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Person des öffentlichen Lebens

smj (23)


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Am 14.10.2011 um 09:02:

Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen was eine "Person des öffentlichen Lebens" ist?

Es geht darum in wie weite, man sich zur Veröffentlichung von Bilder auf der Homepage einer Freiwilligen Feuerwehr die Genehmigung der Feuerwehrkameraden einholen muss.

Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus!

Haddu Kopf wie Sieb, muddu aufschreiben!

SeymourEvil (26)


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Am 14.10.2011 um 09:08:

Ich bin kein Rechtsexperte, aber Mitarbeiter der Feuerwehr sind definitiv keine "Personen des öffentlichen Lebens". Unter diesen Begriff fallen meines Wissens nach ausschließlich Politiker, Prominente und ggf. große Wirtschaftsbosse. Ebene "Personen des öffentlichen Lebens"

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infokrieger (46)


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Am 14.10.2011 um 09:18:

Zitat (smj):

Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen was eine "Person des öffentlichen Lebens" ist?

Es geht darum in wie weite, man sich zur Veröffentlichung von Bilder auf der Homepage einer Freiwilligen Feuerwehr die Genehmigung der Feuerwehrkameraden einholen muss.

 

Da wird aber nicht die Sache mit einer "Person des öffentlichen Lebens" berührt, sondern das "Recht am eigenen Bild".

„Armut bedeutet die Abwesenheit sämtlicher Menschenrechte.“
(Mohammad Yunus, Grameen Bank Bangladesch, Friedensnobelpreisträger 2006)

SUP-kulturellen Gruß

smj (23)


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Am 14.10.2011 um 09:26:

Das weis ich

-------------------- Nachträglich editiert von smj am 14.10.2011 09:27

-------------------- Nachträglich editiert von smj am 14.10.2011 09:28 -------------------- Nachträglich editiert von smj am 14.10.2011 09:28 -------------------- Nachträglich editiert von smj am 14.10.2011 09:30 -------------------- Nachträglich editiert von smj am 14.10.2011 09:30

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smj (23)


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Am 14.10.2011 um 09:30:

Das weis ich auch, allerdings gibt es zu Personen des öffentlichen Lebens andere Bestimmungen zum Thema Rechte am eigenen Bild. Deswegen die Frage was eine Person des öffentlichen Lebens ist.

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SeymourEvil (26)


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Am 14.10.2011 um 09:46:

Zitat (infokrieger):

 

 

Da wird aber nicht die Sache mit einer "Person des öffentlichen Lebens" berührt, sondern das "Recht am eigenen Bild".

Und genau dieses Recht haben "Personen des öffentlichen Lebens", bzw. Personen des "Zeitgeschehens" eben nicht. Daher die Frage

Aber wie ich schon sagte: Mit 99,95 Prozentiger Sicherheit sind Feuerwehrleute keine Personen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen vielleicht ein berühmter TV-Feuerwehrmann, der bei Galileo immer als "Experte" interviewt wird. Oder ein heldenhafter Feuerwehrmann, der eine Frau mit ihren 12 Katzen aus einem Baum gerettet hat

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TanzDerVampire (33)


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Am 14.10.2011 um 09:48:

Wenn das Bild auf einem Fest, oder Ball gemacht wurde und man sich denn auch noch in Pose stellt, ist man mit dem Foto einverstanden...

Und für Solche anlässe gibt es ein sonderrecht........

Ich bin jetzt keine Person des öffentlichen Lebens, aber es gab ein Foto von mir auf der Webseite des Fotografen, was ich nicht wollte, aber da ich mich im Rahmen eines Kulturprogramms freiwillig habe ablichten lassen....

 

Ich bin nicht Zickig ! Ich bin emotional flexibel !!

smj (23)


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Am 14.10.2011 um 10:00:

Danke für die Antworten, ich denke ich habe verstanden was eine Person des öffentlichen Leben ist

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Thunderchicken (25)


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Am 13.11.2011 um 20:28:

So, ich krame das Thema nochmal hervor, da ich dazu im Feuerwehrmagazin Ausgabe Juni 2011 einen interessanten Bericht gefunden habe. Ich gebe das wichtigste Sinngemäß wieder:

 

Feuerwehrkräfte zählen im Einsatz zu den Personen der Zeitgeschichte, über dessen Tätigkeit ein besonderes öffentliches Interesse zur Berichterstattung besteht, da sie angehörige einer kommunalen Einrichtung sind. Deshalb dürfe sie von Jedermann pratisch ohne Einschränkung fotografiert und gefilmt werden. Diese abbildungen dürfen in der Regel auch bedenkenlos veröffentlicht werden. Solange der Fotograf keine Absperrungen missachtet, darf die Feuerwehr das anfertigen von Bild- oder Filmmaterial nicht aktiv verhindert werden, wie verdecken der Objektive mit der Hand etc.  Gegen das passive unterbinden wie das aufbauen von Sichtschutzwänden innerhalb der Absperrung auf Anordnung des Einsatzleiters spricht allerdings nix.  Einzige Ausnahme: Ein Feuerwehrangehöriger wird selbst zum Opfer, dann darf dieser nicht einfach so fotografiert oder gefilmt werden. Opferschutz ist an dieser Stelle höher anzusehen das das öffentliche Interesse an Bildberichterstattung.

 

Dieses Gilt nicht nur für Kameradinnen und Kameraden in Einsatz, sondern immer wenn sie in Einsatz- oder Dienstkleidung auftreten, auch ausserhalb von Einsätzen sind sie öffentliche Personen vom allgemeinen Interesse. Damit ist es erlaubt sie in praktisch jeder Situation zu Filmen oder zu Fotografieren und dieses Bildmaterial auch zu veröffentlichen. So kann z.B. auch nicht verhindert werden wenn ein Bild veröffentlich wird, auf denen ein angetrunkener Feuerwehrmann gegen einen Laternenmast Pinkelt.

Erst wenn ein Feuerwehrangehöriger eindeutig als Privatperson im privaten Umfeld zu erkennen ist genießt er das uneingeschränkte Recht am eigenen Bild.

 

Nicht allgemein und für jedermann Zugelassen sind Aufnahmen innerhalb geschlossener Räume der Feuerwehr, dazu gehören das Gerätehaus, das dazugehörige Grundstück sowie die Fahrzeuge. Die Erlaubnis zur Anfertigung und Veröffentlichung kann nur derjenige erteilen, der das Hausrecht verfügt, was i.d.R. die Wehrführung, der Bürgermeister oder die von ihnen dazu ermächtigten Personen. Unerwünschtes Filmen oder Fotografieren wie z.B. auf Hitzigen Versammlungen kann somit untersagt werden. Sind jedoch Pressevertreter ausdrücklich eingeladen worden, so ist davon auszugehen, das diesen auch das Recht zum Fotografieren oder Filmen eingeräumt wurde!

 

Ich hoffe ich konnte so Licht ins Dunkel bringen

Wer Rähtschripfeler findet darf sie behalten;-)

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