|
|
Suche wen der sich mit Immobilienrecht auskennt :-)
Themen: 3 |
Hallo, folgender Sachverhalt:
Haus vor 5 Monaten gekauft, wurde als mängelfrei verkauft und nun kommen einige Mängel aber zum Vorschein: Das Haus wurde teilweise neu saniert, auch die Heizungen. Leider heizen die Heizungen nicht richtig. Mir wurde nun von einem Fachmann gesagt, dass die Heizungen für die Räume nicht ausreichend sind. Das hätte der Installateur bei Einbau allerdings wissen müssen. Feuchter Keller, der als trocken deklariert wurde und damals war es noch nicht sichtbar. Fenster die neu eingebaut wurden, sind undicht. Eben solche Dinge. Meine Frage, kann man sich an den Verkäufer wenden? (Zum Anwalt gehe ich, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand aus) |
|
Themen: 149 |
Zitat (StifflersMum76):
Hallo, folgender Sachverhalt:
Haus vor 5 Monaten gekauft, wurde als mängelfrei verkauft und nun kommen einige Mängel aber zum Vorschein: Das Haus wurde teilweise neu saniert, auch die Heizungen. Leider heizen die Heizungen nicht richtig. Mir wurde nun von einem Fachmann gesagt, dass die Heizungen für die Räume nicht ausreichend sind. Das hätte der Installateur bei Einbau allerdings wissen müssen. Feuchter Keller, der als trocken deklariert wurde und damals war es noch nicht sichtbar. Fenster die neu eingebaut wurden, sind undicht. Eben solche Dinge. Meine Frage, kann man sich an den Verkäufer wenden? (Zum Anwalt gehe ich, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand aus) schreib mal docfesser an der hilft gern weiter juter junge
never bluff a monkey |
Themen: 3 |
Danke hab ihn mal angeschrieben |
|
Themen: 179 |
Beitrag wurde verschoben von Gott und die Welt nach Recht (Alles zum Thema Recht, Anwalt, Gesetze, etc.
)
Die Forenregeln: http://www.goolive.de/forumregeln |
|
Themen: 172 |
Danke des Lobes Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
Themen: 3 |
Zitat (docfesser):
Danke des Lobes Also, wenn das Objekt erst vor kurzem renoviert wurde, dann gibt es hier noch die handwerklichen Gewährleistungs- oder Garantieansprüche. Ansonsten ist es so, dass Mängel nur zu einem Schadenersatz oder im schlimmsten Fall zu einer Rückabwicklung führen, wenn es sogenannte "versteckte" Mängel sind. Z.b. Wenn Schimmel mal schnell überstrichen wurde oder die im Garten gefundene Bombe fix wieder zugebuddelt wurde. Was Du schreibst, sind ja zum größten Teil Mängel, die auf handwerkliche Probleme hindeuten. Und da wird jeder Privatverkäufer sagen können, dass er auf die Meinung des Fachmanns vertraut hat. Und eben da solltest Du ansetzen, als Rechtsnachfolger gilt die Garantie oder Gewährleistung nämlich nun DIR gegenüber. Da kann man nur hoffen, dass der Verkäufer die Rechnungen aufgehoben hat bzw. das nicht schwarz gemacht hat. Anders sieht es beim Keller aus. Da müsste man sehen, warum der feucht ist, um da eine passende Antwort geben zu klommen. Ich hoffe, ich konnte Dir bis hier ein bisschen helfen?Was ist denn wenn er schwarz das machen lassen hat oder keine Rechnungen hat? |
Themen: 3 |
Wäre der Fall eigentlich anders, wenn es kein Privatverkäufer WÄRE? Mal aus Interesse halber. Gibt ja auch Firmen die z. B. Häuser verkaufen. Mal im allgemeinen gefragt. |
|
Themen: 179 |
Zitat (StifflersMum76):
Was ist denn wenn er schwarz das machen lassen hat oder keine Rechnungen hat? Naja dann hast du/er keinen Nachweis über die Arbeiten. Dann würd es Aussage gegen Aussage stehen und die Firma könnte natürlich ohne Probleme sagen "Nee das haben wir nie gemacht" - wie will man denen das nachweisen?!
Die Forenregeln: http://www.goolive.de/forumregeln |
|
Themen: 172 |
Stimmt, bei schwarz gemachter Arbeit wirst Du kaum jemanden finden, der das auf Kulanz macht. Von der Garantie mal abgesehen. Zur zweiten Frage: ja, es gibt auch Firmen, die Objekte verkaufen. Wie das hier mit der Haftung ist? Hm, ich MEINE, mal einen Fall dazu gehabt zu haben, wo der gewerbliche Verkäufer (eine GmbH) in dem Fall Dir gegenüber die Gewährleistung geben muss. Aber ich mag's nicht beschwören. Wenn Du einen guten Fensterbauer brauchst, der das wirklich günstig mit Deinen Fenstern richtet, kann ich Dir eine Nummer geben. Da gibt's sogar ne Rechnung! Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! |
9 Beiträge • oben
firefoxgt (32): ja du??? genau du?? schreib mir jetzt!!!!!!!!!!

Also, wenn das Objekt erst vor kurzem renoviert wurde, dann gibt es hier noch die handwerklichen Gewährleistungs- oder Garantieansprüche. Ansonsten ist es so, dass Mängel nur zu einem Schadenersatz oder im schlimmsten Fall zu einer Rückabwicklung führen, wenn es sogenannte "versteckte" Mängel sind. Z.b. Wenn Schimmel mal schnell überstrichen wurde oder die im Garten gefundene Bombe fix wieder zugebuddelt wurde. Was Du schreibst, sind ja zum größten Teil Mängel, die auf handwerkliche Probleme hindeuten. Und da wird jeder Privatverkäufer sagen können, dass er auf die Meinung des Fachmanns vertraut hat. Und eben da solltest Du ansetzen, als Rechtsnachfolger gilt die Garantie oder Gewährleistung nämlich nun DIR gegenüber. Da kann man nur hoffen, dass der Verkäufer die Rechnungen aufgehoben hat bzw. das nicht schwarz gemacht hat. Anders sieht es beim Keller aus. Da müsste man sehen, warum der feucht ist, um da eine passende Antwort geben zu klommen. Ich hoffe, ich konnte Dir bis hier ein bisschen helfen?
