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Ab wann ist man ein Händler?

Keoma (55)


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Am 13.05.2011 um 12:42:

Ab wann ist man ein Händler?

Beispiel:

Man kauft sich ein Auto und verkauft es 2 Wochen später schon wieder. Das gleiche macht man das ganze Jahr über. Ist man dadurch automatisch ein Händler?

Ach ja, man kann es natürlich auch kurzfristig auf den eigenen Namen anmelden.

Ich würde meinen, dass man nicht automatisch ein Händler wäre, denn es gibt ja auch genug Leute, die den Drang haben, sich jede Woche oder jeden Monat neue Klamotten zu kaufen.

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Lena (27)


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Am 13.05.2011 um 12:43:

Wenn man das Auto nur mit dem Ziel kauft, es gewinnbringend bald / in naher Zukunft weiterzuverkaufen, dann handelt man damit.

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Keoma (55)


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Am 13.05.2011 um 12:49:

Zitat (Lena):

Wenn man das Auto nur mit dem Ziel kauft, es gewinnbringend bald / in naher Zukunft weiterzuverkaufen, dann handelt man damit.

Man kann ja immer spontan entscheiden, ob man es wieder verkauft. dass man das von vornherein als Ziel hat, könnte doch sowieso nie einer beweisen, oder?

Wäre man denn verpflichtet, jedesmal Verlust zu machen, um nicht als Händler gesehen zu werden?

Gibt es eine Grenze im Gesetz, wo geschrieben steht, dass man sein Auto nur X mal im Jahr wechseln darf?

 

-------------------- Nachträglich editiert von amerikaner am 13.05.2011 12:54

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Lena (27)


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Am 13.05.2011 um 12:55:

Zitat (amerikaner):

Man kann ja immer spontan entscheiden, ob man es wieder verkauft. dass man das von vornherein als Ziel hat, könnte doch sowieso nie einer beweisen, oder?

Wäre man denn verpflichtet, jedesmal Verlust zu machen, um nicht als Händler gesehen zu werden?

Gibt es eine Grenze im Gesetz, wo geschrieben steht, dass man sein Auto nur X mal im Jahr wechseln darf?

Detailliert bin ich unwissend Das war nur meine private Einschätzung. Denke aber mal, dass Vorsatz dann unterstellt werden kann, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit vorliegt.

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tHeGroSseR
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Am 13.05.2011 um 12:57:

Zitat (amerikaner):

 

Man kann ja immer spontan entscheiden, ob man es wieder verkauft. dass man das von vornherein als Ziel hat, könnte doch sowieso nie einer beweisen, oder?

Wäre man denn verpflichtet, jedesmal Verlust zu machen, um nicht als Händler gesehen zu werden?

Gibt es eine Grenze im Gesetz, wo geschrieben steht, dass man sein Auto nur X mal im Jahr wechseln darf?

 

§ 14 BGB

entscheidend ist die Frage, ob die Tätigkeit dauerhaft auf Gewinn ausgerichtet ist.

Keoma (55)


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Am 13.05.2011 um 13:00:

Zitat (Lena):

 

Detailliert bin ich unwissend Das war nur meine private Einschätzung. Denke aber mal, dass Vorsatz dann unterstellt werden kann, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit vorliegt.

Also ich persönlich denke, dass man auch bei einer Regelmäßigkeit nicht beweisen könnte, dass man es nur macht, um Gewinne zu erzielen. Eine Vermutung oder einfach etwas zu unterstellen, reicht meiner Meinung nach nicht aus.

Es soll ja auch Leute geben, die regelmäßig gebrauchte Klamotten bei Ebay oder auch in Foren anbieten. Sollten das also demnach auch alles Händler sein?

 

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Keoma (55)


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Am 13.05.2011 um 13:02:

Zitat (tHeGroSseR):

 

§ 14 BGB

entscheidend ist die Frage, ob die Tätigkeit dauerhaft auf Gewinn ausgerichtet ist.

Wie schon geschrieben, ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei häufigem Wechsel zum Verlust verpflichtet ist.

 

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NoReplay
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Am 13.05.2011 um 13:05:

In dem Fall würde ich sagen, ein privater Händler...

Ansonsten halt ab da, wann/wenn man einen Gewerbeschein hat..Oder nich?

 

tHeGroSseR
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Am 13.05.2011 um 13:09:

Zitat (amerikaner):

 

Wie schon geschrieben, ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei häufigem Wechsel zum Verlust verpflichtet ist.

 

natürlich nicht. aber die Verkäufe dürfen auf Dauer eben nicht auf gewinn ausgerichtet sein. das eine schliesst das andere nicht aus. das wort ausrichtung ist der knackpunkt. verkaufst du um gewinn zu erwirtschaften oder machst du aus puren Glück plus. das entscheidet bei einer anzeige vom finanzamt ein richter

-------------------- Nachträglich editiert von tHeGroSseR am 13.05.2011 13:09

chicaonthetop
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Am 13.05.2011 um 13:09:

Es geht dabei wirklich um den Punkt "gewinnbringend".

Mit dem Kleidungsverkauf über z.B. ebay kannst du es nicht vergleichen, da getragene Kleidung weniger einbringt, als der ursprünglich gezahlte Preis.

Basri
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Am 13.05.2011 um 13:14:

OLG Hamm, Randnummer 18

 

DieRuheselbsT (33)


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Am 13.05.2011 um 13:19:

Zitat (tHeGroSseR):

 

§ 14 BGB

entscheidend ist die Frage, ob die Tätigkeit dauerhaft auf Gewinn ausgerichtet ist.

ansonsten kann es sogar soweit kommen das man ne Anzeige wegen Wirtschaftsbetrug bekommt........wenn es raus kommt

Das sicherste Indiz dafür das da draussen Intelligentes Leben exestiert ist, das niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.

Keoma (55)


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Am 13.05.2011 um 13:27:

Zitat (chicaonthetop):

Es geht dabei wirklich um den Punkt "gewinnbringend".

Mit dem Kleidungsverkauf über z.B. ebay kannst du es nicht vergleichen, da getragene Kleidung weniger einbringt, als der ursprünglich gezahlte Preis.

Nicht ganz richtig, denn genauso wie Autos kannst du ja die Kleidung schon gebraucht gekauft haben und dann gewinnbringend weiterverkaufen.

 

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Keoma (55)


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Am 13.05.2011 um 13:31:

Zitat (tHeGroSseR):

 

natürlich nicht. aber die Verkäufe dürfen auf Dauer eben nicht auf gewinn ausgerichtet sein. das eine schliesst das andere nicht aus. das wort ausrichtung ist der knackpunkt. verkaufst du um gewinn zu erwirtschaften oder machst du aus puren Glück plus. das entscheidet bei einer anzeige vom finanzamt ein richter

Natürlich, doch Papier (Kaufverträge) ist geduldig. Der Gewinn muß also erstmal bewiesen werden. Dazu kommt noch, dass man überhaupt nicht verpflichtet ist, als Privatperson einen Kaufvertrag abzuschliessen.

 

-------------------- Nachträglich editiert von amerikaner am 13.05.2011 13:31

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Basri
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Am 13.05.2011 um 13:37:

Zitat (amerikaner):

 

Natürlich, doch Papier (Kaufverträge) ist geduldig. Der Gewinn muß also erstmal bewiesen werden. Dazu kommt noch, dass man überhaupt nicht verpflichtet ist, als Privatperson einen Kaufvertrag abzuschliessen.

 

man schließt IMMER einen kaufvertrag ab, wenn man etwas kauft oder verkauft. oder meinst du, dass du keinen kaufvertrag geschlossen hast, wenn du ein brötchen kaufst?

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