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Ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nicht mehr anwendbar?

Mabreda (37)


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Am 14.10.2011 um 18:44:

sitzen jetzt schon die verschwörungstheoretiker in der polizeigewerkschaft?

volker schöne, vom landesvorstand der polizeigewerkschaft sachsen sagt: die StPO (strafprozessordnung), die ZPO (zivilprozessordnung) und das OWiG (ordnungswidrigkeitengesetz) sind seit 2006 ohne gültigkeit und daher nicht mehr anwendbar.

Sachsen Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft
– Was gilt denn noch in Deutschland….?

Meine Meinung…
Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

[...]

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche
Grundlagen haben.


Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?
Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten
Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz
zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

Zitat (§§§):

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu) § 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?


Richtig!


Der Geltungsbereich.
In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

[...]

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden
könnte.
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.


Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2.
BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich.

Ich habe Angst…


Volker Schöne
Landesvorstand

 

die quelle war am 28. 09. 2011: dpolg-sachsen.de

da wurde der artikel leider wieder entfernt. den artikel als screenshot/ pdf gibts jetzt hier: fileuploadx.de

Ich halte es für einen der größten Beweise menschlicher Klugheit, sich in seinen Worten jeglicher Drohung und Beleidigung zu enthalten.

AnnaCatalina (27)


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Am 14.10.2011 um 18:50:

Ich glaube, das sind zu viele Gesetze für den Durchschnittsgooliver

~ Ich verantworte nur, was ich schreibe, nicht was du verstehst! ~

ZenSirius86 (25)


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Am 14.10.2011 um 19:08:

vllt ist ja jemand so nett und schlau und kann das für eben jene "Otto-Normalverbraucher" verständlicher machen.

 

Intressieren würde mich das definitiv!

 

Ebenso intressant und aktuell: Opposition billigt neues Wahlrecht

bedenkt die weitreichenden Folgen!

Besser durch Schweigen den Eindruck der Inkompetenz erwecken, als durch Reden den letzten Zweifel daran zu zerstören.

Mabreda (37)


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Am 14.10.2011 um 19:20:

Zitat (ZenSirius86):

vllt ist ja jemand so nett und schlau und kann das für eben jene "Otto-Normalverbraucher" verständlicher machen.

 

Intressieren würde mich das definitiv!

 

Ebenso intressant und aktuell: Opposition billigt neues Wahlrecht

bedenkt die weitreichenden Folgen!

 

das ist in dem artikel schon beschrieben. wenn ein gesetz, wie das OWiG als beispiel, seinen gültigkeitsbereich verliert durch streichung, der in einem paragraphen geregelt ist, dann erlischt juristisch das ganze gesetz.

sowas passiert wenn ein neues gesetz verabschiedet, eingeführt werden soll. man darf das jetzt nicht mit einem einzelnen paragraphen oder artikel verwechseln.

 

Ich halte es für einen der größten Beweise menschlicher Klugheit, sich in seinen Worten jeglicher Drohung und Beleidigung zu enthalten.

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