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Sachen bezahlt und Ex nimmt sie mit

NoahJoelH
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Am 20.03.2011 um 12:28:

Hiho,

 

hab mal ne Frage zu folgendem Fall: Als mein Ex und ich zusammen gezogen sind im August 09 haben wir über den Namen seiner Mutter Sachen bei Otto bestellt. Ne Waschmaschine, nen Herd und nen Kühlschrank. Lieferadresse war meine und ich habe auch jeden Monat brav die Raten bezahlt, nie verzug allet bezahlt, bis diesen Monat. Nach 3 Monaten, also im November 09 isser schon wieder ausgezogen, hab die Sachen trotzdem weiter bezahlt...

gestern nu hat er seine restlichen Sachen abgeholt ( Küchenmöbel und noch n paar Kleinigkeiten)...und er nahm auch die elektro Geräte mit ..äh ja ich hab sie doch aber bezahlt (nachweislich per Kontoauszug, ging direkt an Otto datt Geld)..

Die Sachen gehören doch wohl mir, oder nicht?

fliederengel
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Am 20.03.2011 um 12:31:

aber hallo 

das ja ne frechheit ..

das sind deine sachen und du kannst es nachweisen ..

hilft nur noch anwalt ..viel glück 

Melanieeeee
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Am 20.03.2011 um 12:31:

Warum hast du ihm die Sachen dann erst mitnehmen lassen? Also wenn wir was bestellen, dann er auf seinen und ich auf meinen Namen,....Rechnung läuft über seiner Mutter, d.H im klartext du hast in diesem Fall denke ich einfach Pech gehabt!

-------------------- Nachträglich editiert von Melanieeeee am 20.03.2011 12:32

ichbinichunddubistdu (31)


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Am 20.03.2011 um 12:32:

Das würde ich auch so sehen!!!

 

Ich bin ich und Du bist Du... Weisste bescheid???? *lol*

ichbinichunddubistdu (31)


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Am 20.03.2011 um 12:34:

Zitat (ichbinichunddubistdu):

Das würde ich auch so sehen!!!

 

 

Das die Sachen DIR gehören!

Aber rechtlich läufts eben auf nen anderen Namen!

So ein A...h wenn er es einfach mitnimmt!

Ich bin ich und Du bist Du... Weisste bescheid???? *lol*

Infinity23 (25)


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Am 20.03.2011 um 12:34:

hmm wenn du schriftliche dokumente in der hand hast ... denk ich kannst nen anwalt einschalten immerhin hast du ja dann nachweislich bezahlt... könnte allerdings trotzdem aussage gegen aussage stehen da eben die rechnung über seine mutter lief

jeder stellt sich sein armutszeugniss selbst aus

Melanieeeee
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Am 20.03.2011 um 12:35:

Du könntest evtl. über ein Anwalt das Geld einfordern,....das wäre ne Möglichkeit, ansonsten rechtlich ist halt derjenige der Eigentümer, auf dessen Name die Rechnung lautet.

Caro1986 (25)


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Am 20.03.2011 um 12:35:

Er holt "seine" restlichen Sachen 1,5 Jahre später ab????

Chriss84 (27)


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Am 20.03.2011 um 12:37:

www.frageinenanwalt.de — Günstige Rechtsberatung im Internet.

Oder geh’ direkt zum Anwalt um die Ecke. Super ist auch die Telefonhotline einer Rechtsschutz-Versicherung. (Sofern vorhanden. Ich meine in ’ner ADAC-Mitgliedschaft ist das sogar mit drin.)

 

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Ysatxe
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Am 20.03.2011 um 12:40:

Zitat (NoahJoelH):

Hiho,

 

 Als mein Ex und ich zusammen gezogen sind im August 09 haben wir über den Namen seiner Mutter Sachen bei Otto bestellt.

 

öhm

Über wen lief den der vertrag zur Ratenzahlung ?

NoahJoelH
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Am 20.03.2011 um 12:41:

Danke für die Antworten,

 

is schon klar dass ich morgen zum Anwalt geh, geht hier immerhin über gut 800 Euro, dachte halt hier würde sich jemand genauer auskennen.

Chriss84 (27)


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Am 20.03.2011 um 14:25:

Zitat (NoahJoelH):

Danke für die Antworten,

 

is schon klar dass ich morgen zum Anwalt geh, geht hier immerhin über gut 800 Euro, dachte halt hier würde sich jemand genauer auskennen.

 

Im Internet (und im speziellen hier bei Goolive) weiß leider jeder immer alles ganz genau. Und bei Rechtsfragen kann das ’ne gefährliche Sache sein.

www.longislandicedtea.de | Lecker, lecker, mjam mjam mjam!

superpitcher (30)


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Am 20.03.2011 um 14:36:

Zitat (Caro1986):

Er holt "seine" restlichen Sachen 1,5 Jahre später ab????

 

das hab ich mich auch gerade gefragt

ansonsten sorry aber wie blöd muss man denn sein???

hast du nacktbilder von deiner freundin??nein?? willst du welche haben???

DarkAngel1985 (26)


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Am 20.03.2011 um 14:54:

Da die Waren über seine Mutter bestellt wurden, denk ich auch dass der Ratenvertrag auf sie läuft. Folglich würdest du nicht zahlen, würde die Mahnung an sie gehen...und auch weitere Schritte. Denke daher hat er die Sachen mitgenommen. Denke aber er hätte dir das Geld geben müssen, was du bisher schon gezahlt hast. Aber das bekommste wenn überhaupt nur über einen Anwalt.

Die Forenregeln: http://www.goolive.de/forumregeln

W er kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

AnnaCatalina (27)


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Am 20.03.2011 um 15:02:

Wenn der Lieferschein auf den Namen der Mutter läuft, ist sie der Vertragspartner - ergo ihr gehören die Sachen - außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden!

Dein Ex hat also das Recht gehabt, die Sachen mitzunehmen (im Auftrag der Mutter). Dass du sie bezahlt hast, macht dich nicht zum Eigentümer.

Trotzdem bleibt zu prüfen, ob du nicht als Miteigentümer gilst, da die Sachen in eurer gemeinsamen Wohnung standen.

Mein dringender Rat: Gehe sofort zum Anwalt! Ohne wirst du nichts erreichen.

~ Ich verantworte nur, was ich schreibe, nicht was du verstehst! ~

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