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Kann ein Bundespräsident durch Urteile abbestimmt werden ?

Gladiator
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Am 03.01.2012 um 18:26:

Eine Abwahl des Bundespräsidenten ist nicht im Grundgesetz vorgesehen.

Gibt es Möglichkeiten, dass er trotzdem sein Amt verlassen muss?

Bitte kein OT zum aktuellen Fall.

 

dieAndere910 (56)


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Am 03.01.2012 um 19:46:

Ende der Amtszeit [Bearbeiten]

Der Bundespräsident wird traditionell mit einem Großen Zapfenstreich aus seinem Amt verabschiedet. Bisher lehnte dies nur Gustav Heinemann ab.

Die Amtszeit endet vorzeitig, wenn der Bundespräsident

  • stirbt,
  • zurücktritt (Demissionserklärung Heinrich Lübkes vom 14. Oktober 1968 zum Ablauf des 30. Juni 1969,[15] Rücktritt von Horst Köhler am 31. Mai 2010 mit sofortiger Wirkung[16]),
  • seine Wählbarkeit verliert, indem er
    • die deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt oder
    • das (aktive bzw. passive) Wahlrecht verliert, weil für ihn zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Verfügung bestellt ist oder er sich aufgrund einer Anordnung in einer psychiatrischen Klinik befindet (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit § 15 Bundeswahlgesetz) oder
  • nach Art. 61 GG seines Amtes enthoben wird (siehe oben).

In diesem Fall tritt die Bundesversammlung nach Art. 54 Abs. 4 Satz 1 GG spätestens 30 Tage nach der Erledigung des Amtes zusammen und wählt einen Bundespräsidenten, dessen Amtszeit unmittelbar nach der Annahme der Wahl beginnt. Bis zur Neuwahl übt der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten aus.

Im Verteidigungsfall kann sich die Amtszeit des Bundespräsidenten nach Art. 115h GG verlängern. Die Amtszeit des Bundespräsidenten oder die Wahrnehmung der Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates im Vertretungsfall enden in diesem Falle neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

 

-------------------- Nachträglich editiert von dieAndere910 am 03.01.2012 19:48

Es gibt Menschen.....die geizen mit ihrem Verstand, wie andere mit
ihrem Geld......
:Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, verdient keines von beidem!




au (40)


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Am 18.04.2012 um 21:42:

ich stell mir grad vor, wies wär, wenn ein präsident während seiner amtszeit zu ner gefängnisstrafe verurteilt wird und dann vom knast aus arbeiten muss.

q. e. d.

infokrieger (46)


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Am 18.04.2012 um 22:11:

Frage wurde vollumfänglich beantwortet. Deshalb

GESCHLOSSEN!

„Armut bedeutet die Abwesenheit sämtlicher Menschenrechte.“
(Mohammad Yunus, Grameen Bank Bangladesch, Friedensnobelpreisträger 2006)

SUP-kulturellen Gruß

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