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Schwanger in der Probezeit
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Hallo, kennt sich hier vielleicht jemand mit Arbeitsrecht aus? Ich habe erfahren, dass ich schwanger bin. Da ich aber erst im Februar meine Ausbildung abgeschlossen habe und erst seid Mai arbeite, befinde ich mich noch bis zum 1.11.2011 in der Probezeit. Ich arbeite in einem Labor, daher muss der Arbeitgeber informieret werden da besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen da wir mit Blut und Toxinen arbeiten... Ich war zwar bei der AWO zur "Rechtsberatung", die ich mir hätte sparen können...ich wurde nur weiter an ihre Kanzlei verwiesen...die enormen Kosten hierfür müsste ich natürlich selbst tragen (ab 190€ für die Erstberatung)....abzocke... Kann ich eine Kündigung wärend der Probezeit und Schwangerschaftbekommen? Im Arbeitsvertrag steht dass die ersten 6 Monate Probezeit sind und der Vertrag ab dann auf 2 Jahre befristet ist... |
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Themen: 60 |
hallo...
erstmal herzlichen glückwunsch.... also um auf deine frage zurück zu kommen....genau weiß ich es nicht aber in der probezeit kann dich der chef natürlich ohne abgabe eines grundes kündigen.... Aber ich bin der meinung das Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt auch in der Probezeit. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
hoffe konnte dir nen bissl helfen und hoffe das das alles gut geht...dir viel glück dabei |
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Themen: 27 |
Wenn ich das alles richtig verstehe, greift der Kündigungsschutz auch in der Probezeit. Verstehe ich das richtig? Ich mein ich habe mir die Sachen schon alle mal durchgelesen aber ich bin mir nun mal nicht sicher... Im Arbeitsvertrag steht folgendes: >>Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.05.2011 und wird auf 2 Jahre befristet abgschlossen. Somit endet es am 30.04.2013 automatisch, sofern zwischen den Vertragspartnern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird. Die ersten 3 Monate werden als Praktikum absolviert und weitere 3 Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung vor Antritt der Arbeit ist ausgeschlossen.<< |
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Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit.
( http://bundesrecht.juris.de/bundesrech t/muschg/ ) .... Speziell hier §9 MuschG -------------------- Nachträglich editiert von tHeGroSseR am 09.09.2011 09:17 |
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Zitat (tHeGroSseR): Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit.
( http://bundesrecht.juris.de/bundesrech t/muschg/ ) .... Speziell hier §9 MuschG Das schon.... Aber vielleicht findet der Chef ja einen anderen "Grund" (den er nicht einmal angeben muss), um sie zu kündigen? Wenn dem so sein sollte, sehe ich aber recht gute Chancen, sich wieder reinzuklagen. Auf der anderen Seite: dein Vertrag läuft jetzt noch 18 Monate ... Wie viele davon wirst Du nicht da sein? Ist ja irgendwie auch ne Fairness-Sache Deinem Chef gegenüber, oder!? Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
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Hach mein Lieblingsthema Arbeitsrecht. Also du hast Kündigungsschutz. ABER da der Vertrag befristet ist, läuft er dennoch normal aus. Ein Anrecht nach dem Erziehungsurlaub zurück zu kommen besteht nicht. Ein befristeter Vertrag ist aber nur max. 2 Jahre möglich. (gilt nur bei Neueinstellungen, wird der Vertrag danach nochmal befristet muss ein sachlicher Grund vorliegen) Bist du dir sicher, dass der Vertrag AB der Probezeit 2 Jahre gilt? Normalerweise ist es so das es MIT der Probezeit 2 Jahre sein dürfen. Wenn dem so ist, dass im Vertrag steht AB der Probezeit, halt die Gusch. Solltest du nach Ablauf der 2 Jahre (also MIT Probezeit gerechnet) weiterhin Geld bekommen, wird aus dem befristeten Vertrag ein unbefristeter Dasselbe gilt, wenn jemand nach 2 Jahren und 1 Tag noch mal in den Betrieb geht und arbeitet. Sagt die Firma nichts, sondern nimmt es stillschweigend hin, ist es ein unbefristeter Vertrag. -------------------- Nachträglich editiert von xxxBlackVelvetxxx am 11.09.2011 07:22 Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist. |
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Gerad den Passus gesehen, dass du MIT der Probezeit 2 Jahre einen Vertrag hast. (Hatte mich ehrlich schon gewundert, denn keiner befristet einen Vertrag AB der Probezeit 2 Jahre Und bevor was falsch verstanden wird: Der Vertrag läuft normal aus, sollte dein Kind zum Ende der Zeit kommen. Dies ist bei dir ja nicht der Fall. Das heißt dann natürlich, dass Mutterschutz 4 Monate bis nach der Geburt greift. Danach kann er dich natürlich kündigen aus einem wichtigen Grund. Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist. |
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Zitat (docfesser):
Das geht nicht, da ja Kündigungsschutz, egal aus welchem Grund, weil schwanger, besteht |
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Zitat (xxxBlackVelvetxxx):
Gerad den Passus gesehen, dass du MIT der Probezeit 2 Jahre einen Vertrag hast. (Hatte mich ehrlich schon gewundert, denn keiner befristet einen Vertrag AB der Probezeit 2 Jahre Und bevor was falsch verstanden wird: Der Vertrag läuft normal aus, sollte dein Kind zum Ende der Zeit kommen. Dies ist bei dir ja nicht der Fall. Das heißt dann natürlich, dass Mutterschutz 4 Monate bis nach der Geburt greift. Danach kann er dich natürlich kündigen aus einem wichtigen Grund. oh, ich war immer der Meinung, dass die Befristung sich mit der "Zeit" der "Elternzeit" verlängert?! |
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Themen: 12 |
Zitat (tHeGroSseR):
oh, ich war immer der Meinung, dass die Befristung sich mit der "Zeit" der "Elternzeit" verlängert?! Das was du meinst gilt nur im Wissenschaftszeitvertraggesetz. Das heißt, wenn die TE in der Wissenschaft als z. B. Professorin arbeiten würde. -------------------- Nachträglich editiert von xxxBlackVelvetxxx am 11.09.2011 08:40 Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist. |
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Themen: 12 |
Zitat (tHeGroSseR):
Das geht nicht, da ja Kündigungsschutz, egal aus welchem Grund, weil schwanger, besteht Es ist sogar so, dass wenn eine Frau gekündigt wird, und es stellt sich DANACH raus, dass sie schwanger ist, (Schon war als die Kündigung ausgesprochen wurde), dass der Betrieb sie wieder einstellen muss. Im rechtlichen Sinne heißt es, ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gilt das Kündigungsschutzgesetz. Irre, aber wahr Aus anderen Gründen kann schon gekündigt werden, ABER da muss das Integrationsamt vorher eingeschaltet werden um prüfen zu lassen ob die Kündigung gerechtfertigt ist, sprich nichts mit der SS zu tun hat -------------------- Nachträglich editiert von xxxBlackVelvetxxx am 11.09.2011 08:51 Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist. |
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Themen: 226 |
Zitat (Lena1987):
Wenn ich das alles richtig verstehe, greift der Kündigungsschutz auch in der Probezeit. Verstehe ich das richtig? Ich mein ich habe mir die Sachen schon alle mal durchgelesen aber ich bin mir nun mal nicht sicher... Im Arbeitsvertrag steht folgendes: >>Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.05.2011 und wird auf 2 Jahre befristet abgschlossen. Somit endet es am 30.04.2013 automatisch, sofern zwischen den Vertragspartnern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird. Die ersten 3 Monate werden als Praktikum absolviert und weitere 3 Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung vor Antritt der Arbeit ist ausgeschlossen.<< Auch Glückwunsch von mir!! Was spielt das für eine Rolle?? Du mußt es deinen Arbeitgeber melden und dann wird er reagieren!!
Jage nicht, was Du nicht töten kannst.... ;-) |
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Zitat (GRAUER-WOLF):
Auch Glückwunsch von mir!! Was spielt das für eine Rolle?? Du mußt es deinen Arbeitgeber melden und dann wird er reagieren!! Ich finde es spielt eine große Rolle, dass man sich erkundigen will, WAS passieren kann und was nicht ..... Du bist nur neidisch, weil mein unsichtbarer Freund so cool ist. |
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Themen: 85 |
Also wenn der Vertrag ausgelaufen ist, dann ist er ausgelaufen. Da gibts dann scheine Schutzfristen oder so.
-------------------- Nachträglich editiert von FlusigeDistel am 11.09.2011 10:09
Wäre das der Schlag meines Herzens |
dabub10 (19): fährst du mit in die disko? haben vorne links noch nen platz frei 


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Vertrag läuft weiter bis zum Ende (außer das Kind kommt schon weit vor dem Ende der Befristung, dann gelten auch da die gesetzl. Kündigungsfristen bis 4 Monate nach der Geburt)
