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Kann der Chef den Urlaub kurzfristig verkürzen bzw. abbrechen.
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Themen: 44 |
Hey Goos, ich habe letzte Woche Mittwoch begonnen meinen Urlaub in anspruch zu nehmen. Auf grund von Personalengpässen , 2Tage später als geplant, aber gut, das war für mich kein Problem. Abgesprochen war das ich bis Mittwoch den 31. August zu hause bleiben kann. Heute morgen klingelte das Telefon, und mein Oberkapitalist teilte mir mit, das er mich dringend bräuchte, da zu viel zun tun ist, und er nicht genug Leute hat. Wie ist da die Rechtliche lage? Kann es für mich Folgen haben, wenn ich sage das ich nicht erscheine , sondern meinen Urlaub wie besprochen in Anspruch nehme. Da ich auch einiges zu erledigen habe, was in der letzten Zeit liegen geblieben ist....... u.a. Behördengänge, Arztbesuche und Wohnungsinstantsetzung , sehe ich nicht ein , das ich meinen Urlaub abbreche. Danke vorab für eure Hilfe. Dont drive faster like your guardian angel can fly...... |
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Themen: 181 |
Hat dir dein Chef den Urlaub schriftlich oder mündlich genehmigt? Und wenn mündlich, dann unter Zeugen? *~Schwarz-Weiß-Grüner Hannoveraner!~* |
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Themen: 84 |
Frech. Die Chef´s werden immer frecher! Im Urlaub geht auf dem Arbeitshandy nur die Mailbox ran. Ich weiß schon warum Leider kann ich dir keine achlich begründete Meinung geben. Aber IMO ist Urlaub etwas anderes wie Überstundenfrei.
Wäre das der Schlag meines Herzens |
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Themen: 7 |
Ja, dein chef kann dich aus dem Urlaub zurück beordern, wenn viel zu tun ist und du dich nicht gerade außerhalb Deutschlands aufhältst. Und selbst dann müsstest du deinem chef vorlegen, bzw. beweisen, dass du nicht in Deutschland bist. Andernfalls ist das Arbeitsverweigerung und ein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung. So hat mir das jedenfalls meine Chefin erklärt. Viele glauben, dass ich verrückt bin. ICH weiß das schon lange! |
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Themen: 44 |
Zitat (Sith):
Hat dir dein Chef den Urlaub schriftlich oder mündlich genehmigt? Und wenn mündlich, dann unter Zeugen? Mündlich unter 3 Zeugen...........ich bin ja bereit etwas früher wieder anzufangen aber bis Samstag geht das wirklich nicht weil ich auch Handwerker im Hause habe. Dont drive faster like your guardian angel can fly...... |
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Themen: 166 |
ZITAT: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zu berücksichtigen. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn dringende betriebliche Belange (z. Bsp. hoher Auftragsbestand) dem entgegenstehen oder unter sozialen Gesichtspunkten vorrangige Urlaubswünsche anderer ArbeitnehmerInnen vorliegen (z. Bsp. solche mit schulpflichtigen Kindern oder Ehegatten, deren Urlaub durch Betriebsurlaub festgelegt ist). Ist der beantragte Urlaub genehmigt, so ist ein einseitiger Widerruf oder ein einseitiges Verschieben weder durch den/die ArbeitnehmerIn noch durch den Arbeitgeber möglich. Der Arbeitgeber hat nur in Ausnahmefällen ein Recht, den genehmigten Urlaub zu widerrufen, wobei er dann jedoch auch ohne besondere Vereinbarungen dem/der ArbeitnehmerIn die entstandenen Kosten für die Verlegung oder Absage des Urlaubs zu erstatten hat. Genehmigt der Arbeitgeber den beantragten Urlaub nicht oder widerruft er, so hat der/die ArbeitnehmerIn jedenfalls kein Selbstbeurlaubungsrecht. Geht der/die ArbeitnehmerIn dennoch in Urlaub riskiert er/sie unter Umständen eine Kündigung, denn dem/der Arbeitnehmerin wurde von der Rechtsprechung die Möglichkeit eingeräumt, die Urlaubsgewährung im Wege einer einstweiligen Verfügung und unter engen Voraussetzungen gerichtlich durchzusetzen. Ver.di-Mitglieder wenden sich in einem solchen Fall so schnell als möglich an den für sie zuständigen ver.di-Bezirk. ZITAT ENDE Das war eins von vielen Ergebnissen [klick] das in meinem Profilbild zu lesende sup ist die Kurzform von What´s up? und nicht, wie fälschlicher Weise angenommen, SUP für Supporter :-) |
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Themen: 181 |
Zitat (KeuleperunHalleluja):
Mündlich unter 3 Zeugen...........ich bin ja bereit etwas früher wieder anzufangen aber bis Samstag geht das wirklich nicht weil ich auch Handwerker im Hause habe.
Gefunden habe ich die PDF auf dieser Seite => urlaubsrecht.de *~Schwarz-Weiß-Grüner Hannoveraner!~* |
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Themen: 28 |
Moin, nein er kann dich nicht zwingen zu kommen. Abgemacht ist abgemacht! Gruß INDIAN |
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Themen: 44 |
Zitat (Sith):
Gefunden habe ich die PDF auf dieser Seite => urlaubsrecht.de Da haben wirs doch........ also, bleib ich mit dem A..... zu Hause! Dont drive faster like your guardian angel can fly...... |
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Themen: 156 |
Deinen Unmut kann ich verstehen - ich wäre auch sauer Auch wenn das Recht wahrscheinlich auf Deiner Seite ist (genau wird das aber niemand sagen können hier; und wenn doch sollte man sich dennoch selbst vergewissern) denke ich das du mit Deinem chef reden solltest, du sagst ja selber du wärst bereit etwas früher zu beginnen. Zeig guten Willen, biete einen Kompromiss an
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli |
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Themen: 6 |
Auch ne super Methode sich seine berufliche Zukunft zu versauen! |
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Themen: 44 |
ich glaube nicht, das ich mir damit irgendwas versaue....... denn Recht muß Recht bleiben , und wenn er meint er kann sich das leisten mich rauszuschmeißen!!!!!!!!! Bitte. Ich bin weder mit ihm verheiratet naoch auf ihn angewiesen. Ich hab ganz schnell was neues. Dont drive faster like your guardian angel can fly...... |
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tHeGroSseR Direkt-Link |
Zitat (Sith):
Gefunden habe ich die PDF auf dieser Seite => urlaubsrecht.de Soweit richtig, ABER, es gibt Ausnahmen. In besonderen Ausnahmefällen darf der Urlaub gestrichen werden, beispielsweise wenn ein Auftrag gefährdet ist. Dann ist der Arbeitgeber aber zum Schadensersatz verpflichtet, welcher durch einen Abbruch entstehen kann. Quelle: Bundesurlaubsgesetz |
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tHeGroSseR Direkt-Link |
Zitat (KeuleperunHalleluja): ich glaube nicht, das ich mir damit irgendwas versaue....... denn Recht muß Recht bleiben , und wenn er meint er kann sich das leisten mich rauszuschmeißen!!!!!!!!! Bitte. Ich bin weder mit ihm verheiratet naoch auf ihn angewiesen. Ich hab ganz schnell was neues. Die Folgen die aus einer Ablehnung oder Weigerung entstehen müssen nicht immer Kündigungen sein. Das ist ein wenig eng gedacht. Beispielsweise kann man sich damit auch zukünftige Beförderungen und Ähnliches verbauen. Und das ist mM nach unterm Strich gravierender für einen selbst als eine Entlassung. |
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wie wurde es denn im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn eine Klausel zum Schutze der Firma drinsteht, kann ein Chef es in Anspruch nehmen. Recht haben und Recht zu bekommen sind zwei verschiedene Seiten. Die Wahrheit ist unteilbar. Nur die Köpfe, in die sie nicht hineingeht, können gespalten werden. |
baumschubserin (27): http://www.youtube.com/watch?v=ewHP-JoVw80

Dann kann ich nämlich erst mal horchen worum es geht.

