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Hohe Haftstrafen für U-Bahn-Schläger gefordert
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Sie prügelten einen 30-Jährigen auf dem Heimweg bis zur Bewusstlosigkeit: Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die vier Schläger vom Berliner U-Bahnhof Lichtenberg dafür Jugendstrafen zwischen fünf und knapp acht Jahren erhalten - wegen versuchten Mordes aus niederen Beweggründen. Als Motiv für die Prügelorgie vom 11. Februar nannte der Vertreter der Anklage Hass auf Deutsche - und Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer. Die Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Alter von 15 bis 18 Jahren sollen im Februar 2011 einen Mann bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und getreten haben. Der 30-Jährige lag mit schwersten Kopfverletzungen vier Wochen im künstlichen Koma. Auch ein Kollege des Mannes wurde attackiert. Der Prozess am Berliner Landgericht gegen die Jugendlichen ist nicht öffentlich. Die höchste Strafe wurde für einen 18-Jährigen beantragt, dem weitere Gewalttaten vorgeworfen werden. Sein Anwalt plädierte auf höchstens fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und neun Monate. Angeklagte bestreiten DeutschenhassDie Schüler hatten Schläge und Tritte gestanden. Nach Angaben von Verteidiger Dirk Lammer bestreiten sie aber Tötungsabsichten und Deutschenhass. Die übrigen Verteidiger plädierten ebenfalls auf gefährliche Körperverletzung und beantragten Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren. Das Opfer, ein Maler, war damals mit einem Kollegen auf dem Heimweg. Er wurde gequält, bis er reglos am Boden lag. Zum Urteil werde der Handwerker nicht erscheinen, sagte sein Anwalt Christian Joachim. Er wolle möglichst wenig Bezugspunkte zu dem Verfahren. Mit den psychischen Folgen habe der Mann noch lange zu kämpfen. Wegen der schweren Hirnverletzungen kann sich der 30-Jährige kaum erinnern. Bandido schlug Täter in die FluchtSein Kollege hatte den Überfall einigermaßen gut verkraftet. Der Gleichaltrige konnte zunächst aus dem Bahnhof fliehen, wurde aber aufgespürt und ebenfalls geschlagen. Ein Rocker von den Bandidos trieb die Täter in die Flucht. In Berlin wurden zuletzt wiederholt Menschen in Bus und Bahn angegriffen. Bei dem bisher schlimmsten Fall starb ein 23-Jähriger, als er auf der Flucht vor Schlägern vor ein Auto rannte. In einem anderen Fall wurde ein Gymnasiast jüngst zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er hatte einen Mann mit Tritten schwer am Kopf verletzt. Seine Tat hatte er nicht erklären können. (dpa, N24) 19.12.2011 21:21 Uhr |
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Bei sowas würde ich mir deutschlands härtesten Richter zurück wünschen, Roland Schill bei solchen kranken Jugendlichen ist sicherheitsverwahrung die richtige und einzige strafe. Und den Rocker müßte man ein Bundesverdienstkreuz verleihen!!
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Aber sind Rocker nicht immer Böse und gemein? Ich meine, die rauben und morden, plündern und stehlen, handeln alle nur mit Drogen, betrinken sich bis zur Besinnungslosigkeit, feiern wilde Orgien mit willigen Mädchen - Und der einzige Grund für deren Existenz ist die gemeinschaftliche Planung und Durchführung von Kriminellen Sachen und so... -------------------- Nachträglich editiert von FamousRockstar am 20.12.2011 09:02 http://www.pk-style.de - No Porn - Just Bullshit :-) |
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ich warte nur auf den zeitpunkt, dass sich ein opfer so weit wehrt (heftige schläge, messer, oder andere waffe), dass der täter ernsthaft zu schaden kommt oder stirbt. das wird dann von der justiz so hingedreht, dass sich das opfer lieber hätte tot schlagen lassen müssen, anstatt sich zur wehr zu setzen. ooooh du böses böses opfer. dieser arme täter. das hatte er nicht verdient!!!
Meine Damen und Herren, Sie merken ich provoziere ganz bewusst. |
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Zitat (FamousRockstar):
Den armen Mann hat es hart getroffen, das ist unentschuldbar... Entsprechend bin ich sehrwohl für eine harte Strafe - Vor allem auch, um andere abzuschrecken!
Nicht mal die Todesstrafe schreckt Menschen vor Verbrechen ab. Wenn dem so wäre, wäre der mordende wildwest Staat Texas nahe zu Straftatenfrei. |
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man müßte sich ja fragen ob die heutigen gesetze noch zeitgmäß sind, da wie ich finde die Richter in deutschland oft zu lasch urteilen. Da es ja nich der erste fall ist! |
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Themen: 34 |
Zitat (Kayron):
man müßte sich ja fragen ob die heutigen gesetze noch zeitgmäß sind, da wie ich finde die Richter in deutschland oft zu lasch urteilen. Da es ja nich der erste fall ist! |
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Seid nicht so hart zu den Tätern, sie hatten bestimmt eine schwierige Kindheit....... -------------------- Nachträglich editiert von Ansotica am 20.12.2011 10:04 Bereue nie, was du getan hast, wenn du im Augenblick des Geschehens glücklich warst. |
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Zitat (b4it):
ich warte nur auf den zeitpunkt, dass sich ein opfer so weit wehrt (heftige schläge, messer, oder andere waffe), dass der täter ernsthaft zu schaden kommt oder stirbt. das wird dann von der justiz so hingedreht, dass sich das opfer lieber hätte tot schlagen lassen müssen, anstatt sich zur wehr zu setzen. ooooh du böses böses opfer. dieser arme täter. das hatte er nicht verdient!!!
Das Passiert in Deutschland auch schon zu oft, man bekommt den Eindruck das eigene Leben hätte keinen Wert! Hier wie dieser Fall: Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als Menschen in Gefahr waren. Sein Verhalten ist Vorbild für eine menschliche Gesellschaft. Sein Tod ist Mahnung gegen Gleichgültigkeit, Brutalität und Gewalt.“ Als Ministerpräsident Horst Seehofer am 16. September 2009 diese Sätze sprach, stand ganz Deutschland unter Schock. Erst vier Tage zuvor hatten zwei Jugendliche den Manager in Solln zu Tode geprügelt. Der 50-Jährige hatte sich vor Kinder gestellt, die von den Schlägern erpresst und geschlagen worden waren. Politiker sprachen ihm ihre Hochachtung aus. „Dominik Brunner hat Maßstäbe für Zivilcourage gesetzt. Wir dürfen Menschen, die Zivilcourage zeigen, nicht allein lassen“, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Münchner Uwe W. hat zwei Monate später auch nicht weggesehen. Er mischte sich ein, als ein Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Uwe W. bekam die Quittung dafür – einen Strafbefehl über 600 Euro. „Ich werde bestraft, weil ich geholfen habe“, sagt der Münchner. Weil er größer ist als der Schläger, weil die gefährliche Situation nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits „bereinigt“ war. Es ist die Nacht zum 10. November. Uwe W. sitzt im U-Bahnhof Implerstraße auf einer Bank, er hört Musik. Der Polsterer war beim Billardspielen und will nach Hause. Dann sieht er zwei Frauen, die an ihm vorbeigehen. Ihnen folgt ein junger Mann, er hat eine Bierflasche in der Hand. Aus den Augenwinkeln sieht Uwe W., wie der Mann seinen Arm hebt. Mit Wucht schlägt er einer der beiden Frauen die Bierflasche gegen die Schläfe. Die 48-jährige Grafikerin sinkt zu Boden. Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61). Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf. Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll. Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei. Wochen später bekommt der Handwerker einen Brief vom Amtsgericht. Es ist ein Strafbefehl. Er soll 600 Euro zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen. Uwe W. fällt aus allen Wolken, legt Einspruch ein. Es folgt die Hauptverhandlung. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“ Uwe W. zieht – nach Rücksprache mit seinem Anwalt Roland Autenrieth – den Einspruch zurück. „Nach Ansicht des Gerichts hat Herr W. überreagiert“, sagt Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps. „Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“ Die Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Vor Gericht durfte sie nicht aussagen – als Zeugin, die den Angriff unmittelbar erlebt hatte. Uwe W. glaubt immer noch, im falschen Film zu sein. „Ich war zuvor ein völlig unbescholtener Bürger. Jetzt hab ich einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sitzt tief. „Diese Ausnahmesituation nur nach einem Video ohne Ton und nach Aussagen von zwei Zeugen zu beurteilen, die am gegenüberliegenden Bahnsteig standen, ist eine Ungerechtigkeit.“ Wenn er nochmal in eine ähnliche Situation kommen sollte, weiß er nicht, wie er sich verhalten soll. „Zivilcourage lohnt sich nicht“, sagt er und schüttelt dabei den Kopf.
Quelle: tz-online.de
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Zitat (Scandalous):
Nicht mal die Todesstrafe schreckt Menschen vor Verbrechen ab. Wenn dem so wäre, wäre der mordende wildwest Staat Texas nahe zu Straftatenfrei. |
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Stimmt, aber die Anzahl der Wiederholungstaten würde sinken. -------------------- Nachträglich editiert von Ansotica am 20.12.2011 10:15 Bereue nie, was du getan hast, wenn du im Augenblick des Geschehens glücklich warst. |
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finde todesstrafe würde nur bei mörder und sexualtätern sinn machen allein wegen kosteneinsparung, bei solchen kriminelen jugendlichen würde ich sagen sicherheitsverwahrung da man die Gesellschaft vor solchen leuten schützen muß. Roland schill hätte die sicher lange verdonnert, aber naja
wobei ein gefangener ja 3000- 4000 euro den steuerzahler kostet pro Monat. Und ein sexualtäter das doppelte da er gesondern untergebracht werden muß, da sonst de anderen Häftlingen ihn umbringen würden. |
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Zitat (Kayron):
finde todesstrafe würde nur bei mörder und sexualtätern sinn machen allein wegen kosteneinsparung, bei solchen kriminelen jugendlichen würde ich sagen sicherheitsverwahrung da man die Gesellschaft vor solchen leuten schützen muß. Roland schill hätte die sicher lange verdonnert, aber naja
wobei ein gefangener ja 3000- 4000 euro den steuerzahler kostet pro Monat. Und ein sexualtäter das doppelte da er gesondern untergebracht werden muß, da sonst de anderen Häftlingen ihn umbringen würden. Ui, jetzt werden aber einige schreiben, dass die Todesstrafe viel teurer ist. Klar, wenn die Täter vorher 20 Jahre sitzen, wird das teurer. Aber TS war ja hier nicht das Thema. Bereue nie, was du getan hast, wenn du im Augenblick des Geschehens glücklich warst. |
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es schrieb jemand, dass die Strafen nicht mehr zeitgemäß wären. das ist unsinn, weil der Richter ja einen Ermessensspielraum hat. Bis zu 5 Jahre heißt ja nicht gleich 5 jahre, sondern es kann auch 2 jahre und 1 jahr bewährung heißen. Die Strafen, die gegeben werden können, sind also absolut ausreichend. Nur legen viele Richter gerade bei jugendlichen Tätern das Strafmaß geringer, als bei Erwachsenen, da bei Jugendlichen IMMER die Hoffnung auf einsicht nach einer Straftat eine rolle spielt. Warum sollte ein Richter, der meint, ein 16 jähriger könnte nach 2 jahren haft verstanden haben, dass sein verhalten extrem scheiße war, den gleichen Jugendlichen für 5 Jahre wegsprerren, wenn er hofft, dass der jugendliche nach 2 jahren bereits eingesehen hat, das er scheiße gebaut hat? Viele glauben, dass ich verrückt bin. ICH weiß das schon lange! |
boeserengel83 (28): nette Goo-Männer online? :)



