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Mietrecht - wer zahlt Notdienstkosten?
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Kürzlich hatte ich folgendes Szenario zu Hause: Donnerstags hatte ich im Bad plötzlich kein warmes Wasser mehr und habe daraufhin meine Vermieterin informiert, die mir für Freitag einen Handwerker versprach, wegen der Zeit, wann er käme, würde sie sich nochmal melden, ich solle mich aber ab 8h morgens bereit halten. Gesagt, getan, ich stand rechtzeitig auf und wartete... und wartete... Um 11h habe ich meine Vermieterin angerufen, die ganz aufgebracht fragte, wo ich denn gewesen sei, der Handwerker habe hier geklingelt und ich sei nicht da gewesen. Öhm... Ich saß ja nur die ganze Zeit auf dem Sofa und habe gewartet, hier hatte KEINER geklingelt! Außerdem habe mich der Handwerker nicht erreichen können - was daran lag, dass meine Vermieterin noch meine alte Handynr. angegeben hat, obwohl ich ihr schon 2x (!) meine neue aufgeschrieben habe. Kurzum: Handwerker musste ein weiteres Mal anrücken und da es einen Tag nach Himmelfahrt war und fast alle Betriebe Freitag zu hatten, fiel der Einsatz unter Notdienst. Soweit so gut. Heute hatte ich dann einen Brief im Briefkasten, in dem steht, wie sowas in Zukunft gehandhabt wird.
Frage: kann der Vermieter die Übernahem der Kosten verlangen?! Kleinreparaturen können ja umgelagert werden, das ist mir schon klar. Aber wenn das nächste Mal hier kein heißes Wasser zur Verfügung steht und es nun mal am WE passiert (das kann man ja auch so prima beeinflussen... ) kann doch nicht vom Mieter verlangt werden, bis zum nächsten Werktag zu warten bzw. Notdienstkosten zu übernehmen?! Come out, come out - wherever you are... - Queen of the damned - |
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Themen: 172 |
Zitat (Lanfear):
Soweit so gut. Heute hatte ich dann einen Brief im Briefkasten, in dem steht, wie sowas in Zukunft gehandhabt wird.
Frage: kann der Vermieter die Übernahem der Kosten verlangen?! Kleinreparaturen können ja umgelagert werden, das ist mir schon klar. Aber wenn das nächste Mal hier kein heißes Wasser zur Verfügung steht und es nun mal am WE passiert (das kann man ja auch so prima beeinflussen... ) kann doch nicht vom Mieter verlangt werden, bis zum nächsten Werktag zu warten bzw. Notdienstkosten zu übernehmen?! Kurze Teilinfo: die Umlage auf alle Mieter ist nicht erlaubt. Was interessierts mich denn, ob meine Nachbarin kalt duschen muss, weil IHRE Dusche nicht geht?! Wenn sie nett fragt, darf sie aber gern bei mir duschen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
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Themen: 34 |
Zitat (docfesser):
Nein, nein, ich meinte auch Umlage auf den Mieter, bei dem der Defekt aufgetreten ist. Come out, come out - wherever you are... - Queen of the damned - |
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Themen: 172 |
Zitat (Lanfear): Nein, nein, ich meinte auch Umlage auf den Mieter, bei dem der Defekt aufgetreten ist. Upps, schief gelesen, sorry, stimmt!!
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
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mausi1991 Direkt-Link |
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Themen: 34 |
Das hatte ich auch schon gelesen, leider steht da nicht, wie das mit den Notdienstkosten aussieht. Und was ist überhaupt ein "Notfall"? Laut meiner Vermieterin jedenfall nicht, kein heißes Wasser zu haben, was ich aber anders sehe. Kann ich nur kalt duschen sollte dies meiner Meinung nach SOFORT beseitigt werden. Come out, come out - wherever you are... - Queen of the damned - |
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magicmoonlight Direkt-Link |
Na ja, Deine Vermieterin ist dafür zuständig, dass die Heizung und das Warmwasser funktionieren. Ansonsten könntest Du die Miete mindern und das möchte sie ja nicht. Bei mir fiel die Heizung im Dezember ganze 3 Wochen jeden Tag wieder aus und es musste jeden Tag der Installateur kommen, um sie wieder anzuwerfen weil das Ersatzteil einfach nicht ankam. Die Gesamtkosten hat meine Vermieterin übernommen.
Und zu dem Thema "Handwerker hat nicht geklingelt": War vielleicht jemand bei Dir, der zur Not bezeugen kann, dass kein Handwerker geklingelt hat?
-------------------- Nachträglich editiert von magicmoonlight am 17.06.2011 22:05 |
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magicmoonlight Direkt-Link |
Zitat (Lanfear):
Und was ist überhaupt ein "Notfall"? Laut meiner Vermieterin jedenfall nicht, kein heißes Wasser zu haben, was ich aber anders sehe. Kann ich nur kalt duschen sollte dies meiner Meinung nach SOFORT beseitigt werden.
Da es kein Feiertag war dürfte es auch nicht als Notfalldienst deklariert werden. Es war lediglich ein Brückentag. Ergo: ein ganz normaler Arbeitstag für die Firma. Also nix mit Extrazuschlägen etc. |
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Themen: 34 |
Zitat (magicmoonlight):
Na ja, Deine Vermieterin ist dafür zuständig, dass die Heizung und das Warmwasser funktionieren. Ansonsten könntest Du die Miete mindern und das möchte sie ja nicht. Bei mir fiel die Heizung im Dezember ganze 3 Wochen jeden Tag wieder aus und es musste jeden Tag der Installateur kommen, um sie wieder anzuwerfen weil das Ersatzteil einfach nicht ankam. Die Gesamtkosten hat meine Vermieterin übernommen. So würde ich das ja auch sehen. Deswegen musste ich über den Satz, es sei zu überlegen, bis Montag zu warten, um den Handwerker zu bestellen, ja auch so sehr den Kopf schütteln. Ich denke einfach, dass sie nun von dem Betrieb eine nette Rechnung bekommen hat, weil der Handwerker eben 2x anreisen musste und sie dementsprechend natürlich nicht gerade erfreut ist, was ich ja auch z.T. verstehen kann. ABER: ich war zu Hause und hier hat keiner geklingelt!!! Und die Nr. hatte ich ihr erst letztens zum zweiten Mal aufgeschrieben, aber sie hat den Zettel anscheinend verlegt... Keine Ahnung... Come out, come out - wherever you are... - Queen of the damned - |
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magicmoonlight Direkt-Link |
Du bist Deiner Pflicht nachgekommen, hast wie abgesprochen gewartet und Dich sogar noch bei ihr gemeldet, weil kein Handwerker gekommen ist. Hast Du keinen Mieterschutzbund in der Nähe? Oder lass doch einfach mal ihr gegenüber raus, dass Du den Fall vom Mieterschutzbund prüfen lassen willst! Vielleicht könnt Ihr Euch ja darauf einigen, es in der Zukunft so zu handhaben wie sie es in dem Schreiben mitgeteilt hat, Du jetzt aber nicht einsiehst die beiden Male Anfahrt zu zahlen, weil du ja da warst. |
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Themen: 34 |
Zitat (magicmoonlight):
Du bist Deiner Pflicht nachgekommen, hast wie abgesprochen gewartet und Dich sogar noch bei ihr gemeldet, weil kein Handwerker gekommen ist. Hast Du keinen Mieterschutzbund in der Nähe? Oder lass doch einfach mal ihr gegenüber raus, dass Du den Fall vom Mieterschutzbund prüfen lassen willst! Vielleicht könnt Ihr Euch ja darauf einigen, es in der Zukunft so zu handhaben wie sie es in dem Schreiben mitgeteilt hat, Du jetzt aber nicht einsiehst die beiden Male Anfahrt zu zahlen, weil du ja da warst. Also noch muss ich ja nicht zahlen. Daher würde mich ja interessieren, ob sie da im Recht ist und das verlangen kann oder nicht. Ich werd auf jeden Fall noch mal das Gespräch mit ihr suchen, nur ein paar Rechtsgrundlagen wären vorher ganz praktisch zu wissen. Mieterschutzbund ist aber kostenpflichtig und man muss Mitglied sein um Info zu bekommen, oder? Come out, come out - wherever you are... - Queen of the damned - |
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Themen: 4 |
also ich glaube, dass das der Vermieter zahlen muss...und sonst müsstest du vl auch nen anwalt fragen, falls demnächst ne rechnung im briefkasten liegt^^ |
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McGuinness Direkt-Link |
Hi, die Rechnung für die Sanitärfirma ist durch den Vermieter zu zahlen, sofern Du nicht selbst den Mangel, also das nicht Vorhandensein von warmen Wasser, verschuldet hast. Frage hierzu: Hast Du eine Therme in der Wohnung oder handelt es sich um eine zentrale Heizungsanlage? Außerdem weise ich darauf hin, dass Kleinreparaturen einen Betrag von 80€zzgl. Mehrwertsteuer in der Regel nicht übersteigen dürfen; ist also die Rechnung höher, ist es ebenfalls Vermietersache. Wenn wir davon ausgehen, dass Dich kein Verschulden trifft, bist Du zusätzlich dazu berechtigt, eine Mietminderung von ca. 15% täglich bis zum Zeitpunkt der Mangelbeseitigung vorzunehmen und zwar von der Warmmiete. Hinsichtlich des gescheiterten ersten Termins zur Beseitigung der Mängel steht Aussage gegen Aussage, warum dieser nicht zustande gekommen ist. Hier solltest Du bei Deiner Position bleiben und weiterhin aussagen, dass Du in der Wohnung auf den Sanitärfachmann gewartet hast. Dass Deine Vermieterin ihn am nächsten Termin zu einer "Notruf-Zeit" losgeschickt hat, ist nicht Dein Verschulden und die Kosten sind von Deiner Vermieterin zu tragen - aber dies so oder so, ob nun Notdienst oder nicht - . Du könntest nun folgendermaßen verfahren: - Du bezahlst nicht die Rechnung. - Du minderst die Miete um 15% bis zum Tage der Mängelbeseitigung durch den Vermieter, Du hast ja schließlich eine funktionierende Wohnung per Vertrag angemietet und nicht eine mit Mängeln. greets Clint
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mr_max Direkt-Link |
also stimme soweit meinen Vorrednern nicht zu, und VORSICHT mit der Mietminderung. Man muss diese Ankündigen und eine Frist setzen, sollte die Frist verstreichen dann kann man mindern! aber auch 15% halte ich für sehr fraglich! zu den notdienstkosten der firma, dafür keine deine vermieterin nichts, denn die rechnung wurde von der Firma gestellt und wenn diese egal ob brückentag oder nicht und diese trotzdem einen mitarbeiter rausschicken ist das ein notdienst. ( vergleich Apotheke die haben abends oder nachts auch notdienst und man muss diesen bezahlen)
Naja und zu den Reperaturen die man selbst zahlen muss 80 € sind da nicht ganz Richtig, nach neuer Rechtsprechung 10% der Jahresnettomiete (zwinker)
und das umlegen auf alle mieter ist auch korrekt, denn im enteffekt verschleißt ihr das haus und dieses sind rep. die wegen euch anfallen (mal ganz salob gesagt, nicht böse sein)
-------------------- Nachträglich editiert von mr_max am 08.07.2011 12:30 |
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McGuinness Direkt-Link |
natürlich sollte in der regel die mietminderung angekündigt werden (rechtssachlich geht es hierbei vor allem um die Inkenntnissetzung des vermieters, damit er eine chance zur mangelbeseitigung erhält), aber hast du schon mal was von "konkludentem handeln" gehört? durch beauftragung der sanitärfirma seitens der vermieterin wurde zuerst einmal bestätigt, dass diese kenntnis von der angelegenheit hat (wenn auch evtl. nicht von der mietminderung). durch vorfinden eines mangels und der behebung wird dieser bestätigt. damit liegt ein mangel vor, der gegen die mietvertraglichen regelungen verstößt. weil der mangel belegt ist, ist die mietminderung legitimiert. die 15% sind von den meisten gerichten als angemessen betrachtet, lies es doch einfach nach, anstatt hier fragen in den raum zu stellen - damit hilfst du niemanden weiter. http://www.mietrecht-information.de/Mi etminderung-Warmwasser.html (es gibt noch zig andere seiten und urteile.) und dein apotheken-vergleich schießt ja leider extrem am ziel vorbei, weil es hier um einen völlig anderen rechtsinhalt geht -------------------- Nachträglich editiert von McGuinness am 08.07.2011 15:51 |
15 Beiträge • oben
Painter26 (30): ein schöner tag*sing*

), Notdienstkosten werden dann alle auf den Mieter umgelegt (Ausnahme: Heizung fällt bei Frosttemperaturen aus)
äpfel-birnen-vergleiche sind überhaupt nicht hilfreich und unqualifiziert. dass jemand die rechnung bezahlen muss, wissen wir schon. rein juristisch ist erst mal der vermieter auftraggeber der sanitärfirma gewesen, die beiden sind einen vertrag eingegangen. die bedingungen des vertrages sind nicht von der mieterin beeinflussbar gewesen und somit außerhalb ihrer verantwortung. da aber im endeffekt eh egal ist, ob nun notdienst oder nicht und die angelegenheit vermietersache ist (sofern kein verschulden der mieterin vorliegt wie z.b. eine versäumte thermenwartung etc.), muss dieser inhalt nicht weiter verfolgt werden.