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Kaufvertrag.

SoulReaver (20)


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Am 06.06.2011 um 21:14:

Heute bot ein Gooliver einen Fernseher an. nach kurzen hin und her sollte ich ihn um 19.30Uhr abholen.

Der Gooliver hat mir seine adresse jedoch noch nicht gegeben weil er vorzeitig off gegangen ist.

Als er wieder on war meinte er der Fernseher sei weg.

 

So der Nachrichtenverlauf der meiner Meinung nach den Kauf besiegelt.

Ich : hey ho^^ hab interesse an deinem fernseher willst ihn heute noch loswerden?

Er: lol - heute noch? dann muss ich mich ja schnell für nen neuen entscheiden aber soll kein problem sein für mich

Ich ;kosta quanta? für die schnelle abholung :D

Er: tzzz - kostet strafgeld weil du es bist 220

Ich :hmm...wo wohnst du?

Er: gar nicht weit von dir oberricklingen, grenze zu wettbergen... quasi direkt an der b217

Ich:200€ und wir wollns um 19.30 uhr ab?

Er: puh - das sind 20% weniger als ich angesetzt habe... man du machst mich fertig... helft ihr beim einpacken?  

 

Ich:ja schon^^ kannst ihn ja noch stehenlassen und bis dato tv gucken und dich von ihm verabschieden^^ wollen ja auch gucken ob alles ok ist ne sicher ist sicher.

und klar helfen wa bein einpacken ist kein thema.

 

 

So meine frage: Wurde mit diesem *gespräch* ein Kaufvertrag abgeschlossen?


 

Zwei Wölfe kämpfen im Herzen eines jeden Mannes. Der eine wird Liebe, der andere Hass genannt.

Und welcher gewinnt?

Der, den du am meisten nährst!

DrHouse
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Am 06.06.2011 um 21:15:

Zitat (SoulReaver):

So meine frage: Wurde mit diesem *gespräch* ein Kaufvertrag abgeschlossen?

Ziemlich egal, da Du eh nicht vor Gericht gehen würdest (alleine die Kosten dafür wären viel höher...). Alles andere ist reine Theorie und Zeitverschwendung.

Dondolo (31)


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Am 06.06.2011 um 21:16:

Da ist gar nichts... 

Kein KAufvertrag zu stande gekommen... Nicht schriftlich und auch nicht mündlich. Wenn man was zum kauf anbietet muss man es ja nicht verkaufen.

Hansolo (19)


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Am 06.06.2011 um 21:17:

Ich kenn das so , dass man theoretisch mit jedem Kauf eine Art Kaufvertrag abschliesst.

Ist halt nur mündlich.

Edit: Hier ist es glaub ich nicht der Fall.

--------------------

Nachträglich editiert von Hansolo am 06.06.2011 21:17

Bitte beachten : http://www.goolive.de/forumregeln
Eag l wie dicht du warst, Goethe war Dichter.
Real men don’t need instructions

Kirschii
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Am 06.06.2011 um 21:17:

Nein, denn auf das 200euro Gebot hat er nicht geantwortet

Es müssen 2 deutliche Willenserklärungen vorliegen.

missniky (20)


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Am 06.06.2011 um 21:21:

Zitat (Seegang):

Nein, denn auf das 200euro Gebot hat er nicht geantwortet

Es müssen 2 deutliche Willenserklärungen vorliegen.

 

 

erst wenn er zu den 200 euro zu sagt kommt ein kaufvertrag zu stande. da du einen neuen antrag/also eine neue nachfrage nach dem tv gemacht hast.

nubie (29)


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Am 06.06.2011 um 21:22:

Zitat (Seegang):

Nein, denn auf das 200euro Gebot hat er nicht geantwortet

Es müssen 2 deutliche Willenserklärungen vorliegen.

Sehe ich auch so.

Es ist hier nicht eindeutig zu erkennen, dass ihr beide eingewilligt habt. Das sind nur Verhandlungen gewesen...

Je näher man des Wahnsinns ist, desto besser versteht man die Wirklichkeit!

gia88 (24)


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Am 06.06.2011 um 21:22:

für einen kaufvertrag nach § 433 BGB sind zwei übereinstimmende willenserklärungen (antrag und annahme) notwendig.

 

du hast ihm mit deinem angebot zwar einen antrag, eine willenserklärung, gemacht, aber er hat dein angebot nicht direkt angenommen. also liegt hier kein kaufvertrag vor.

Tuckelchen (38)


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Am 06.06.2011 um 21:23:

Ein Kaufvertrag kommt durch Einigung und Übergabe (Geld/Ware) zustande. Da der Verkäufer sich selbst aussuchen kann, wem er seine Ware verkauft (vielleicht hat ihm jemand 220 Euro gezahlt) und dir letztendlich ja kein Schaden entstanden ist, worauf willst du klagen? Auf die Herausgabe einer Ware, die nicht mehr vorhanden ist und die du auch nicht bezahlt hast? Ich würde sagen, das ist ein klarer Fall von Pech gehabt....

auch eine Straße kann eine Blume hervorbringen

Milesumbrae (24)


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Am 06.06.2011 um 21:23:

Laut BGB kommt ein Kaufvertrag durch Antrag und Annahme zustande.

 

Das ist hier nicht der Fall. Der letzte Antrag, der gestellt wurde war er von dir als potenziellem Käufer. Er sah in etwa so aus:

"Ich bezahle dir 200 Euro für den Fernseher und hole ihn um 19:30 ab. Verkaufst du ihn mir unter diesen Bedingungen?"

Diesen Antrag hat er mit seiner Nachfrage, ob ihr auch beim packen helft nicht angenommen. Er wollte lediglich weitere Bedingungen eines möglichen Kaufvertrags feststellen.

Fazit: Es ist kein Kaufvertrag zustandegekommen, da keine 2 übereinstimmenden Willenserklärung i.S. eines Antrags und einer Annahme vorliegen.

 

 

Ein Tropfen Liebe ist mehr, als ein Ozean an Wille und Verstand.
August Hermann Franke

Tinchen30 (34)


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Am 06.06.2011 um 21:23:

ach quaakk, was willst du denn da jetzt geltend machen? ein gespräch über ne internetplattform? nich drüber ärgern.. weitersuchen

wenn er jemanden gefunden hat , der nun sofort die 220,- auf den tisch gelegt hat?wieso sollte er dann auf dich warten?

 

daher, schwamm drüber, ein streit per anwalt oder gar vor gericht lohnt sich bei dem wert gleich mal "null"

~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜ kAuF dÜ dIcH tüTe däiTscH füHr dRai geLd 90- hAt mE aUch gEhilFt!

~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜVerwirrt mich bitte nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest!

schnaeggerl (21)


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Am 06.06.2011 um 21:23:

Zitat (missniky):

 

 

 

erst wenn er zu den 200 euro zu sagt kommt ein kaufvertrag zu stande. da du einen neuen antrag/also eine neue nachfrage nach dem tv gemacht hast.

 so siehts aus. durch 20€ hast du keinen tv - und auch kein anrecht darauf.

Immer wenn du traurig bist,stell dir vor du sitzt in einem bonbon-glas und ein gummibärchen hält deine hand

DerPraktikant
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Am 06.06.2011 um 21:24:

So lange kein Kaufvertrag unterschrieben hast, hast du auch keine Beweise beim Gericht Mündlich kann auch gelogen sein.

Newlife81 (30)


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Am 06.06.2011 um 21:26:

Nein, hier ist kein Kaufvertrag zustande gekommen

Kennst du sie schon?http://www.goolive.de/forumregel n
Die Goolive-Forenregeln!

Sonnenbankflavour07 (26)


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Am 06.06.2011 um 21:28:

Zitat (Seegang):

Nein, denn auf das 200euro Gebot hat er nicht geantwortet

Es müssen 2 deutliche Willenserklärungen vorliegen.

Ganz genau 

Schöne Frauen sind eine Weile gut, aber gute Frauen sind eine Leben lang schön !!!

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