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Unterhaltsanrechnung auf Hartz 4

monczkowski
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Am 12.07.2011 um 12:27:

Hallo zusammen!

 

Ich habe da mal eine Frage:

Wenn ich Hartz 4 bekomme (bin verheiratet und habe 3 Kinder) wird der Unterhalt den ich vom Vater für 2 Kinder bekomme darauf eigentlich angerechnet? Oder steht mir der Unterhalt komplett zu? Wenn nicht, wieviel bleibt denn übrig?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

 

Unantastbar1975 (36)


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Am 12.07.2011 um 12:31:

wird komplett angerechnet

............

dieAndere910 (56)


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Am 12.07.2011 um 12:32:

 

Der Kindesunterhalt wird "voll" für die Kinder angerechnet, für die er bezahlt wird.

 

Es gibt Menschen.....die geizen mit ihrem Verstand, wie andere mit
ihrem Geld......
:Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, verdient keines von beidem!




Mäuschen0303 (30)


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Am 12.07.2011 um 12:43:

Es wird voll angerechnet auch das Kindergeld wird angerechnet

Lebe jeden Tag als wäre es der letzte

simone01 (31)


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Am 12.07.2011 um 12:48:

der satz wird voll bei den kinder angerechnet alles was über den satz der kinder liegt wird bei dir abgezogen...

bis einer heult

monczkowski
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Am 12.07.2011 um 12:50:

Heißt dass jetzt, mir wird dass als Einkommen angerechnet? Alles was über dem Satz für die Kinder liegt, wird auf mein Hartz4 angerechnet? Auch auf das Hartz 4 von meinem Mann?

Dann habe ich unterm Strich genauso viel Geld zur Verfügung wie immer?

Kirschii
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Am 12.07.2011 um 12:52:

Richtig. Es könnte natürlich auch einer von euch beiden arbeiten gehen, wenn das nicht reicht. Das wäre auch noch eine Lösung.

Thunderchicken (25)


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Am 12.07.2011 um 13:17:

Zitat (Kirschii):

Richtig. Es könnte natürlich auch einer von euch beiden arbeiten gehen, wenn das nicht reicht. Das wäre auch noch eine Lösung.

 

War ja klar, sofort kommen die ersten Schreie nach dem motto "Geht Arbeiten, ihr Sozialschmarotzer" *kopfschüttel*

Wer Rähtschripfeler findet darf sie behalten;-)

Carina2007 (25)


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Am 12.07.2011 um 13:36:

Alles was du bekommst UVG, Minijob, Kindergeld, Gehalt u.s.w wird alles als Einkommen angerechnet.

Bereue nie, was du getan hast, wenn du im Augenblick des Geschehens glücklich warst.

Misti (30)


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Am 12.07.2011 um 13:39:

Zunächst einmal werden alle Einnahmen aus nicht selbstständiger, sowie aus selbstständiger Arbeit (auch Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb) bei der Berechnung des ALG II angerechnet. Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit errechnen sich die Freibeträge aus dem erwirtschafteten Überschuss (Gewinn vor Steuern).

Ebenfall berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden.

Bezogenes Kindergeld wird ebenfalls angerechnet, soweit der Leistungsempfänger nicht nachweisen kann, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat. Kann dieser Nachweis erbracht werden, erfolgt keine Anrechnung.
Kapitaleinkünfte, Unterhaltszahlungen und Krankengeld werden ebenfalls angerechnet.

Das Selbe gilt für Leistungen nach dem Wehrsold- oder Zivildienstgesetz, sowie für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Quelle

˙·•●* Ironie und Sarkasmus helfen mir die Dummheit anderer zu ertragen ●•·˙

Kieskutscherin (29)


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Am 12.07.2011 um 13:55:

Zitat (Carina2007):

Alles was du bekommst UVG, Minijob, Kindergeld, Gehalt u.s.w wird alles als Einkommen angerechnet.


Das stimmt nicht ganz... Vom Minijobeinkommen sind soweit ich weiß, die ersten 100 € Anrechnungsfrei;von dem was darüber hinaus verdient wird, kann man noch einen bestimmten Prozentsatz behalten, so dass man mit der Zusatzarbeit noch ein klein wenig mehr im Monat in der Tasche hat... macht bei 400€, glaube 160€, die man mehr hat...

Finde den Kommentar "geht arbeiten" auch daneben, da niemand von uns die Umstände kennt unter denen die TE und iher Mann auf H-IV angewiesen sind... also bitte... spart es Euch doch einfach...

Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gern behalten... Ist ja schließlich DEINS...!

dieAndere910 (56)


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Am 12.07.2011 um 16:49:

Zitat (monczkowski):

Heißt dass jetzt, mir wird dass als Einkommen angerechnet? Alles was über dem Satz für die Kinder liegt, wird auf mein Hartz4 angerechnet? Auch auf das Hartz 4 von meinem Mann?

Dann habe ich unterm Strich genauso viel Geld zur Verfügung wie immer?


Ja, das Leben ist ungerecht. Da muss ein Vater ca. 400 Euro monatlich für seine 2 Kinder berappen. Macht er vielleicht auch gerne. Nur....... die Kinder haben NIX davon.
Weil ihre Mutter mit dem neuen Ehemann u. einem weiterm Kind, sich über/durch ALG 2 finanzieren. Somit zählt der Kindesunterhalt als "Familien Einkommen.

 Da bezahlt ein arbeitender Vater, ja gleich doppelt in eine H4 Familie ein. A. durch seine Steuern, B. durch den Kindesunterhalt. Und dann dürfen Mama u. 2ter Ehemann noch nicht einmal was davon behalten.

 

Es gibt Menschen.....die geizen mit ihrem Verstand, wie andere mit
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