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Ist das Verfassunggericht eigentlich nicht Illegal?

MrJung (32)


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Am 20.12.2011 um 10:29:

Zitat:

 

Art 146  Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Zitat:

Ergänzung im Grundgesetz zur/nach Wiedervereinigung

Artikel 5

Künftige Verfassungsänderungen
Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

  • - in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 5. Juli 1990, 
  • - in bezug auf die Möglichkeit einer Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten Länder, 
  • - mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie 
  • - mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.

 

Das mal vorab geschickt.

 

Jetzt meine Frage:

Darf man das Verfassunggericht eigentlich Verfassunggericht nennen? Wir haben ja keine Verfassung.
Nur ein Grundgesetz.

Viele bzw. eigentliche alle sind ja der Meinung wir hätten mit dem Grundgesetz eine gültige Verfassung.
Aber dem ist nicht so. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

Also wären, ja alle Urteile des Verfassunggericht nicht legal?

ODER wie seht Ihr das?

 

 

-------------------- Nachträglich editiert von MrJung am 20.12.2011 10:30

WolfLarsen (35)


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Am 20.12.2011 um 10:52:

Seid ich bei goo bin wird dieses sinnbefreite Thema behandelt.

Nein das Verfassungsgericht ist nicht illegal .....

 

Ach was rede ich eigentlich (Fakten werden eh nicht anerkannt), nein das dritte Reich besteht immer noch, unsere Kanzlerin ist nicht legitemiert als Kanzlerin, die provisorische Reichsregierung stellt dir gerne einen Pass aus und wir sind immer noch Besatzungsmacht, aber keiner merkt es ....

Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli

hakker84 (28)


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Am 20.12.2011 um 10:57:

Zitat (WolfLarsen):

Seid ich bei goo bin wird dieses sinnbefreite Thema behandelt.

Nein das Verfassungsgericht ist nicht illegal .....

 

Ach was rede ich eigentlich (Fakten werden eh nicht anerkannt), nein das dritte Reich besteht immer noch, unsere Kanzlerin ist nicht legitemiert als Kanzlerin, die provisorische Reichsregierung stellt dir gerne einen Pass aus und wir sind immer noch Besatzungsmacht, aber keiner merkt es ....

nochmal für kinder die erklärung bitte! das interessiert mich.

 

!!! GOOLIVE BITTE BASTELT ENDLICH EIN NEUEN BILDERUPLOAD !!!

Dante1977 (34)


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Am 20.12.2011 um 11:00:

Zitat (WolfLarsen):

Seid ich bei goo bin wird dieses sinnbefreite Thema behandelt.

Nein das Verfassungsgericht ist nicht illegal .....

 

Ach was rede ich eigentlich (Fakten werden eh nicht anerkannt), nein das dritte Reich besteht immer noch, unsere Kanzlerin ist nicht legitemiert als Kanzlerin, die provisorische Reichsregierung stellt dir gerne einen Pass aus und wir sind immer noch Besatzungsmacht, aber keiner merkt es ....

Wir sollten auch nicht vergessen das wir uns mit Dänemark theoretisch noch immer im Krieg befinden, da wir nie offiziel frieden geschlossen haben^^

 

Komm auf die dunkle Seite, wir haben Kekse^^
Dunkel die andere Seite ist/ Halts Maul Yoda und friss den Toast

MrJung (32)


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Am 20.12.2011 um 11:03:

Zitat (WolfLarsen):

Seid ich bei goo bin wird dieses sinnbefreite Thema behandelt.

Nein das Verfassungsgericht ist nicht illegal .....

 

Ach was rede ich eigentlich (Fakten werden eh nicht anerkannt), nein das dritte Reich besteht immer noch, unsere Kanzlerin ist nicht legitemiert als Kanzlerin, die provisorische Reichsregierung stellt dir gerne einen Pass aus und wir sind immer noch Besatzungsmacht, aber keiner merkt es ....

Ähm auf dieses Gedöns, das dritte würde noch bestehn.....geh ich mal nicht ein.
weils schwachsinn ist.

Das Merkel nicht legetim ist, hab ich auch nicht behauptet.


Mir gings nur um die abstrakte Frage, ob man das Verfassungsgericht tatsächlich so benennen darf....da wir ja keine Verfassung haben.

Mehr nicht....

 

Ich finde das Thema mehr als interessant, gerade im Bezug auf die Eurokrise und den Eurobonds.
Selbst Helmut Schidt (ehmaliger Bundeskanzler) hat da so seine Zweifel.

Dieser Artikel hat mich Neugierig gemacht, denn dort ist die Rede, dass Helmut Schnidt das Thema auf den Pateitag angeschnitten hat. 

Indispensable (25)


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Am 20.12.2011 um 11:03:

Kennst du die Aufgaben und den Sinn des Verfassungsgerichts?

Anscheinend nicht denn dann wüsstest du dass deine Frage absolut "deppert" ist ;)

Wenn ihr euch mit Politik beschäftigen möchtet, dann machts doch richtig und ganz, anstatt irgendeinen kleinen Teil rauszusuchen und dann euch irgendeinen Mist aus den Hirnwindungen zu saugen.

If u find yourself in a dark room, blood coming from everywhere, the walls shake.. Don't be scared, u r in a safe place - u r in my heart

MrJung (32)


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Am 20.12.2011 um 11:05:

Zitat (hakker84):

nochmal für kinder die erklärung bitte! das interessiert mich.

 

ist eine Kapitulation, nicht eine Art Friedenseinigung?

 

 

WolfLarsen (35)


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Am 20.12.2011 um 11:05:

Zitat (Dante1977):

 

Wir sollten auch nicht vergessen das wir uns mit Dänemark theoretisch noch immer im Krieg befinden, da wir nie offiziel frieden geschlossen haben^^

 

 

War das nicht Polen?

 

Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli

MrJung (32)


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Am 20.12.2011 um 11:07:

Zitat (Indispensable):

Kennst du die Aufgaben und den Sinn des Verfassungsgerichts?

Anscheinend nicht denn dann wüsstest du dass deine Frage absolut "deppert" ist ;)

Wenn ihr euch mit Politik beschäftigen möchtet, dann machts doch richtig und ganz, anstatt irgendeinen kleinen Teil rauszusuchen und dann euch irgendeinen Mist aus den Hirnwindungen zu saugen.

im groben, schützt es den Bürger vor dem Gesetzgeber.

Was hat aber die Aufgabe, mit dem Namen zu tun?

 

WolfLarsen (35)


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Am 20.12.2011 um 11:08:

Zitat (MrJung):

 

[...]

Mir gings nur um die abstrakte Frage, ob man das Verfassungsgericht tatsächlich so benennen darf....da wir ja keine Verfassung haben.

Mehr nicht.... 

[...]

 

Wenn ich etwas forsch eben bei dir angekommen bin, entschuldige bitte - leider führen Fragen wie du sie gestellt hast zwangsläufig zu Diskussionen, welche ich im Vorfeld mit meiner sarkstischen Äußerung verhindern wollte...

Zu Deiner Frage:

Es ist eine Name - mehr nicht und mal ehrlich Grundgesetzgericht klinkt ziemlich blöde, oder?!

 

Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli

Dante1977 (34)


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Am 20.12.2011 um 11:11:

Zitat (WolfLarsen):

 

 

War das nicht Polen?

 

Auch^^ Unter anderem, Dänemark war nur ein beispiel

 

Kiegserklärungen gegen Deutschland

1939 Polen Frankreich Großbritannien Australien Neuseeland Südafrikanische Union Kanada

1940 Norwegen Dänemark Niederlande Belgien Luxemburg

1941 Jugoslawien Griechenland UdSSR (Sowjetunion) China (Chungking-Regierung) Frankreich (De Gaulle-Komitee) Deutschland an USA. Kuba Dominikanische Republik Guatemala Nicaragua Haiti Honduras El Salvador Tschechoslowakei (Exilregierung rückwirkend ab

1942 Panama Mexiko Brasilien Äthiopien

1943 Irak Bolivien Iran Italien (Badoglio-Regierung) Kolumbien

1944 Liberia San Marino Rumänien (nach Sturz Antonescus) Bulgarien Ungarn (Gegenregierung

1945 Ecuador Paraguay Peru Uruguay Venezuela Ägypten Syrien Libanon Saudi Arabien Türkei Finnland (rückw. ab 15. Sept. 1944) Argentinien

Quelle: Der große Ploetz, Verlag Ploetz , Freiburg 1991

.

Mit diesen Staaten liegt Deutschland also bis heute im Kriegszustand. Denn die Feindstaatenklauseln Artikel 53 und 107 der UN-Charta haben immer noch Gültigkeit und Deutschland kann keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten des 2 Weltkrieges unterzeichnen, denn dies kann nur eine vom Volk legimitierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reichs tun. Außerdem ist die BRD kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs (siehe Urteil BGH Karlsruhe 1973). Im Artikel 146 des Grundgesetz heißt es: Diese Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt. verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem ein VERFASSUNG in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Endscheidung beschlossen ist. Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919.

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MrJung (32)


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Am 20.12.2011 um 11:13:

Zitat (WolfLarsen):

 

 

Wenn ich etwas forsch eben bei dir angekommen bin, entschuldige bitte - leider führen Fragen wie du sie gestellt hast zwangsläufig zu Diskussionen, welche ich im Vorfeld mit meiner sarkstischen Äußerung verhindern wollte...

Zu Deiner Frage:

Es ist eine Name - mehr nicht und mal ehrlich Grundgesetzgericht klinkt ziemlich blöde, oder?!

 

nach 50 jahren, klings bestimmt toll ;)

 

naja, ich nenn ja einen mixer auch mixer, weil er mixt. und nicht schüttler weil´s mich schüttelt, falls das rezept in die hose geht.

 

Ich hoffe ja innig, dass das thema ernst genommen wird.... und ich eine lösung finde.

ohne, diese dämlichen beithemen a la

  • das dritte reich gibts noch
  • wir sind noch im krieg
  • unser gold ist noch in der schweiz eingefroren
und co  

Dante1977 (34)


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Am 20.12.2011 um 11:23:

Zitat (MrJung):

 

nach 50 jahren, klings bestimmt toll ;)

 

naja, ich nenn ja einen mixer auch mixer, weil er mixt. und nicht schüttler weil´s mich schüttelt, falls das rezept in die hose geht.

 

Ich hoffe ja innig, dass das thema ernst genommen wird.... und ich eine lösung finde.

ohne, diese dämlichen beithemen a la

  • das dritte reich gibts noch
  • wir sind noch im krieg
  • unser gold ist noch in der schweiz eingefroren

und co  

Deine frage kann man nicht sinnig diskutieren wenn man diese fakten völlig ausser acht lässt!

 

Andererseits stellt sich mir die frage (Trotz des urteils des BGH 1973) ob die brd nicht allein durch die tatsache das das deutsche Volk sie nach wie vor frei wählt, die volle legitimation besitzt?

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MrJung (32)


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Am 20.12.2011 um 11:33:

Zitat (Dante1977):

 

Deine frage kann man nicht sinnig diskutieren wenn man diese fakten völlig ausser acht lässt!

 

Andererseits stellt sich mir die frage (Trotz des urteils des BGH 1973) ob die brd nicht allein durch die tatsache das das deutsche Volk sie nach wie vor frei wählt, die volle legitimation besitzt?

das schon richtig...die themen werden zwangsläufig einfliessen müssen, aber nicht als hauptagumente!

 

naja, indirekt wählt der bürger.

das oberhaupt, oder tragende entscheidungen bekommt er rein informell vorgesetzt.

zB. war deutschland (ich glaube mit schweden zusammen) eines von zwei ländern, die keinen volksentscheid zu euroeinführung und geplanten eu-verfassung 2006 gemacht hatten.

 

alle anderen euroländer haben das volk entscheiden lassen, zu eu beitritt, eu wärung und eben dieser eu verfassung

achso auch die eurobonds wurden einfach so beschlossen, alle anderen eu länder fragten das volk

-------------------- Nachträglich editiert von MrJung am 20.12.2011 11:34

Scandalous (26)


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Am 20.12.2011 um 11:34:

Liegt vielleicht daran, dass das Grundgesetz von den drei Besatzungsmächten ausgesprochen wurde - und nie mit einer Volksabstimmung abgeändert wurde. 

 

Sagt zumindest Wikipedia - und scheint mir auch ziemlich logisch. Eigentlich.

 

 

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz war nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde. Es ist nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes (→ Präambel) geworden.

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