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Stadt setzt behinderten Azubi (19) vor die Tür
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Düsseldorf/Kaarst – Der an Autismus leidende 19-jährige Patrick (Name geändert) aus Kaarst war von der Stadt Düsseldorf in der Probezeit als Azubi gekündigt worden – er sei für die IT-Ausbildung nicht geeignet. Seine Eltern und der 19-Jährige zogen vor das Arbeitsgericht, klagten auf Weiterbeschäftigung. Das Gericht vertagte sich am Dienstag, forderte die Stadt auf, näher zu erklären, warum sie den 19-Jährigen für nicht geeignet hält. Dabei hatte doch alles gut begonnen für Patricks Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im Amt für Gebäudemanagement. Er freut sich auf die Arbeit, war glücklich, hatte einen soliden Realschulabschluss (Note 2,7), nahm obendrein souverän alle Hürden des Bewerbungsverfahrens. Aber er musste sich oft „diskriminierende“ Äußerungen von seinem Ausbilder anhören. Damit kam der am Asperger-Syndrom erkrankte nicht klar. „Das aber“, so Rechtsanwältin Sabine Kilper, „habe die Stadt gewusst. Die Möglichkeit, ihn mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wurden nicht genutzt. Er braucht eine Arbeitsassistenz.“ Dabei leidet der Junge „nur“ an einer milden Form des Autismus. „Jetzt ist er am Boden zerstört“, berichten seine Eltern. Nun ist die Stadt am Zuge, muss ihre Kündigung näher erklären. Der Termin für die weitere Verhandlung steht noch nicht fest.
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Themen: 96 |
Zitat (WTTC):
... "Die Möglichkeit, ihn mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wurden nicht genutzt. Er braucht eine Arbeitsassistenz.“ ...
Soll das heißen, dass die jemanden hätten einstellen müssen, damit er da arbeiten kann? Sozusagen 2 Jobs zum Preis von einem? Aber bevor wir jetzt alle die Samthandschuhe anziehen, weil es sich um einen behinderten... oder eigentlich nur teilweise, bis kaum behinderten (die Behinderung wird ja mehr als einmal relativiert) Mitbürger handelt. Vielleicht war er ja wirklich nicht für den Job geeignet? Graf Zahl Dummköpfe sind Denkerköpfen weit überlegen. Zahlenmäßig. |
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LilIn Direkt-Link |
Zitat (GrafZahl):
Soll das heißen, dass die jemanden hätten einstellen müssen, damit er da arbeiten kann? Sozusagen 2 Jobs zum Preis von einem? Aber bevor wir jetzt alle die Samthandschuhe anziehen, weil es sich um einen behinderten... oder eigentlich nur teilweise, bis kaum behinderten (die Behinderung wird ja mehr als einmal relativiert) Mitbürger handelt. Vielleicht war er ja wirklich nicht für den Job geeignet? Graf Zahl wenn er nicht dafür geeignet wäre, wieso wurde er überhaut eingestellt? |
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Themen: 115 |
Vielleicht dachte man er wäre geeignet war es dann aber noch nicht? Also ehrlich gesagt versteh ich das Problem nicht.
Meine Arbeitskollegin wurde auch gekündigt.
Chaos, Panik, Disaster .... |
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Themen: 96 |
Wie schon gesagt wurde... vielleicht hat sich das in der Probezeit herausgestellt. Graf Zahl Dummköpfe sind Denkerköpfen weit überlegen. Zahlenmäßig. |
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Manchmal sieht man erst im Laufe der Zeit, ob jemand in seinem Beruf zurecht kommt. Das der Azubi allerdings vom Ausbilder auf Grund seiner Behinderung beleidigt wurde sollte inder Tat mal verfolgt werden. That don´t impress me much |
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Themen: 33 |
Nunja, der Junge ist behindert, da gelten leicht andere rechtliche Grundlagen, deshalb interessierts schon jemanden. Oder war deine Arbeitskollegin auch behindert? Wer Rähtschripfeler findet darf sie behalten;-) |
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Themen: 115 |
Zitat (Thunderchicken):
Nunja, der Junge ist behindert, da gelten leicht andere rechtliche Grundlagen, deshalb interessierts schon jemanden. Oder war deine Arbeitskollegin auch behindert? Meine Arbeitskollegin hatte nen Finger weniger, zählt man das zu Behinderungen? Allerdings wollt ich darauf hinaus, dass es sicher nich nur mit seiner Behinderung zu tun hat.
Chaos, Panik, Disaster .... |
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Barney26 Direkt-Link |
probezeit...kann man doch jeden ohne angaben von gründen kündigen? wo is jetzt das problem? |
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Themen: 9 |
Zitat (Thunderchicken):
Nunja, der Junge ist behindert, da gelten leicht andere rechtliche Grundlagen, deshalb interessierts schon jemanden. Oder war deine Arbeitskollegin auch behindert? Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 85 SGB 9). Keine Ahnung ob das bei der Probezeit auch so ist. |
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Barney26 Direkt-Link |
Zitat (DowninthePast):
Manchmal sieht man erst im Laufe der Zeit, ob jemand in seinem Beruf zurecht kommt. Das der Azubi allerdings vom Ausbilder auf Grund seiner Behinderung beleidigt wurde sollte inder Tat mal verfolgt werden. ich werd jeden tag auf der arbeit beleidigt |
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Themen: 96 |
Zitat (LayD):
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 85 SGB 9). Keine Ahnung ob das bei der Probezeit auch so ist. Wo wieder die Frage bleibt, OB es sich hier um einen schwerbehinderten Menschen gehandelt hat. Wenn man den Artikel so liest hört es sich nicht ganz so schwerwiegend an. Graf Zahl Dummköpfe sind Denkerköpfen weit überlegen. Zahlenmäßig. |
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Barney26 Direkt-Link |
ich glaube eher der einzige aufreger ist hier nur, das der arbeitgeber, die stadt düsseldorf war. wäre es betrieb meier von nebenan gewesen hätts wohl keinen gejuckt. die böse stadt hat kein herz für behinderte so in der art. |
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Oh das ist ja krass That don´t impress me much |
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DowninthePast Direkt-Link |
Zitat (LayD):
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 85 SGB 9). Keine Ahnung ob das bei der Probezeit auch so ist. Laut Aussage der Eltern, ist er nicht schwerbehindert, sondern nur leicht That don´t impress me much |
Shalyn (18): Mein armes Hundchen ist kaputt :( Heile Pflegen <3

Ich stehe da gerade aufm Schlauch.

