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Rechtslage bei einem Tattoo

xXMrDeLuXeXx (24)


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Am 27.01.2011 um 16:57:

Folgende Frage:

Heut zu Tage kann man ja frei ohne sich anzumelden bei der Stadt oder sonstiges, ein komplettes Tattooset im Internet, z.B. auf Ebay erwerben. Wenn ich jetzt z.B einen Freund treffe und dieser sich Tättowieren lassen möchte, ist dieses nachdem man die Person über alle Folgen Risiken usw. aufgeklärt hat, strafrechtlich gesehen mit seiner Einverständniserklärung erlaubt ?

Wenn man mit einer Person z.B. in der Schule quatscht und diese noch nicht volljährig ist, aber ein Tattoo möchte, und man der Person einfach nur sagt du kannst mir ja erzählen, was du dir in etwa vorstellst und dann kann man danach erstmal über alles weitere reden, und man dann vom Vormund der Person aufgeklärt wird, bezüglich dessen, dass diese Person nicht volljährig ist und der Vormund der Person dies nicht möchte und man selbst dafür vollstes Verständnis zeigt und dem Vormund dann zusichert dort nichts weiter zu unternehmen, dieser jedoch am Ende sich dann überlegt ob er den jenigen wegen Körperverletzung anzeigen wird, wobei noch rein gar nichts geschehen ist, sondern einfach nur über das Thema diskutiert wurde und mehr nicht, mit was für Folgen müsste man dann rechnen ?

Na dann bin ich mal gespannt auf eure Antworten

Antipathie (23)


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Am 27.01.2011 um 16:59:

Ich versteh den letzen Teil nicht.
Die Eltern von Person A wollen den Tattooheinzi anklagen, weil derjenige mit Person A über ein Tattoo geredet hat !?

Solang Tattooheinzi Person A nicht tattoowiert hat, meine ich mal dass man ihm nichts kann.

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CliffCalibra (27)


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Am 27.01.2011 um 17:00:

das ist wohl ehr eine Frage für nen Anwalt vom Fach!

generell gilt: unter 18 nur mit einverständniss der Erziehungsberechtigten (am besten schrifftlich, wer schreibt, der bleibt!!!)

 

... Lewwer duad üs Slav ...

... 1000 Fliegen, die Scheiße fressen, können sich nicht irren! ...

CliffCalibra (27)


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Am 27.01.2011 um 17:00:

Zitat (Antipathie):

Ich versteh den letzen Teil nicht.
Die Eltern von Person A wollen den Tattooheinzi anklagen, weil derjenige mit Person A über ein Tattoo geredet hat !?

Solang Tattooheinzi Person A nicht tattoowiert hat, meine ich mal dass man ihm nichts kann.

 

richtig, wenn nix ist, dann kann auch nix kommen schwachfug ... ^^

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Pest (42)


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Am 27.01.2011 um 17:01:

Bissl schwer verständlich .. also, Person A (minderjährig) möchte ein Tattoo von Person B. Person A hat einen Vormund der mit dem Tattoo nicht einverstanden ist und nun mit einer Anzeige droht obwohl Person B Person A noch nicht tätowiert hat!?

.. und wenn die Zeit gekommen ist, dann wetzen wir die Messer! *Die Apokalyptischen Reiter*

Antipathie (23)


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Am 27.01.2011 um 17:04:

Zitat (CliffCalibra):

 

 

richtig, wenn nix ist, dann kann auch nix kommen schwachfug ... ^^

 

Also hab ichs doch verstanden
Uj .. was sind das für Gedanken....

Ahahaha .. Tattooheinzi hat wohl auch mit den Eltern geredet ... die sagten nein .. & nu verklagen !?
Wunderbar, in Amerika kämen sie damit vielleicht durcht

Obwohl vielleicht kam Person A mit nem Tattoo nach Haus und nun denken Eltern dass Tattooheinzi das war?

 

alles irre

 

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Antipathie (23)


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Am 27.01.2011 um 17:05:

Und zum ersten Teil, ich GLAUBE - wenn man nen "Vertrag" macht, also eben wie " du wolltest das so also darfst du mich nich verklagen " & vorallem wenns KOSTENLOS ist - kann dem tattooheinzi da auch nichts passieren.

GLAUBE ich .. wie es rechtlich aussieht wenn er sich total versticht oder sonst irgendwas und der Typ der das Tattoo will - darunter leidet wegen Aua und so, das ist dann ne andere Geschichte.

 

An und für sich mein ich mitgekriegt zu haben, dass mans darf solangs nichts kostet und eben alle einverstanden sind UND vorallem abgeklärt ist - dass dies privat ist und tattooheinzi das keineswegs beruflich macht sondern einfach mal ausprobieren wollt.

Jedenfalls isses hier so.

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xXMrDeLuXeXx (24)


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Am 27.01.2011 um 17:06:

Zitat (Yersinia):

Bissl schwer verständlich .. also, Person A (minderjährig) möchte ein Tattoo von Person B. Person A hat einen Vormund der mit dem Tattoo nicht einverstanden ist und nun mit einer Anzeige droht obwohl Person B Person A noch nicht tätowiert hat!?

 

Richtig....es bot sich allgemein die Möglichkeit, ersteinmal grundlegend darüber zu sprechen was dort alles abläuft, welches Motiv und so weiter...

Gestochen wurde natürlich noch rein gar nix !

Dann hat der Vormund, in dem Fall praktisch so eine Art Erzieherin - wie auch immer über Telefon angerufen und damit gedroht zur Polizei zu gehen und Anklage wegen "Versuchter Körperverletzung" bzw. "Körperverletzung" zu erstatten.

 

Soweit ich da durchsteige, ist es doch rechtlich gesehen egal, was der Vormund versucht, da ja absolout nichts ausser einem Gespräch stattgefunden hat! Oder irre ich mich da ?

Panthi (25)


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Am 27.01.2011 um 17:09:

Zitat (xXMrDeLuXeXx):

 

 

Richtig....es bot sich allgemein die Möglichkeit, ersteinmal grundlegend darüber zu sprechen was dort alles abläuft, welches Motiv und so weiter...

Gestochen wurde natürlich noch rein gar nix !

Dann hat der Vormund, in dem Fall praktisch so eine Art Erzieherin - wie auch immer über Telefon angerufen und damit gedroht zur Polizei zu gehen und Anklage wegen "Versuchter Körperverletzung" bzw. "Körperverletzung" zu erstatten.

 

Soweit ich da durchsteige, ist es doch rechtlich gesehen egal, was der Vormund versucht, da ja absolout nichts ausser einem Gespräch stattgefunden hat! Oder irre ich mich da ?

 

Demnach ist besagter Vormund ein wenig wirr im Kopf :)

FSK 12- Der Held bekommt das Mädchen
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Antipathie (23)


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Am 27.01.2011 um 17:09:

Zitat (xXMrDeLuXeXx):

 

 

Richtig....es bot sich allgemein die Möglichkeit, ersteinmal grundlegend darüber zu sprechen was dort alles abläuft, welches Motiv und so weiter...

Gestochen wurde natürlich noch rein gar nix !

Dann hat der Vormund, in dem Fall praktisch so eine Art Erzieherin - wie auch immer über Telefon angerufen und damit gedroht zur Polizei zu gehen und Anklage wegen "Versuchter Körperverletzung" bzw. "Körperverletzung" zu erstatten.

 

Soweit ich da durchsteige, ist es doch rechtlich gesehen egal, was der Vormund versucht, da ja absolout nichts ausser einem Gespräch stattgefunden hat! Oder irre ich mich da ?

 

Da frage ich mich, wie dämlich der Tattooheinzi sein muss, wenn er das Tattoo noch bespricht und alles, obwohl er weiß dass ihre Eltern was dagegen haben .



Und natürlich sagen Eltern so was .. oder wie auch immer, wenns um die Kinder geht.
Probieren können sie´s, funktionieren wirds denke iich nicht.

Allerdings wirds dann einige Kontrollen geben wenn ich mich ned irre, oder macht der Tattooheinz das alles beruflich und ist alles angemeldet und so ?!

 

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Antipathie (23)


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Am 27.01.2011 um 17:10:

Zitat (Panthi):

 

 

Demnach ist besagter Vormund ein wenig wirr im Kopf :)

 

Oder besorgt. Was ich verstehen kann.
Das Tattoo wurde verboten. Besagte Person ist unter 18.

Tattooheinz hat aber nichts besseres zu tun, als sich danach trotzdem mit der Person A hinzusetzen und übers Tattoo zu quatschen !? Ungerecht.

Ein seriöser und Tattoomensch mit Gewissen, würd sagen pass uff, meld dich wenn du 18 bist & feddich.

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Panthi (25)


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Am 27.01.2011 um 17:12:

Zitat (Antipathie):

 

 

Oder besorgt. Was ich verstehen kann.
Das Tattoo wurde verboten. Besagte Person ist unter 18.

Tattooheinz hat aber nichts besseres zu tun, als sich danach trotzdem mit der Person A hinzusetzen und übers Tattoo zu quatschen !? Ungerecht.

Ein seriöser und Tattoomensch mit Gewissen, würd sagen pass uff, meld dich wenn du 18 bist & feddich.

 

Laut dem Text habe ich das so verstanden, dass davor darüber gequatscht wurde und nicht danach.

Selbst wenn. Ein Vormund sollte im allgemeinen alt genug sein um zu wissen, dass die Idee mit einer Klage, wo noch absolut nichts gestochen wurde, dämlich ist^^

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xXMrDeLuXeXx (24)


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Am 27.01.2011 um 17:13:

Zitat (Antipathie):

 

 

Da frage ich mich, wie dämlich der Tattooheinzi sein muss, wenn er das Tattoo noch bespricht und alles, obwohl er weiß dass ihre Eltern was dagegen haben .



Und natürlich sagen Eltern so was .. oder wie auch immer, wenns um die Kinder geht.
Probieren können sie´s, funktionieren wirds denke iich nicht.

Allerdings wirds dann einige Kontrollen geben wenn ich mich ned irre, oder macht der Tattooheinz das alles beruflich und ist alles angemeldet und so ?!

 

 

Die Person wusste vorher nichts von der Meinung und Stellungnahme des Vormunds zu der Sache.

Wie schon oben erwähnt ist nichts angemeldet und ausschließlich rein privater Natur.

xXMrDeLuXeXx (24)


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Am 27.01.2011 um 17:15:

Zitat (Panthi):

Laut dem Text habe ich das so verstanden, dass davor darüber gequatscht wurde und nicht danach.

Selbst wenn. Ein Vormund sollte im allgemeinen alt genug sein um zu wissen, dass die Idee mit einer Klage, wo noch absolut nichts gestochen wurde, dämlich ist^^

 

Erstes haste richtig verstanden und letzteres, da bin ich der gleichen Ansicht, wollte mich halt nur mal für die besagte Person schlau machen wies da rechtlich aussieht, da man dazu im Internet ja wenig findet.

Antipathie (23)


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Am 27.01.2011 um 17:16:

Zitat (xXMrDeLuXeXx):

 

 

Die Person wusste vorher nichts von der Meinung und Stellungnahme des Vormunds zu der Sache.

Wie schon oben erwähnt ist nichts angemeldet und ausschließlich rein privater Natur.

 

Tattooheinz wusste das nich oder die Person die sich stechen lassen will ?
xD

 

Joa, grad bei ausschließlich privater Natur, würd ich immens aufpassen.
Aber ist ja sowieso alles hinfällig.

Man kann ned verklagt werden nur weil man darüber gesprochen hat.
Und joa .. ist der Tattooheinz nun dennoch so doof und sticht die unter 18 jährige Person, schadet ihm ne KLage auch nicht :)

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