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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

XxRebell79xX (32)


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Am 23.10.2011 um 15:50:

Habe ein Kleines Problem

Ich habe das am 22.08.2002 Infektionsschutzgesetz (IfSG)  gemacht brauchte das für meine Ausbildung 1.09.2002

 

jetzt eine Frage darf ich das weiter benutzen weil  im Hinweiss Steht

 

Das

 

Ist nur noch eine Kopie und meine Alte Adresse Drauf

-------------------- Nachträglich editiert von Cano1979 am 23.10.2011 15:57

-------------------- Nachträglich editiert von Cano1979 am 23.10.2011 16:00

Antipathie (23)


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Am 23.10.2011 um 16:00:

zugegeben, ich connte nicht richtig lesen.

dass mir so´n missgeschick passieren can, unglaublich.

-------------------- Nachträglich editiert von Antipathie am 23.10.2011 16:09

Chaos, Panik, Disaster ....
Meine Arbeit hier ist getan.

BellaDeluxe
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Am 23.10.2011 um 16:03:

laut Google:

 

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig

 

Aber da deine letzte Belehrung schon 9 Jahre her ist,solltes dich auffrischen,das sollte man mindestens alle 2 Jahre tun!

XxRebell79xX (32)


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Am 23.10.2011 um 16:04:

Hinweiss

 

 

Diese Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag vor aufnahme der erstmaligen Tätigkeit nicht als drei Monate sein.

 

Am 22.08.2002 gemacht und am 1.09.2002 meine Ausbildung

-------------------- Nachträglich editiert von Cano1979 am 23.10.2011 16:05

BellaDeluxe
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Am 23.10.2011 um 16:04:

Zitat (BellaDeluxe):

laut Google:

 

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig

 

Aber da deine letzte Belehrung schon 9 Jahre her ist,solltes dich auffrischen,das sollte man mindestens alle 2 Jahre tun!

 

 Edit:Dein Hinweis,kann man nicht wirklich lesen!

 

superpitcher (30)


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Am 23.10.2011 um 16:06:

also ich habe die damals bei beginn der ausbildung auch gemacht und danach hat in über 10 jahren gastronomie kein arbeitgeber verlangt das neu zu machen...

soweit ich weiss ist die auf immer und ewig gültig :)

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

Moonlight1978 (34)


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Am 23.10.2011 um 16:10:

Verstehe hier gerade das Problem nicht...

Das ganze Leben rennt Dir die Intelligenz hinterher, aber Du schaffst es immer wieder, noch einen Meter schneller zu sein...

superpitcher (30)


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Am 23.10.2011 um 16:14:

Zitat (BellaDeluxe):

laut Google:

 

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig

 

Aber da deine letzte Belehrung schon 9 Jahre her ist,solltes dich auffrischen,das sollte man mindestens alle 2 Jahre tun!

normalerweise sollte einfach der gesunde menschenverstand ausreichen...dann bräuchte man diesen krams garnicht...das man nich ins essen rotzt und nachm kacken hände wäscht sollte eigentlich jedem klar sein...

wozu also erneuern alle 2 jahre?

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

XxRebell79xX (32)


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Am 23.10.2011 um 16:15:

Zitat (superpitcher):

 

normalerweise sollte einfach der gesunde menschenverstand ausreichen...dann bräuchte man diesen krams garnicht...das man nich ins essen rotzt und nachm kacken hände wäscht sollte eigentlich jedem klar sein...

wozu also erneuern alle 2 jahre?

deswegen und wenn das  ein lebenlang geht warum soll man immer 26 Euro bezahlen

BellaDeluxe
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Am 23.10.2011 um 16:19:

Zitat (superpitcher):

 

normalerweise sollte einfach der gesunde menschenverstand ausreichen...dann bräuchte man diesen krams garnicht...das man nich ins essen rotzt und nachm kacken hände wäscht sollte eigentlich jedem klar sein...

wozu also erneuern alle 2 jahre?

Frag mich sowas nicht,weiss es nur aus meinem Job,da wurde ich auch nach 2Jahren wieder erneut aufbelehrt,...

BellaDeluxe
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Am 23.10.2011 um 16:21:

Zitat (Cano1979):

 

deswegen und wenn das  ein lebenlang geht warum soll man immer 26 Euro bezahlen

 

Du hast es nicht verstanden,dein Gesunheitszeugnis gilt ein Lebenlang,aber die Belehrung sollte alle 2Jahre aufgefrischt werden,indem Falle musst du auch nichts an Groschen hinblättern,da auch dein Arbeitsgeber dich belehren kann!

 

XxRebell79xX (32)


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Am 23.10.2011 um 16:22:

Zitat (BellaDeluxe):

 

 

Du hast es nicht verstanden,dein Gesunheitszeugnis gilt ein Lebenlang,aber die Belehrung sollte alle 2Jahre aufgefrischt werden,indem Falle musst du auch nichts an Groschen hinblättern,da auch dein Arbeitsgeber dich belehren kann!

 

Ok

DarkAngel1985 (26)


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Am 23.10.2011 um 18:39:

Aber auch gut möglich das ein neuer Arbeitgeber zum Arbeitsbeginn ein neues verlangt. Das es dann halt sogar nochmal ganz neu gemacht werden muss. Aber eigentlich zahlt der AG das dann auch.

Die Forenregeln: http://www.goolive.de/forumregeln

W er kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

docfesser (34)


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Am 23.10.2011 um 18:43:

Es steht doch klar drin: am Tag der ERSRMALIGEN Arbeitsaufnahme. Das war der 1.9.2002. Das Ding ist also weiterhin gültig. Und mal echt, soll man sich alle zwei Jahre anhören, das man sich nach dem Klo die Hände wäscht?

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!

AnnaCatalina (27)


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Am 23.10.2011 um 19:00:

Frag deinen Chef.

Ich hatte das gleiche Problem, und Chef hat mir schnell und 100% sicher geholfen.

Chef - den find ich gut!

 

~ Ich verantworte nur, was ich schreibe, nicht was du verstehst! ~

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