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Hartz 4 Antrag bei unter 25 jährigen HELP!

Akia89 (23)


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Am 13.07.2011 um 15:19:

Hallo,

 

ich war heute beim Arbeitsamt und wollte meinen Hartz 4 Antrag einreichen. Dazu muss man sagen ich kenn mich mit dem ganzen Kram nicht aus und beziehe es zum ersten mal.

Die Sachbearbeiterin meinte daraufhin das mein Vater den Antrag stellen müsste da ich noch keine 25 bin und bei meinen Eltern lebe. Etwas merkwürdig aber egal. Auf meine Frage wie das ganze denn nun aussehen soll, bekam ich keine Antwort, sondern eine Broschüre hin geschoben. Und jetzt frage ich mich:

 

Muss mein Vater den Antrag ausfüllen, sich auch als Antragsteller angeben oder doch ich?

Ich steig da mal so gar nicht durch. Kann mir da irgenjemand weiterhelfen??

-------------------- Nachträglich editiert von Akia89 am 13.07.2011 15:20

Träume nicht dein Leben sondern lebe deine Träume.
Sei nicht traurig weil deine Träume nicht wahr werden, traurig sollten die sein die keine Träume haben.

infokrieger (46)


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Am 13.07.2011 um 15:25:

Das hat alles seine Ordnung und ist rechtens. Deine Etern sind dir gegenüber noch in der Unterhaltspflicht, bis du 25 Jahre alt bist. Erst danach kannst du deinen eigenen AlG II Antrag stellen.

„Armut bedeutet die Abwesenheit sämtlicher Menschenrechte.“
(Mohammad Yunus, Grameen Bank Bangladesch, Friedensnobelpreisträger 2006)

SUP-kulturellen Gruß

DreamYourSelf
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Am 13.07.2011 um 15:32:

Zitat (infokrieger):

Erst danach kannst du deinen eigenen AlG II Antrag stellen.


na wollen wir doch mal hoffen dass sie NIE einen eigenen stellen muss und bis dahin was gefunden hat Viel Erfolg !

Akia89 (23)


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Am 13.07.2011 um 15:34:

Also ich hab ja nen Job aber erst ab 1.09. aber in der Zwischenzeit muss ich ja von irgendwas leben. Die Frage ist nur, muss mein Vater als Antragsteller eingetragen werden oder ich?

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FlusigeDistel (27)


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Am 13.07.2011 um 15:37:

Hm, Telefon schnappen, Nummer wählen, abwarten und nachfragen.

Dann bist du auf der sicheren Seite!

Wäre das der Schlag meines Herzens
...... . ......
ich würde dazu tanzen!
- Shut up and dance! -
❥ ❤ ❥

Kieskutscherin (29)


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Am 13.07.2011 um 15:44:

Zitat (Akia89):

Also ich hab ja nen Job aber erst ab 1.09. aber in der Zwischenzeit muss ich ja von irgendwas leben. Die Frage ist nur, muss mein Vater als Antragsteller eingetragen werden oder ich?


 Ihr lebt in einer sogenannten Bedarfsgemeinschat - Dein Vater muss als Haushaltsvorstand einen Antrag stellen; so ist das nunmal.

Anders ist das, wenn Dein Vater auch ALGII bekommt, dann muss jedes bei ihm lebende Kind ab dem 18. Lebensjahr einen eigenen Antrag stellen, auch wenn sie daheim wohnen...

Bissl kompliziert das alles - aber meine Vorgängerin hat schon Recht, am besten nochmal anrufen und fragen - sin ja nicht alle Mitarbeiter des JC so wortkarg, wie die, an die Du geraten bist  

Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gern behalten... Ist ja schließlich DEINS...!

Kücken (25)


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Am 13.07.2011 um 15:44:

Zitat (Akia89):

Also ich hab ja nen Job aber erst ab 1.09. aber in der Zwischenzeit muss ich ja von irgendwas leben. Die Frage ist nur, muss mein Vater als Antragsteller eingetragen werden oder ich?

Wenn ich mich nun nicht total im Paragraphen irre muss tatsächlich dein Vater den Antrag stellen weil er das "Oberhaupt" der Bedarfsgemeinschaft ist und du als u25-Jährige nicht als "vollwertiges Mitglied" angesehen wirst...ansonsten ruf zur Sicherheit noch mal durch vielleicht hast du ja das Glück und kriegst jemand anderen freundlicheren ans Telefon

 

Edit: Deutsche Sprache, schwere Sprache

-------------------- Nachträglich editiert von Kücken am 13.07.2011 15:45

Böse? Fies? Gemein?
Tut mir leid, aber bei dir fällt es mir schwer die Beherrschung zu behalten...

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Mäuschen0303 (30)


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Am 13.07.2011 um 15:45:

Die Sachbearbeiterin hätte mit dir zusammen den Antrag ausfüllen müssen oder dir zumindest sagen wer wo was ausgefüllt werden muss und von wenn.Geh mit dem Wisch zum amt und mach das mit den zusammen nicht das da was falsch ausgefüllt ist weil dann bekommst du gar nichts.Und hast nur lauferreien um die richtigkeit zu schreiben..

Lebe jeden Tag als wäre es der letzte

Kücken (25)


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Am 13.07.2011 um 15:46:

Zitat (Mäuschen0303):

Die Sachbearbeiterin hätte mit dir zusammen den Antrag ausfüllen müssen oder dir zumindest sagen wer wo was ausgefüllt werden muss und von wenn.Geh mit dem Wisch zum amt und mach das mit den zusammen nicht das da was falsch ausgefüllt ist weil dann bekommst du gar nichts.Und hast nur lauferreien um die richtigkeit zu schreiben..

Sachbearbeiterin oder Sozialarbeiterin? Das ist definitiv nicht der Job der Sachbearbeiterin^^ Aber TE kann nett fragen oder eben sich an eine soziale Einrichtung wenden die sich mit dem Antragskram auskennt.

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Kieskutscherin (29)


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Am 13.07.2011 um 15:49:

Zitat (Kücken):

 

Sachbearbeiterin oder Sozialarbeiterin? Das ist definitiv nicht der Job der Sachbearbeiterin^^ Aber TE kann nett fragen oder eben sich an eine soziale Einrichtung wenden die sich mit dem Antragskram auskennt.


 Die genaue Bezeichnung der Mitarbeiter weiß ja nicht jeder, bei uns heißen sie "Fallmanager" auch nett

Das Ausfüllen ist wirklich nicht deren Job, aber man bekommt einen Termin zur Abgabe, bei dem dann gemeinsam geschaut wird, ob alles ausgefüllt wurde, alle notwendige Unterlagen dabei sind und und und...

Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gern behalten... Ist ja schließlich DEINS...!

Kücken (25)


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Am 13.07.2011 um 15:54:

Zitat (Kieskutscherin):

 


 Die genaue Bezeichnung der Mitarbeiter weiß ja nicht jeder, bei uns heißen sie "Fallmanager" auch nett

Das Ausfüllen ist wirklich nicht deren Job, aber man bekommt einen Termin zur Abgabe, bei dem dann gemeinsam geschaut wird, ob alles ausgefüllt wurde, alle notwendige Unterlagen dabei sind und und und...

Ich muss gestehen die Frage nach der Berufsbezeichung war eher zynisch gemeint, denn für das Ausfüllen sind tatsächlich eher geschulte Sozialarbeiter zuständig als die Sachbearbeiter beim JobCenter...sie können es dem Klienten anbieten wenn sie nett sind und grad Zeit haben, ja, aber müssen, müssen sie rein gar nichts und ich find´s kacke wenn Menschen erstens so eine Einstellung haben und zweitens sie auch noch an Unwissende weiter geben

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Pupelchen (31)


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Am 13.07.2011 um 16:05:

Beitrag wurde verschoben von Gesellschaft nach Recht (Alles zum Thema Recht, Anwalt, Gesetze, etc. )

Bitte beachten: http://www.goolive.de/forumregeln

Thunderchicken (25)


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Am 13.07.2011 um 16:15:

Hat schon alles seine Richtigkeit, dein Vater gilt als Kopf der Bedarfsgemeinschaft, und dieser gehörst du an bis du 25 bist, erst dann bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Sollte dei Vater allerdings in Lohn und Brot stehen und etwas besser verdienen, etc. kannst dir das Antrag stellen eig. Sparen, weil das Einkommen und Vermögen deiner Eltern voll und ganz angerechnet wird solange du zuhause wohnst. Auch werden evtl ausgezahlte Leistungen auf das Konto deines Vaters gezahlt, da er ja für dich sorgen muss

Ich geb dir recht, die ganze Sache ist saumäßig Kompliziert, und soll so angeblich Missbrauch vorbeugen. Aber dennoch wird extrem viel Missbrauch damit getrieben, und somit gucken die ehrlichen ganz schön inne röhre.

 

Wer Rähtschripfeler findet darf sie behalten;-)

Akia89 (23)


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Am 13.07.2011 um 16:28:

Ok jetzt hab ich wenigstens teilweise ne Ahnung. Tausend Dank ihr Lieben, das hilft mir echt weiter

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Kieskutscherin (29)


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Am 13.07.2011 um 16:29:

Zitat (Kücken):

 

Ich muss gestehen die Frage nach der Berufsbezeichung war eher zynisch gemeint, denn für das Ausfüllen sind tatsächlich eher geschulte Sozialarbeiter zuständig als die Sachbearbeiter beim JobCenter...sie können es dem Klienten anbieten wenn sie nett sind und grad Zeit haben, ja, aber müssen, müssen sie rein gar nichts und ich find´s kacke wenn Menschen erstens so eine Einstellung haben und zweitens sie auch noch an Unwissende weiter geben


 *verwirrtbin*

Was ist denn an meiner Einstellung kagge??? Hab ich was falsches gesagt, dann tuts mir leid ~ sie hat gefragt und ich hab geantwortet, was aus meinen eigenen Erfahrungen hervorgeht *grmpf* 

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