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Urlaub "vorerst" genehmigen ?!

BA150809DA (21)


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Am 05.12.2011 um 19:00:

Guten Tag,

ich habe ein großes Problem. Bin KFZ-Mechatroniker, frisch, hab im Januar meine Ausbildung erfolgreich beendet und arbeite seit März in einer kleinen Werkstatt mit großem Sponsor. Es geht dort ziemlich chaotisch zur Sache ! Egal in welchem bezug, sei es urlaub oder Arbeitsplanung. Habe im Sommer mit müh und Not eine Woche Sommer-Urlaub durchgekrigt. Nun hab ich für die Zeit zwischen Weihnachten und Sylvester beantragt, der Chef meinte dass es da normalerweise Urlaubssperre gibt für die zeit, ich sagte ihm dass ich meinen urlaub ja nun irgentwann nehmen muss (Urlaub ins neue Jahr reintragen wird dort auch nicht gern gesehen) er lenkte ein, jedoch sei der urlaub nur "vorerst" genemigt. Ich Dübel hab mir leider den Antrag nicht geben lassen, er hatte ihn auch nicht in meinem Beisein unterschrieben. -.- Wohlbemerkt war auf dem Antrag auch noch urlaub für 3 tage im November vermerkt, den ich auch bekam. Ich denke dieses "vorerst" ist so gedacht dass ich den urlaub nur bekomme wenn nicht viel zu tun ist... was in diesem laden überwiegend der Fall ist. Nun Meine Frage, darf mit der Arbeitgeber wenns drauf ankommt wirklich meinen Urlaub wieder "weg nehmen" ? Kann ich irgentwas tun um mich abzusichern oder ist auch so schon alles sicher ? Kommt der Arbeitgeber nicht auf mich zu, darf ich einfach meinen urlaub antreten oder bin ich dazu verpflichtet trotz des "eigentlich" genemigten urlaubs nochmal zu fragen ? Ist mir bzw. "uns" sehr wichtig da ich gerne bei meiner Freundin das Weihnachtsfest verbringen möchte...

Ich DANKE vorweg !

Was genetisch versaut ist, lässt sich auch durch Prügel nichtmehr hinbekommen.

DowninthePast
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Am 05.12.2011 um 19:04:

Zitat (BA150809DA):

Guten Tag,

ich habe ein großes Problem. Bin KFZ-Mechatroniker, frisch, hab im Januar meine Ausbildung erfolgreich beendet und arbeite seit März in einer kleinen Werkstatt mit großem Sponsor. Es geht dort ziemlich chaotisch zur Sache ! Egal in welchem bezug, sei es urlaub oder Arbeitsplanung. Habe im Sommer mit müh und Not eine Woche Sommer-Urlaub durchgekrigt. Nun hab ich für die Zeit zwischen Weihnachten und Sylvester beantragt, der Chef meinte dass es da normalerweise Urlaubssperre gibt für die zeit, ich sagte ihm dass ich meinen urlaub ja nun irgentwann nehmen muss (Urlaub ins neue Jahr reintragen wird dort auch nicht gern gesehen) er lenkte ein, jedoch sei der urlaub nur "vorerst" genemigt. Ich Dübel hab mir leider den Antrag nicht geben lassen, er hatte ihn auch nicht in meinem Beisein unterschrieben. -.- Wohlbemerkt war auf dem Antrag auch noch urlaub für 3 tage im November vermerkt, den ich auch bekam. Ich denke dieses "vorerst" ist so gedacht dass ich den urlaub nur bekomme wenn nicht viel zu tun ist... was in diesem laden überwiegend der Fall ist. Nun Meine Frage, darf mit der Arbeitgeber wenns drauf ankommt wirklich meinen Urlaub wieder "weg nehmen" ? Kann ich irgentwas tun um mich abzusichern oder ist auch so schon alles sicher ? Kommt der Arbeitgeber nicht auf mich zu, darf ich einfach meinen urlaub antreten oder bin ich dazu verpflichtet trotz des "eigentlich" genemigten urlaubs nochmal zu fragen ? Ist mir bzw. "uns" sehr wichtig da ich gerne bei meiner Freundin das Weihnachtsfest verbringen möchte...

Ich DANKE vorweg !

Sag dem Vogel mal, dass du einen Urlaubsanspruch hast, um dich zu erholen.Er hat schließlich auch ne Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber.

Aber so ist es in solchen kleinen Betrieben...

That don´t impress me much

smallcigar (43)


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Am 05.12.2011 um 19:07:

Hier steht alles über Urlaub drin.

Mich können nur Menschen . . . !

BA150809DA (21)


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Am 05.12.2011 um 19:12:

Zitat (DowninthePast):

 

Sag dem Vogel mal, dass du einen Urlaubsanspruch hast, um dich zu erholen.Er hat schließlich auch ne Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber.

Aber so ist es in solchen kleinen Betrieben...

Naja, bloß was kann man mir aufgrund der vorgelegten tatsachen nun empfehlen zu tun ? Hab ja nichts schriftliches in der hand, nur er hat den urlaubsschein.

Was genetisch versaut ist, lässt sich auch durch Prügel nichtmehr hinbekommen.

DowninthePast
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Am 05.12.2011 um 19:17:

Zitat (BA150809DA):

 

Naja, bloß was kann man mir aufgrund der vorgelegten tatsachen nun empfehlen zu tun ? Hab ja nichts schriftliches in der hand, nur er hat den urlaubsschein.

Sag ihm, dass du deinen Urlaub zum Erholen brauchst.

Wenn er seinen Leuten keinen Urlaub geben will, dann soll er keine einstellen.

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DoppelT (21)


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Am 05.12.2011 um 19:19:

ich kenn das prob

also ich würd meinen urlaub einfach so antreten wenn er nichts sagt

wenn er natürlich auf dich zu kommt und sagt ey ne das geht nicht liegt es an dir sag du hast n urlaub gebucht oder so

aber das kenne ich das leute teilweise sogar aus dem urlaub geholt werden wenn sie nicht gerade verreist sind

 

oder zuhause mal ein besuch abgestattet wird wenn man krank ist

ja ich muss überall meinen senf dazu geben...
und nu gugg noch so doof

BA150809DA (21)


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Am 05.12.2011 um 19:23:

Zitat (DoppelT):

ich kenn das prob

also ich würd meinen urlaub einfach so antreten wenn er nichts sagt

wenn er natürlich auf dich zu kommt und sagt ey ne das geht nicht liegt es an dir sag du hast n urlaub gebucht oder so

aber das kenne ich das leute teilweise sogar aus dem urlaub geholt werden wenn sie nicht gerade verreist sind

 

oder zuhause mal ein besuch abgestattet wird wenn man krank ist


Dann "verreise" ich immer ^^ weis nicht ob es so gut ist einfach in den urlaub zu gehen, hinterher hällt er mir das vor... will ja auch nicht Arbeitslos werden.

-------------------- Nachträglich editiert von BA150809DA am 05.12.2011 19:23

Was genetisch versaut ist, lässt sich auch durch Prügel nichtmehr hinbekommen.

NoAddOns
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Am 05.12.2011 um 19:25:

Zitat (smallcigar):

Hier steht alles über Urlaub drin.

Ich denke auf ihn trifft dann ...

Zitat:

§ 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(3)Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

...zu.

DoppelT (21)


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Am 05.12.2011 um 19:25:

Zitat (BA150809DA):

 


Dann "verreise" ich immer ^^ weis nicht ob es so gut ist einfach in den urlaub zu gehen, hinterher hällt er mir das vor... will ja auch nicht Arbeitslos werden.

verständlich aber du hast den urlaub ordnungsgemäss eingereicht

oke wenn es zu ner klage kommen sollte du hast keinen nachweis schonmal scheiße aber ich denke mal nicht das dein chef so ein arsch is oder

ja ich muss überall meinen senf dazu geben...
und nu gugg noch so doof

DowninthePast
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Am 05.12.2011 um 19:26:

Zitat (BA150809DA):

 


Dann "verreise" ich immer ^^ weis nicht ob es so gut ist einfach in den urlaub zu gehen, hinterher hällt er mir das vor... will ja auch nicht Arbeitslos werden.

Ruf mal bei der zuständigen Innung oder Handwerkskammer an und schildere denen deinen Fall.Die helfen dir weiter.

Und genau, weil dein Chef weiß, dass du Schiss hast deinen Job zu verlieren, macht er das mit dir.

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Pest (42)


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Am 05.12.2011 um 19:26:

Jupp, aus betrieblicher Dringlichkeit kann er Dir den Urlaub streichen.

Bundesurlaubsgesetz   § 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

.. und wenn die Zeit gekommen ist, dann wetzen wir die Messer! *Die Apokalyptischen Reiter*

NoAddOns
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Am 05.12.2011 um 19:28:

Zitat (DowninthePast):

 

Ruf mal bei der zuständigen Innung oder Handwerkskammer an und schildere denen deinen Fall.Die helfen dir weiter.

Und genau, weil dein Chef weiß, dass du Schiss hast deinen Job zu verlieren, macht er das mit dir.

Susie, das bringt relativ wenig, wenn Du Dir §7 (3) durchliest.Wir haben auf Arbeit auch Urlaubssperre und ich habe noch 4 Tage Resturlaub, welche ich im Januar abgelte.Klingt doof ist aber traurigerweise so :/

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Am 05.12.2011 um 19:32:

Zitat (NoAddOns):

 

Susie, das bringt relativ wenig, wenn Du Dir §7 (3) durchliest.Wir haben auf Arbeit auch Urlaubssperre und ich habe noch 4 Tage Resturlaub, welche ich im Januar abgelte.Klingt doof ist aber traurigerweise so :/

Trotzdem kann er dam mal anrufen und sich erkundigen.Ich weiss ja nicht, wieviel Urlaubstage der Te im Jahr bekommt und wieviel er schon genommen hat...

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BA150809DA (21)


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Am 05.12.2011 um 19:33:

Zitat (DoppelT):

 

verständlich aber du hast den urlaub ordnungsgemäss eingereicht

oke wenn es zu ner klage kommen sollte du hast keinen nachweis schonmal scheiße aber ich denke mal nicht das dein chef so ein arsch is oder

Oh doch ! Hab schon die krassesten Sachen erlebt seit März... glaub ma... und ist das mit dieser urlaubssperre überhaupt rechtens ?

Was genetisch versaut ist, lässt sich auch durch Prügel nichtmehr hinbekommen.

DoppelT (21)


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Am 05.12.2011 um 19:34:

Zitat (BA150809DA):

 

Oh doch ! Hab schon die krassesten Sachen erlebt seit März... glaub ma... und ist das mit dieser urlaubssperre überhaupt rechtens ?

ob es rechtens ist weiß ich nicht aber denke mal schon das ist im mom ja fast überall so

ja ich muss überall meinen senf dazu geben...
und nu gugg noch so doof

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