|
|
Mietangebot - Formular benötigt
|
Themen: 172 |
Hallo,
kann mir jemand ein Formular für ein Mietangebot zur Verfügung stellen? Ich habe Mieter, die den Wisch ausgefüllt brauchen und nicht haben und auch nicht aus Hannover kommen. Damit ich an die vermieten kann, müsste ich das Ding also trotzdem irgendwie ausfüllen... vielleicht kennt ja jemand nen Link im Netz, wo ich das finde? Hab gegoogeled, aber wurde leider nicht fündig Danke im Voraus! Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
|
elfundneunzigster Direkt-Link |
Mietangebote gibt es doch zu tausenden, oder meinst Du sowas wie ein Bewerbungsbogen? EDIT: Ansonsten einfach mal formlos probieren? Übrigens: Für google biete ich sehr kostengünstig Kurse an. http://www.leerstandmsw.sbmuelheim.org /Mietobjekte/AktuellesFormular/Formula r%20Mietangebot.pdf http://www.der-vermieter.net/formulare--download
-------------------- Nachträglich editiert von elfundneunzigster am 12.09.2011 19:50
Ich möchte mich bestrafen, darf ich mit Dir schlafen? |
|
Themen: 172 |
Die Arge hat so nen Vordruck dafür... den meinte ich.... und da ich kein Kunde des Arbeitsamtes bin, hab ich sowas nicht... Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
|
Themen: 63 |
-------------------- Nachträglich editiert von BöhserOnkel83 am 12.09.2011 20:01 *Abhauen wegen der Sicherheit* *CARPOANAL Crew* |
|
elfundneunzigster Direkt-Link |
Zitat (docfesser):
Die Arge hat so nen Vordruck dafür... den meinte ich.... und da ich kein Kunde des Arbeitsamtes bin, hab ich sowas nicht... Na wer besorgt dieses Formular dann, wenns das nicht auf der Arge-Seite gibt?
Ich möchte mich bestrafen, darf ich mit Dir schlafen? |
|
Themen: 0 |
Zitat (docfesser):
Hallo,
kann mir jemand ein Formular für ein Mietangebot zur Verfügung stellen? Ich habe Mieter, die den Wisch ausgefüllt brauchen und nicht haben und auch nicht aus Hannover kommen. Damit ich an die vermieten kann, müsste ich das Ding also trotzdem irgendwie ausfüllen... vielleicht kennt ja jemand nen Link im Netz, wo ich das finde? Hab gegoogeled, aber wurde leider nicht fündig Danke im Voraus! Ein von beiden Vertragsparteien unterschriebener Mietvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag. Ein garnicht unterschriebener Mietvertrag ist ein unverbindliches Angebot (von mir aus unverb. Mietangebot). Ein nur vom Vermieter unterschriebener Mietvertrag, sei es weil der Mieter noch Bedenkzeit will oä., würde ich als verbindliches Angebot seitens des Vermieters sehen.
Als Mietangebot würde ich also einen nicht oder nur vom Vermieter unterzeichneten Mietvertrag sehen. Der Begriff "Mietangebot" ist mir auch neu. |
|
Themen: 172 |
DEN Link hab ich gescuht... DANKE! Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
7 Beiträge • oben
Painter26 (30): ein schöner tag*sing*

