|
|
Mietkaution...need help :-P
|
Themen: 9 |
habe vor,mit meiner verlobten zusammen zu ziehen.haben die perfekte wohnung gefunden.so weit so gut. nun haben wir das problem,das der vermieter die kaution(3 monatsmieten)bei vertragsabschluß in bar haben möchte. das wären ca. 1350,00€.beide arbeiten.monatlich haben wir ca. 2000,00€ netto.650,00€ für den rest des monats wäre arg eng. wenn es klappt,können wir die wohnung schon zum 01.06 beziehen. wir wollen beide die wohnung.es soll nicht an der kaution scheitern :(.
was tun?>.<
vielen dank schonmal mfg daniel -------------------- Nachträglich editiert von SKLColleone am 06.05.2011 13:59 |
|
Themen: 9 |
Guckst du kein TV??
https://www.kautionskasse.de/ |
|
xXHardstyleGirlyXx Direkt-Link |
Zitat (SKLColleone):
habe vor,mit meiner verlobten zusammen zu ziehen.haben die perfekte wohnung gefunden.so weit so gut. nun haben wir das problem,das der vermieter die kaution(3 monatsmieten)bei vertragsabschluß in bar haben möchte. das wären ca. 1350,00€.beide arbeiten.monatlich haben wir ca. 2000,00€ netto.650,00€ für den rest des monats wäre arg eng. wenn es klappt,können wir die wohnung schon zum 01.06 beziehen.
was tun?>.<
vielen dank schonmal mfg daniel hi, vermieter sagen immer bei einzug bar auf den tisch! du hast aber die möglichkeit deinen vermieter zu fragen es in drei-monats-raten abzubezahlen! |
|
Themen: 20 |
versuch doch mit dem vermiter zu reden,vielleicht lässt er sich ja drauf ein,das ihr das auf raten zahlen könnt!!! Als ich geboren wurde habe ich Augen zum sehen und ein Herz zum Lieben bekommen, doch keiner hat mir gesagt, dass ich mit den Augen weinen und mit dem Herz leid |
|
Themen: 9 |
oki thx.das wäre auch usere erste option gewesen.aber was,wenn nicht? |
|
Themen: 9 |
okay wäre auch ne alternative.aber so kurzfristig? |
|
Themen: 97 |
Zitat (xXHardstyleGirlyXx):
hi, vermieter sagen immer bei einzug bar auf den tisch! du hast aber die möglichkeit deinen vermieter zu fragen es in drei-monats-raten abzubezahlen! ich glaube das is sogar gesetzlich vorgegeben, dass man die kaution abbezahlen kann
Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen! |
|
Themen: 9 |
okay...!weil,es ist wirklich unsere traumwohnung.wäre ein jammer wenns daran scheitert. |
|
Themen: 9 |
Sicher?
Ich meine es ist doch scheissegal, weil so weit ich weiß, ist es dem Vermieter überlassen wem er die Wohnung vermietet |
|
Themen: 97 |
Zitat (hirschi87):
Sicher?
Ich meine es ist doch scheissegal, weil so weit ich weiß, ist es dem Vermieter überlassen wem er die Wohnung vermietet ich hab mal gegooglet Nach dem Mietrecht (§ 551 Abs 2 BGB) hat der Mieter das Recht, die Kaution - sofern er Bargeld leisten muss - in drei monatlichen Raten ab Beginn des Mietverhältnisses zu erbringen. Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Enthält der Mietvertrag keine Regelungen über die Fälligkeit der Kaution, so ist dieses Teilzahlungsrecht des Mieters mithin weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Die Fälligkeit beurteilt sich daher nach der gesetzlichen Regelung. Das heißt: Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses, die beiden Folgeraten sind jeweils einen Monat später fällig. BGH Urteil vom 30.6.04, VIII ZR 243/03. Im vorangegangenen Urteil des BGH vom 25.06.2003, AZ: VIII ZR 344/02, war der Mieter im Mietvertrag verpflichtet worden, die Kaution in einer Summe (ohne Teilzahlungsrecht) zu zahlen. Der Mieter forderte die Kaution zurück, weil diese ohne Rechtsgrund erfolgt sei. Gleichwohl ist in vielen Mietverträgen die Regelung enthalten, dass der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses die Mietkaution in einer Summe zu zahlen habe. Derartige Klauseln sind jedoch wie gesagt im Mietrecht unwirksam. Umstritten war bislang, ob die Unwirksamkeit dieser Klauseln auch zur Folge haben kann, dass die Kautionsvereinbarung insgesamt nichtig ist und ob der Mieter überhaupt zur Zahlung der Kaution verpflichtet bleibt oder ob er diese zurückfordern kann.
Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen! |
|
Themen: 9 |
Zitat (SHlNY):
ich hab mal gegooglet Nach dem Mietrecht (§ 551 Abs 2 BGB) hat der Mieter das Recht, die Kaution - sofern er Bargeld leisten muss - in drei monatlichen Raten ab Beginn des Mietverhältnisses zu erbringen. Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Enthält der Mietvertrag keine Regelungen über die Fälligkeit der Kaution, so ist dieses Teilzahlungsrecht des Mieters mithin weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Die Fälligkeit beurteilt sich daher nach der gesetzlichen Regelung. Das heißt: Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses, die beiden Folgeraten sind jeweils einen Monat später fällig. BGH Urteil vom 30.6.04, VIII ZR 243/03. Im vorangegangenen Urteil des BGH vom 25.06.2003, AZ: VIII ZR 344/02, war der Mieter im Mietvertrag verpflichtet worden, die Kaution in einer Summe (ohne Teilzahlungsrecht) zu zahlen. Der Mieter forderte die Kaution zurück, weil diese ohne Rechtsgrund erfolgt sei. Gleichwohl ist in vielen Mietverträgen die Regelung enthalten, dass der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses die Mietkaution in einer Summe zu zahlen habe. Derartige Klauseln sind jedoch wie gesagt im Mietrecht unwirksam. Umstritten war bislang, ob die Unwirksamkeit dieser Klauseln auch zur Folge haben kann, dass die Kautionsvereinbarung insgesamt nichtig ist und ob der Mieter überhaupt zur Zahlung der Kaution verpflichtet bleibt oder ob er diese zurückfordern kann. Was meinste warum die Vermieter meist das Geld vor der Unterzeichnung der Verträge haben wollen
@TE Habt ihr niemanden der euch das Geld mal kurzfristig leihen könnte? Wäre doch die einfachste Möglichkeit. |
|
Themen: 150 |
Zitat (hirschi87):
Was meinste warum die Vermieter meist das Geld vor der Unterzeichnung der Verträge haben wollen
@TE Habt ihr niemanden der euch das Geld mal kurzfristig leihen könnte? Wäre doch die einfachste Möglichkeit. 1350 Euro auf Einmal leihen wird wohl schwer. Am Besten fragen wegen Ratenzahlung. Wenn er nen guten Eindruck hat von euch,wird das wohl gehen.
Bitte beachten : http://www.goolive.de/forumregeln |
|
Themen: 9 |
leihen?ja is ne menge.das ding ist,der hat sehr schlechte erfahrungen gemacht.unterzeichnen auch ne freiwillige selbstauskunft von 4 seiten.hat leider nicht nur einbmal schlechte erfahrungen gemacht. |
|
Themen: 97 |
Zitat (hirschi87):
Was meinste warum die Vermieter meist das Geld vor der Unterzeichnung der Verträge haben wollen
@TE Habt ihr niemanden der euch das Geld mal kurzfristig leihen könnte? Wäre doch die einfachste Möglichkeit. ja sowas muss dann vorher abgeklärt werden ^^ ... im grunde, könnte es dem vermieter egal sein, weil es nicht sein geld is und eh auf ein sparbuch eingezahlt werden muss... also wenn er das nicht macht, würde ich es persönlich fragwürdig finden
Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen! |
|
Themen: 97 |
Zitat (SKLColleone):
leihen?ja is ne menge.das ding ist,der hat sehr schlechte erfahrungen gemacht.unterzeichnen auch ne freiwillige selbstauskunft von 4 seiten.hat leider nicht nur einbmal schlechte erfahrungen gemacht. ja das is schon irgendwie verständlich... bekommt ihr keine mietkaution zurück von euren aktuellen wohnungen?
Meine gedankensprünge kann ich manchmal selbst nicht nachvollziehen! |
Painter26 (30): ein schöner tag*sing*



