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Umfrage: Wer muss warten
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Hey ihr wisst doch immer ALLES ich hab da mal ne frage
MusikRausch (25)
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Also ich mache gerade meinen Führerschein und da ist eine Frage die mich IRRE macht -.-
Also es geht hier um Welches verhalten ist richtig?

So wer muss Warten ICH oder der GELBE???
Bitte helft mir weiter und sagt mir auch warum das so ist.
Ich mache das ganze per CD von der Fahrschule und immer wenn ich dann sage das ICH WARTEN muss ist das falsch
wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten denn sie gehören zu mir wie der name an meiner tür
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acer1691 (43)
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Fahrzeuge im Kreisel tatsächlich immer die Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 8 StVO). Dies ist die einzig korrekte —und glücklicherweise auch die übliche— Art und Weise, einen Kreisverkehr auszuschildern. Fahrzeuge, die in den Kreis einfahren wollen, müssen die Vorfahrt der im Kreis befindlichen Fahrzeuge beachten. Im Kreis selbst werden dann keine weiteren Vorfahrt gebenden Schilder mehr aufgestellt.
Der »halbherzige« Kreisverkehr mit einer Mittelinsel, vor dem kein Kreisverkehr-Schild aufgestellt ist, sondern nur ein Vorfahrt-gewähren-Schild. Es gab sie insbesondere vor dem Jahr 2001. Sie sollten eigentlich mittlerweile mit einem Kreisverkehrsschild nachgerüstet sein, aber die Vorfahrtregel ist wenigstens eindeutig: Wer hinein will, muss nötigenfalls warten.
Faustregeln bei unklarer Beschilderung:
Wenn das Kreisverkehr-Schild aufgestellt ist, dürfen die Fahrzeuge erst in den Kreis einfahren, nachdem sie die Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreis beachtet haben.
Ist weder das Zeichen »Kreisverkehr« noch ein Vorfahrt-gewähren-Schild aufgestellt, gilt rechts vor links.
.. 
Wenn Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann Befriedigend besser als Gut ?
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McFloW (22)
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warten musst du natürlich... is nen kreisverkehr.
edit: kein kreisverkehrsschild... ich würde trotzdem extrem vorsichtig sein, weil sowas sehr unüblich ist :X
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Nachträglich editiert von McFloW am 16.09.2011 00:14
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät! :D
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hsv189676 (35)
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Du mußt warten weil Du selbst in den Kreisverkehr rein willst ... ( fließender Verkehr )
Du stehst ja an der Straßenecke , sehe den Kreisverkehr als Vorfahrtsstraße
Es währe ja dumm wenn die alle im Kreis anhalten müßten ....( real meine ich )
Ich vertrete hier nur meine Meinung , die muß und soll nicht jedem gefallen
Original ® ICH ║▌│█│║▌║││█║ │║█║ Cσρуяιgнт © 1976™
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Filmriss (25)
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Also wenn du das nicht selber weißt , dann lass den Führerschein lieber direkt sein !
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MusikRausch (25)
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Schön das ihr das alle genau so seht wie ich
Warum ist es dann falsch wenn ich auf ICH MUSS WARTEN klicke?
Ich beschwer mich bei der schule
wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten denn sie gehören zu mir wie der name an meiner tür
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Hannoverwolf (51)
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sehe in diesem fall keinen kreisverkehr......fehlt zeichen 215.. also gild hier rechts vor links..... also mal du vorfahrt... obwohl die situation blöde dargestellt ist... du bist noch weit wech, er schon im kreis, fast in der einmündung ergo würdest du deine vorfahrt erzwingen......
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Gecko (33)
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Vorschriften für den Kreisverkehr Die StVO kennt wieder den Begriff Kreisverkehr. Das Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr), das es lange Zeit nicht mehr gab, wurde »recycelt«. Sodann kam ein neuer Paragraf 9a in die Straßenverkehrsordnung, in dem Vorfahrt und Blinken besonders geregelt waren. Im September 2009 entfällt der § 9a. Die dort enthaltenen Vorschriften sind in andere Paragrafen ausgelagert worden. Die Regeln:
- Das blaue Verkehrsschild Kreisverkehr (Zeichen 215) bedeutet zusammen mit dem Schild »Vorfahrt gewähren« (Zeichen 205): Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt (§ 8 Absatz 1a Satz 1 StVO).
- Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO)!
- Aber: Es muss rechts geblinkt werden, unmittelbar bevor man den Kreisverkehr wieder verlassen möchte (§ 9 Absatz 1 Satz 1 StVO).
- Man darf die Mittelinsel nicht überfahren (Anlage 2 StVO zu Zeichen 215). Das bequeme Abkürzen des Wegs ist also nicht erlaubt. Über die Mittelinsel dürfen allerdings solche Fahrzeuge fahren, die nicht außen herumfahren können, weil sie dafür zu groß sind. Beispiel: Linienbusse, lange Fahrzeug-Anhängerkombinationen.
- Das Halten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn: verkehrsbedingt (Anlage 2).
- Das Rückwärtssetzen ist verboten (Anlage 2).
- Unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die außen Wartenden behindern und verstößt bereits gegen § 1 StVO.
- Eigentlich selbsterklärend sollte es sein, dass das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (links herum) verboten ist, aber erst seit April 2004 gibt es dazu einen entsprechenden Hinweis im Bußgeldkatalog und seit September 2009 in der Anlage 2.
Besonderheiten:
- Einen Kreisverkehr erkennt man am Verkehrszeichen 215! Die Straßenverkehrsordnung kennt die oben genannten Sondervorschriften nur, wenn dieses Schild aufgestellt ist.
- Wenn weder ein Kreisverkehrsschild noch ein Vorfahrt-gewähren-Zeichen aufgestellt ist, dann gilt weiterhin »rechts-vor-links«. Die unbeschilderten Rondelle sehen den »echten« Kreisverkehren ziemlich ähnlich, sind aber meistens kleiner im Durchmesser. Sie stammen meist aus der Zeit vor 2001, als es noch keine Kreisverkehrsbeschilderung gab, und kommen gelegentlich in Wohngebieten vor.
- Somit ist auch nicht wortwörtlich geklärt, ob an einem völlig unbeschilderten Rondell vor der Einfahrt geblinkt werden muss (was bis 2001 gefordert wurde). Es hat sich aber durchgesetzt, dass man sich beim Blinken an einem Rondell genau so verhält wie am beschilderten Kreisverkehr, weil es einfach und sicher ist.
Ein Beispiel
Man nähert sich einem korrekt beschilderten Kreisverkehr (Zeichen 205 zusammen mit 215) mit vier Zufahrtstraßen und möchte in Richtung Geradeaus weiterfahren. So geht's:
- Tempo herabsetzen
- die Vorfahrtlage (auch Fußgänger und Radfahrer!) beurteilen
- die Verkehrssituation überblicken: Wenn der Kreisverkehr ausnahmsweise »verstopft« ist, muss davor gewartet werden, bis genügend Fahrzeuge herausgefahren sind
- Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln. Wenn nicht, solange warten
- An der ersten Ausfahrt vorbeifahren, anschließend nach rechts blinken
- Vor dem Ausfahren noch einmal auf Fußgänger und Radfahrer achten und diese durchlassen
- Ausfahren.
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Nachträglich editiert von Gecko am 16.09.2011 00:26
Over and Out
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Hannoverwolf (51)
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Zitat (Gecko):
Vorschriften für den Kreisverkehr Die StVO kennt wieder den Begriff Kreisverkehr. Das Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr), das es lange Zeit nicht mehr gab, wurde »recycelt«. Sodann kam ein neuer Paragraf 9a in die Straßenverkehrsordnung, in dem Vorfahrt und Blinken besonders geregelt waren. Im September 2009 entfällt der § 9a. Die dort enthaltenen Vorschriften sind in andere Paragrafen ausgelagert worden. Die Regeln:
- Das blaue Verkehrsschild Kreisverkehr (Zeichen 215) bedeutet zusammen mit dem Schild »Vorfahrt gewähren« (Zeichen 205): Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt (§ 8 Absatz 1a Satz 1 StVO).
- Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO)!
- Aber: Es muss rechts geblinkt werden, unmittelbar bevor man den Kreisverkehr wieder verlassen möchte (§ 9 Absatz 1 Satz 1 StVO).
- Man darf die Mittelinsel nicht überfahren (Anlage 2 StVO zu Zeichen 215). Das bequeme Abkürzen des Wegs ist also nicht erlaubt. Über die Mittelinsel dürfen allerdings solche Fahrzeuge fahren, die nicht außen herumfahren können, weil sie dafür zu groß sind. Beispiel: Linienbusse, lange Fahrzeug-Anhängerkombinationen.
- Das Halten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn: verkehrsbedingt (Anlage 2).
- Das Rückwärtssetzen ist verboten (Anlage 2).
- Unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die außen Wartenden behindern und verstößt bereits gegen § 1 StVO.
- Eigentlich selbsterklärend sollte es sein, dass das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (links herum) verboten ist, aber erst seit April 2004 gibt es dazu einen entsprechenden Hinweis im Bußgeldkatalog und seit September 2009 in der Anlage 2.
Besonderheiten:
- Einen Kreisverkehr erkennt man am Verkehrszeichen 215! Die Straßenverkehrsordnung kennt die oben genannten Sondervorschriften nur, wenn dieses Schild aufgestellt ist.
- Wenn weder ein Kreisverkehrsschild noch ein Vorfahrt-gewähren-Zeichen aufgestellt ist, dann gilt weiterhin »rechts-vor-links«. Die unbeschilderten Rondelle sehen den »echten« Kreisverkehren ziemlich ähnlich, sind aber meistens kleiner im Durchmesser. Sie stammen meist aus der Zeit vor 2001, als es noch keine Kreisverkehrsbeschilderung gab, und kommen gelegentlich in Wohngebieten vor.
- Somit ist auch nicht wortwörtlich geklärt, ob an einem völlig unbeschilderten Rondell vor der Einfahrt geblinkt werden muss (was bis 2001 gefordert wurde). Es hat sich aber durchgesetzt, dass man sich beim Blinken an einem Rondell genau so verhält wie am beschilderten Kreisverkehr, weil es einfach und sicher ist.
Ein Beispiel
Man nähert sich einem korrekt beschilderten Kreisverkehr (Zeichen 205 zusammen mit 215) mit vier Zufahrtstraßen und möchte in Richtung Geradeaus weiterfahren. So geht's:
- Tempo herabsetzen
- die Vorfahrtlage (auch Fußgänger und Radfahrer!) beurteilen
- die Verkehrssituation überblicken: Wenn der Kreisverkehr ausnahmsweise »verstopft« ist, muss davor gewartet werden, bis genügend Fahrzeuge herausgefahren sind
- Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln. Wenn nicht, solange warten
- An der ersten Ausfahrt vorbeifahren, anschließend nach rechts blinken
- Vor dem Ausfahren noch einmal auf Fußgänger und Radfahrer achten und diese durchlassen
- Ausfahren.
Wenn weder ein Kreisverkehrsschild noch ein Vorfahrt-gewähren-Zeichen aufgestellt ist, dann gilt weiterhin »rechts-vor-links«. Die unbeschilderten Rondelle sehen den »echten« Kreisverkehren ziemlich ähnlich, sind aber meistens kleiner im Durchmesser. Sie stammen meist aus der Zeit vor 2001, als es noch keine Kreisverkehrsbeschilderung gab, und kommen gelegentlich in Wohngebieten vor.
ööben mein reden.....
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McFloW (22)
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Zitat (Hannoverwolf):
sehe in diesem fall keinen kreisverkehr......fehlt zeichen 215.. also gild hier rechts vor links..... also mal du vorfahrt... obwohl die situation blöde dargestellt ist... du bist noch weit wech, er schon im kreis, fast in der einmündung ergo würdest du deine vorfahrt erzwingen......
jo... und vorallem muss man bei sowas erstmal drauf kommen, dass das kein kreisverkehr ist... daher wär ich eh vorsichtig, weil der typ im kreisverkehr vielleicht auch denkt, er sei in einem unterwegs
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät! :D
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Hannoverwolf (51)
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Zitat (McFloW):
jo... und vorallem muss man bei sowas erstmal drauf kommen, dass das kein kreisverkehr ist... daher wär ich eh vorsichtig, weil der typ im kreisverkehr vielleicht auch denkt, er sei in einem unterwegs
jooo recht haste..aber mit dusseln muß man immer rechnen...die regeln sind aber so.....
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LadyBlizzard (23)
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Also ich habe kein Lappen aber das ist ein Kreisvekehr ,wen man genau hinsieht entweder hat das Programm gesoffen oder dein Fahrschullehrer/in . Fährst du rein NICHT blinken kommst du raus BLINKEN !
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Gecko (33)
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na dann schreib ich hier noch was wenn der Vote nen Eintrag produziert.
Das ist kein Kreisverkehr...siehe Schild!
Hier gilt, mangels Vorfahrtsschildern, rechts vor links.
@ LadyBlizzard
Guckst du genauer ;)
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Nachträglich editiert von Gecko am 16.09.2011 00:51
Over and Out
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