37 Beiträge • 1 | 2 | 3 | Nächste Seiteunten

Mietkaution...need help :-P

SKLColleone (26)


Themen: 9
Beiträge: 32
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 13:56:

habe vor,mit meiner verlobten zusammen zu ziehen.haben die perfekte wohnung gefunden.so weit so gut.

nun haben wir das problem,das der vermieter die kaution(3 monatsmieten)bei vertragsabschluß in bar haben möchte.

das wären ca. 1350,00€.beide arbeiten.monatlich haben wir ca. 2000,00€ netto.650,00€ für den rest des monats wäre arg eng.

wenn es klappt,können wir die wohnung schon zum 01.06 beziehen.

wir wollen beide die wohnung.es soll nicht an der kaution scheitern :(. 

 

was tun?>.< 

 

vielen dank schonmal mfg daniel 

-------------------- Nachträglich editiert von SKLColleone am 06.05.2011 13:59

hirschi87 (25)


Themen: 9
Beiträge: 2955
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 13:59:

Guckst du kein TV?? 

 

https://www.kautionskasse.de/

xXHardstyleGirlyXx
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 13:59:

Zitat (SKLColleone):

habe vor,mit meiner verlobten zusammen zu ziehen.haben die perfekte wohnung gefunden.so weit so gut.

nun haben wir das problem,das der vermieter die kaution(3 monatsmieten)bei vertragsabschluß in bar haben möchte.

das wären ca. 1350,00€.beide arbeiten.monatlich haben wir ca. 2000,00€ netto.650,00€ für den rest des monats wäre arg eng.

wenn es klappt,können wir die wohnung schon zum 01.06 beziehen.

 

was tun?>.< 

 

vielen dank schonmal mfg daniel 

hi, vermieter sagen immer bei einzug bar auf den tisch! du hast aber die möglichkeit deinen vermieter zu fragen es in drei-monats-raten abzubezahlen!

kleene1206 (23)


Themen: 20
Beiträge: 535
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:00:

versuch doch mit dem vermiter zu reden,vielleicht lässt er sich ja drauf ein,das ihr das auf raten zahlen könnt!!!

Als ich geboren wurde habe ich Augen zum sehen und ein Herz zum Lieben bekommen, doch keiner hat mir gesagt, dass ich mit den Augen weinen und mit dem Herz leid

SKLColleone (26)


Themen: 9
Beiträge: 32
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:01:

oki thx.das wäre auch usere erste option gewesen.aber was,wenn nicht?

SKLColleone (26)


Themen: 9
Beiträge: 32
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:02:

okay wäre auch ne alternative.aber so kurzfristig?

SHlNY (28)


Themen: 97
Beiträge: 4161
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:02:

Zitat (xXHardstyleGirlyXx):

 

hi, vermieter sagen immer bei einzug bar auf den tisch! du hast aber die möglichkeit deinen vermieter zu fragen es in drei-monats-raten abzubezahlen!

ich glaube das is sogar gesetzlich vorgegeben, dass man die kaution abbezahlen kann

Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen!
Zum Schluss möchte ich noch meine Oma grüßen! HALLO OMIIII =)

SKLColleone (26)


Themen: 9
Beiträge: 32
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:04:

okay...!weil,es ist wirklich unsere traumwohnung.wäre ein jammer wenns daran scheitert.

hirschi87 (25)


Themen: 9
Beiträge: 2955
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:05:

Zitat (SHlNY):

 

ich glaube das is sogar gesetzlich vorgegeben, dass man die kaution abbezahlen kann

Sicher? 

 

Ich meine es ist doch scheissegal, weil so weit ich weiß, ist es dem Vermieter überlassen wem er die Wohnung vermietet  

SHlNY (28)


Themen: 97
Beiträge: 4161
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:06:

Zitat (hirschi87):

 

Sicher? 

 

Ich meine es ist doch scheissegal, weil so weit ich weiß, ist es dem Vermieter überlassen wem er die Wohnung vermietet  

ich hab mal gegooglet

Nach dem Mietrecht (§ 551 Abs 2 BGB) hat der Mieter das Recht, die Kaution - sofern er Bargeld leisten muss - in drei monatlichen Raten ab Beginn des Mietverhältnisses zu erbringen. Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Enthält der Mietvertrag keine Regelungen über die Fälligkeit der Kaution, so ist dieses Teilzahlungsrecht des Mieters mithin weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Die Fälligkeit beurteilt sich daher nach der gesetzlichen Regelung. Das heißt: Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses, die beiden Folgeraten sind jeweils einen Monat später fällig. BGH Urteil vom 30.6.04, VIII ZR 243/03. Im vorangegangenen Urteil des BGH vom 25.06.2003, AZ: VIII ZR 344/02, war der Mieter im Mietvertrag verpflichtet worden, die Kaution in einer Summe (ohne Teilzahlungsrecht) zu zahlen. Der Mieter forderte die Kaution zurück, weil diese ohne Rechtsgrund erfolgt sei.
Der BGH sah das anders: Die Verpflichtung des Mieters, die Kaution in einer Summe zu erbringen, sei unwirksam. Damit werde aber die Vereinbarung über die Leistung einer Kaution nicht insgesamt unwirksam, sondern nur teilunwirksam. Der Mieter habe nur die Möglichkeit, die Kaution nach dem Mietrecht in drei Raten zu erbringen; - der Mieter müsse die Kaution aber auf jeden Fall (in Teilbeträgen) erbringen.
So entschied auch bereits vorher das Landgericht Leipzig im Urteil vom 06.11.2002, 1 S 4425/02. Diese gesetzliche Regelung zur Kaution gilt nur für die Vermietung von Wohnraum § 549 BGB.
Mit "Beginn des Mietverhältnisses" ist dabei nicht der Tag des Vertragsschlusses gemeint, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Wohnung dem Mieter vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen soll (LG Mannheim ZMR 90, 18). Macht der Vermieter die Überlassung der Wohnungsschlüssel gleichwohl von der vorzeitigen Zahlung der Kaution abhängig, kann der Mieter den Anspruch auf Gebrauchsüberlassung notfalls gerichtlich durchsetzen und Schadenersatz verlangen ( BGH VIII ZR 86/03 Urteil vom 3. Dezember 2003). Bei der Vermietung von gewerblichen Objekten ist alleine das zwischen Mieter und Vermieter erzielte Verhandlungsergebnis - also das was im Mietvertrag steht entscheidend.

Gleichwohl ist in vielen Mietverträgen die Regelung enthalten, dass der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses die Mietkaution in einer Summe zu zahlen habe. Derartige Klauseln sind jedoch wie gesagt im Mietrecht unwirksam. Umstritten war bislang, ob die Unwirksamkeit dieser Klauseln auch zur Folge haben kann, dass die Kautionsvereinbarung insgesamt nichtig ist und ob der Mieter überhaupt zur Zahlung der Kaution verpflichtet bleibt oder ob er diese zurückfordern kann.

Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen!
Zum Schluss möchte ich noch meine Oma grüßen! HALLO OMIIII =)

hirschi87 (25)


Themen: 9
Beiträge: 2955
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:10:

Zitat (SHlNY):

 

ich hab mal gegooglet

Nach dem Mietrecht (§ 551 Abs 2 BGB) hat der Mieter das Recht, die Kaution - sofern er Bargeld leisten muss - in drei monatlichen Raten ab Beginn des Mietverhältnisses zu erbringen. Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Enthält der Mietvertrag keine Regelungen über die Fälligkeit der Kaution, so ist dieses Teilzahlungsrecht des Mieters mithin weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Die Fälligkeit beurteilt sich daher nach der gesetzlichen Regelung. Das heißt: Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses, die beiden Folgeraten sind jeweils einen Monat später fällig. BGH Urteil vom 30.6.04, VIII ZR 243/03. Im vorangegangenen Urteil des BGH vom 25.06.2003, AZ: VIII ZR 344/02, war der Mieter im Mietvertrag verpflichtet worden, die Kaution in einer Summe (ohne Teilzahlungsrecht) zu zahlen. Der Mieter forderte die Kaution zurück, weil diese ohne Rechtsgrund erfolgt sei.
Der BGH sah das anders: Die Verpflichtung des Mieters, die Kaution in einer Summe zu erbringen, sei unwirksam. Damit werde aber die Vereinbarung über die Leistung einer Kaution nicht insgesamt unwirksam, sondern nur teilunwirksam. Der Mieter habe nur die Möglichkeit, die Kaution nach dem Mietrecht in drei Raten zu erbringen; - der Mieter müsse die Kaution aber auf jeden Fall (in Teilbeträgen) erbringen.
So entschied auch bereits vorher das Landgericht Leipzig im Urteil vom 06.11.2002, 1 S 4425/02. Diese gesetzliche Regelung zur Kaution gilt nur für die Vermietung von Wohnraum § 549 BGB.
Mit "Beginn des Mietverhältnisses" ist dabei nicht der Tag des Vertragsschlusses gemeint, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Wohnung dem Mieter vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen soll (LG Mannheim ZMR 90, 18). Macht der Vermieter die Überlassung der Wohnungsschlüssel gleichwohl von der vorzeitigen Zahlung der Kaution abhängig, kann der Mieter den Anspruch auf Gebrauchsüberlassung notfalls gerichtlich durchsetzen und Schadenersatz verlangen ( BGH VIII ZR 86/03 Urteil vom 3. Dezember 2003). Bei der Vermietung von gewerblichen Objekten ist alleine das zwischen Mieter und Vermieter erzielte Verhandlungsergebnis - also das was im Mietvertrag steht entscheidend.

Gleichwohl ist in vielen Mietverträgen die Regelung enthalten, dass der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses die Mietkaution in einer Summe zu zahlen habe. Derartige Klauseln sind jedoch wie gesagt im Mietrecht unwirksam. Umstritten war bislang, ob die Unwirksamkeit dieser Klauseln auch zur Folge haben kann, dass die Kautionsvereinbarung insgesamt nichtig ist und ob der Mieter überhaupt zur Zahlung der Kaution verpflichtet bleibt oder ob er diese zurückfordern kann.

Was meinste warum die Vermieter meist das Geld vor der Unterzeichnung der Verträge haben wollen

 

@TE Habt ihr niemanden der euch das Geld mal kurzfristig leihen könnte? Wäre doch die einfachste Möglichkeit. 

Hansolo (19)


Themen: 150
Beiträge: 4091
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:11:

Zitat (hirschi87):

 

Was meinste warum die Vermieter meist das Geld vor der Unterzeichnung der Verträge haben wollen

 

@TE Habt ihr niemanden der euch das Geld mal kurzfristig leihen könnte? Wäre doch die einfachste Möglichkeit. 

1350 Euro auf Einmal leihen wird wohl schwer.

Am Besten fragen wegen Ratenzahlung. Wenn er nen guten Eindruck hat von euch,wird das wohl gehen.

Bitte beachten : http://www.goolive.de/forumregeln
Eag l wie dicht du warst, Goethe war Dichter.
Real men don’t need instructions

SKLColleone (26)


Themen: 9
Beiträge: 32
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:13:

leihen?ja is ne menge.das ding ist,der hat sehr schlechte erfahrungen gemacht.unterzeichnen auch ne freiwillige selbstauskunft von 4 seiten.hat leider nicht nur einbmal schlechte erfahrungen gemacht.

SHlNY (28)


Themen: 97
Beiträge: 4161
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:15:

Zitat (hirschi87):

 

Was meinste warum die Vermieter meist das Geld vor der Unterzeichnung der Verträge haben wollen

 

@TE Habt ihr niemanden der euch das Geld mal kurzfristig leihen könnte? Wäre doch die einfachste Möglichkeit. 

ja sowas muss dann vorher abgeklärt werden ^^ ... im grunde, könnte es dem vermieter egal sein, weil es  nicht sein geld is und eh auf ein sparbuch eingezahlt werden muss... also wenn er das nicht macht, würde ich es persönlich fragwürdig finden

Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen!
Zum Schluss möchte ich noch meine Oma grüßen! HALLO OMIIII =)

SHlNY (28)


Themen: 97
Beiträge: 4161
Nachricht
Direkt-Link

Am 06.05.2011 um 14:17:

Zitat (SKLColleone):

leihen?ja is ne menge.das ding ist,der hat sehr schlechte erfahrungen gemacht.unterzeichnen auch ne freiwillige selbstauskunft von 4 seiten.hat leider nicht nur einbmal schlechte erfahrungen gemacht.

ja das is schon irgendwie verständlich... bekommt ihr keine mietkaution zurück von euren aktuellen wohnungen?

Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen!
Zum Schluss möchte ich noch meine Oma grüßen! HALLO OMIIII =)

37 Beiträge • 1 | 2 | 3 | Nächste Seiteoben