Jungendamt.

 

Für das Übernachten...soll sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und Antrag stellen für geregelte Zeiten mit seinem Kind.Muss aber aufpassen, wenn die Mutter nun ganz zu macht, dann kann es probleme geben, je nach dem, was sie als Begründung dazu gibt.

 

-------------------- Nachträglich editiert von LaJana am 07.11.2011 19:31

Gegen den Strom die Treppe hinauf..!

tamarissa (27)


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Am 07.11.2011 um 19:28:

Zitat (Vanzi):

sie ist aber gegen alles,

selbst alle 2 wochen 2 stunden will sie nicht...

 

Dann bleibt ihm nur der Gang zum Jugendamt. Die können eine Menge bewirken. Zahlt er denn ordnungsgemäß Unterhalt? Das hat zwar nichts mit dem Besuchsrecht zu tun, wäre aber eine Erklärung, warum sie sich so wehrt.

Boah, ich find es furchtbar, wenn Rosenkriege auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden -.-

Jeder hat das Recht auf Dummheit. Der eine nutzt es nur mehr aus, als manch anderer.

mimimi

http://www.gooli ve.de/forumregeln

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acer1691 (43)


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Am 07.11.2011 um 19:29:

Zitat (Vanzi):

sie ist aber gegen alles,

selbst alle 2 wochen 2 stunden will sie nicht...

 

Na Bravo wieder so eine Mutter die das Kind als Wirschaftsgeisel benutzt und somit zum Spielball missbraucht

Tja dann soll sich der Vater mal ganz schnell einen Anwalt nehmen , denn das ist mal wieder ein unnötiger Fall fürs Familiengericht .

Zum Kotzen solche Mütter !!!

Wenn Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann Befriedigend besser als Gut ?

Vanzi (22)


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Am 07.11.2011 um 19:30:

Zitat (tamarissa):

 

Dann bleibt ihm nur der Gang zum Jugendamt. Die können eine Menge bewirken. Zahlt er denn ordnungsgemäß Unterhalt? Das hat zwar nichts mit dem Besuchsrecht zu tun, wäre aber eine Erklärung, warum sie sich so wehrt.

Boah, ich find es furchtbar, wenn Rosenkriege auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden -.-

 

 

ja er zahlt unterhalt und will das kind auch sehen...

er fährt pro strecke immer 150 km o.O um das kind 2 stunden zu sehen...

und ich finde das mies, denn er hat ja an sich genau das gleiche recht sie so oft wie die mutter zu sehen...

coralee (33)


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Am 07.11.2011 um 19:35:

Bei si kleinen Kindern sollte eigentlich öfters der Umgang geregelt sein, aber es gibt keine Allgemein gültige Regelung. Sinnvoll wäre mehrmals die Woche ein paar Stunden in dem Alter, wird auch meistens von den Jugendämtern so empfohlen.

Der Gang zum Jugendamt ist der sinnvollste, da die Mutter den Umgang eigentlich nicht verweigern darf, ausser bei schwerwiegenden Gründen.

Sollte sich die Mutter sperren, wäre noch die Möglichkeit das ganze über den begleiteten Umgang zu regeln.

 

LG

Vanzi (22)


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Am 07.11.2011 um 19:38:

Zitat (coralee):

Bei si kleinen Kindern sollte eigentlich öfters der Umgang geregelt sein, aber es gibt keine Allgemein gültige Regelung. Sinnvoll wäre mehrmals die Woche ein paar Stunden in dem Alter, wird auch meistens von den Jugendämtern so empfohlen.

Der Gang zum Jugendamt ist der sinnvollste, da die Mutter den Umgang eigentlich nicht verweigern darf, ausser bei schwerwiegenden Gründen.

Sollte sich die Mutter sperren, wäre noch die Möglichkeit das ganze über den begleiteten Umgang zu regeln.

 

LG

 

ja nur mal im ernst... 3x die woche 300 km?

das ist nicht billig...

 

acer1691 (43)


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Am 07.11.2011 um 19:43:

Zitat (Vanzi):

 

 

ja nur mal im ernst... 3x die woche 300 km?

das ist nicht billig...

 

Billig ist es von der Mutter zu sagen, ich will nicht das der Vater Umgang hat,und sich hier sperrt

Wenn Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann Befriedigend besser als Gut ?

coralee (33)


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Am 07.11.2011 um 19:59:

Zitat (Vanzi):

 

 

ja nur mal im ernst... 3x die woche 300 km?

das ist nicht billig...

 

 

Nee, ist es nicht........das ist mir schon klar, aber was willst Du machen? Entweder oder mehr gibt es da nicht..................Interessant fände ich die Frage wer da soweit weg gezogen ist

 

HollyBolly (32)


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Am 07.11.2011 um 20:34:

Zitat (sunshine37):

Die Mutter muss damit einverstanden sein, sie hat ja bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Und sie ist ja noch klein...

Fragt am besten beim Jugendamt nach, dass ist das beste ....

Die Mutter würd damit nicht eiverstanden sein. Das Kind kann ab den 14/16 Lebensalter selbst entscheiden, wo es bei den Elternteil Leben darf. Es ist richtig, das daß Kind sein Elternteil so wie das Jugendamt oder das Familiengericht das nicht geändern, hat alles 2 Wochen unter beaufsichtigun des Jugendamtes besuchen werden darf. Aber als VATER hat man jetzt auch einige Rechte zwar nicht so viel aber für Mütter ist das auch nicht mehr so einfach sich dagegen zu stellen. Es sei denn, sie hat einige gründe z.B. Gewalt der Mutter oder auch dem Kind gegenüber. Aber vorsicht, wenn ihr das gefühl habt das sie Lügt und ihr könnt das auch noch beweißen dann nimmt euch einen RA.

-------------------- Nachträglich editiert von HollyBolly am 07.11.2011 20:36

║▌│█│║▌║││█║■Œ ║▌║
0% Fake, 100% Original

sunshine37 (38)


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Am 08.11.2011 um 20:08:

Zitat (acer1691):

 

Er darf das Kind ab dem 2 Lebensjahr mit einer Übernachtung zu sich holen .

Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat mit der Wochenend Geschichte nix zu tuen.

Ja, aber die Lütte ist doch erst ein paar Monate alt..

Ich persönlich finde es immer besser wenn Kids mit beiden Elternteilen aufwachsen kann. Auch wenn diese getrennt sind!

Der Papa ist eine wichtige Person!!!!

 

Lebe und genieße dein Leben jeden Tag *yes*
Denn es könnte dein letzter sein *yes*

AngelOfStars (48)


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Am 08.11.2011 um 20:12:

ich hasse es,wenn kinder zum spielball der erwachsenen werden.....

liebe te soetwas klärt man mit dem jugendamt ab,jedenfalls wenn die eltern sich nicht einig werden können.....

-------------------- Nachträglich editiert von Traumfrau1 am 08.11.2011 20:14

-------------------- Nachträglich editiert von Traumfrau1 am 08.11.2011 20:15

Erst wenn der letzte Baum gefällt,
der letzte Fluss vergiftet,
das letzte Tier getötet ist,
erst dann werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann!

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