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Versandhausretourenstress

silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 12:21:

hello,

 

folgendes:

Ich hab im Monat April in einem großen Versandhaus Herrenanzugwesten für unsere Hochzeit bestellt.

Es kamen zwei Pakete an verschiedenen Tagen, einmal mehrere und eine kam alleine.

Es hat leider nichts von dem Zeug gepasst, entweder farblich nicht, oder von der Größe her.

Also habe ich ALLES in einen Karton gepackt, aber BEIDE Zettel ausgefüllt und angekreuzt (Warum ich es zurückschicke)

Ich hab den jeweiligen Zettel in die Folien der zugehörigen Westen getan. Karton dicht gemacht, Klebeding rauf und abgeschickt.

Den Retourenbeleg werd ich wohl mit anderem Papier nach einem Monat in den Ofen gekackelt haben.

Nun kam vor kurzer Zeit ne Mahnung, dass ich ein Teil bezahlen soll.

HÖ?

Ich hab dort angerufen, geschildert, dass ich alles in einem Paket zurückgesandt hab und sollte mir erst einmal keine Sorgen machen. Denn wenn es zusammen im Paket war müssen ja alle angekommen sein.

Jetzt kam ne eidesstattliche Versicherung rein die ich ausfüllen soll und natürlich soll ich den Retourenbeleg zeigen.

Den hab ich nicht, hätte ich für DIESES eine Teil aber sowieso nicht, weil ich auf den Karton wohl den anderen raufgeklebt hab.  Die werden wohl nicht damit klargekommen sein, dass da zwei Pakete gemischt waren (tut mir ja auch leid, wusste nicht, dass man das nicht darf)

Nu soll ich den Scheiß zahlen, obwohl ich es nicht habe. Anrufen werde ich dort nochmal, sobald mein Tele wieder aufgeladen ist

Wenn ich da nichts erreiche werd ich schauen, ob sich rechtliche Beratung lohnt (es handelt sich um knapp 29 €, wohl eher nicht...)

Eure Erfahrungen? Was kann ich noch tun?

 

Wenn einer, der mit Mühe kaum
gekrochen ist auf einen Baum
schon meint, dass er ein Vogel wär;
so irrt sich der

(Wilhelm Busch)

TASHA5600 (24)


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Am 28.06.2011 um 12:33:

Soweit ich das weiss ist der Versandhandel in der Beweispflicht!

Solange sie nicht nachweisen können das du die Weste noch hast können die nichts als dir Angst machen.

Zumindest war das bei mir damals so. Habe nämlich auch mal zwei Pakete in einem zusammen zurück geschickt.

 

Nachdem ich denen gesagt habe das sie in der Beweispflicht sind, haben die ruhe gegeben. Und gekommen ist da nichts mehr. Bin da auch immernoch Kunde!

 

Lass dich da nicht verrückt machen!

Wenn du dir aber immernoch unsicher bist, dann such doch mal ein kostenloses Juraforum auf. Da kläre ich auch immer meine Fälle ab!

♥♥♥ Mama seit dem 21.01.2011 und verdammt stolz darauf! ♥♥♥

TASHA5600 (24)


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Am 28.06.2011 um 12:35:

Hier ein Link zum Thema Beweispflicht!

 

Klick mich

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silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 12:36:

Ich hab schon gegooglet und tatsächlich einen Fall wie meinen gefunden.

Dort steht, dass der Kunde in der Beweispflicht ist, aber leider nicht, wie es ausgegangen ist.

Aber dort mal anmelden kann ich ja trotzdem mal (ich hasse anmelden^^)

Schreib mir mal bitte per pn, welches Versandhaus das war bei dir

Wenn einer, der mit Mühe kaum
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so irrt sich der

(Wilhelm Busch)

Yukathan (26)


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Am 28.06.2011 um 12:38:

Zitat (silenceTouch):

Ich hab schon gegooglet und tatsächlich einen Fall wie meinen gefunden.

Dort steht, dass der Kunde in der Beweispflicht ist, aber leider nicht, wie es ausgegangen ist.

Aber dort mal anmelden kann ich ja trotzdem mal (ich hasse anmelden^^)

Schreib mir mal bitte per pn, welches Versandhaus das war bei dir

 

 

Hast du vllt Zeugen die es mit dir eingepackt haben und zur Post (oder auch wo auch immer) gebracht haben?

Gib mir bitte eine Kopie von deinem Gehirn, ich bau mir grad nen Idioten!

silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 12:41:

Zitat (Yukathan):

 

 

 

Hast du vllt Zeugen die es mit dir eingepackt haben und zur Post (oder auch wo auch immer) gebracht haben?

Ja, mein Mann. Auf dessen Name läuft das ganze übrigens auch, weil ich selber da kein Konto hatte.

Wenn einer, der mit Mühe kaum
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(Wilhelm Busch)

Yukathan (26)


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Am 28.06.2011 um 12:53:

6 Monate nach dem Kauf ist der VK (aber nur bei Privatkauf vom Händler) in der Beweispflicht.
Nach den 6 Monaten ist es umgekehrt. Das heißt, erstmal hat das Unternehmen zu beweisen, dass du nichts zurückgeschickt hast.
Danach könnte dir auch dein "Zeuge" helfen die Situation aufzuklären

Gib mir bitte eine Kopie von deinem Gehirn, ich bau mir grad nen Idioten!

silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 12:59:

Das klingt doch erst einmal gut.

Zumal die ja auch den Retourenzettel haben von diesem Stück. Es muss dort sein, die können das wohl nur nicht zuordnen.

Ich kann denen auch gerne Fotos senden, damit die sehen dass mein Mann KEINEN Dreiteiler mit Weste anhatte zur Hochzeit

Wenn einer, der mit Mühe kaum
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(Wilhelm Busch)

DeceptivelyReal
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Am 28.06.2011 um 13:22:

Zitat (Yukathan):

6 Monate nach dem Kauf ist der VK (aber nur bei Privatkauf vom Händler) in der Beweispflicht.
Nach den 6 Monaten ist es umgekehrt. Das heißt, erstmal hat das Unternehmen zu beweisen, dass du nichts zurückgeschickt hast.
Danach könnte dir auch dein "Zeuge" helfen die Situation aufzuklären

Du beschreibst das Gewährleistungsrecht Das ist wohl noch was ganz anderes. 

Denke aber die Beweispflicht liegt beim Versandhaus, denn meistens wird ein Verbraucher geschützt. Von wegen Verbraucher und Geschäft... Der schwächere hat den Schutz... (Vertragsrecht) 

Würde auf die Mahnung schriftlich reagieren und Widerspruch einlegen.

silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 13:33:

So. Hab da jetzt nochmal mit dem Kundenservice (haha, 14cent/minute) telefoniert.

Ich soll die Eidesstattliche Versicherung unterschreiben und ne Abtrittserklärung von meinen Ersatzansprüchen vom Paketdienst zum Versandhaus abgeben, damit die nachforschen.

Eidesstattliche Versicherung hab ich kein Problem mit, ich hab nicht gelogen.

Dann soll angeblich alles wieder in Butter sein.

Ich kann ja zusätzlich noch nen Einspruch wegen der Mahnung beilegen.

Man, nächstes Mal pack ich nicht alles in einen Karton

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(Wilhelm Busch)

EngeLchen (22)


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Am 28.06.2011 um 13:43:

ich hatte das mal mit otto..
einmal bestellt .. warum auch immer: ein päckchen kam montags und das andere mittwochs.
mal abgesehn davon dass die wollten dass ich zweimal versandkosten bezahle hab ich dort angerufen.
die versandkosten musste ich nur einmal bezahlen.
dennoch hat mich otto darauf hingewiesen die kleidung in die zugehörigen kartons zurück zuschicken,
weil auf dem scanncode das irgendwie alles verzeichnet ist (wie auch immer..)
& die meinten man kann/darf das nicht einfach mit anderer ware mischen. die machte mir das bespiel:
"wenn du dir ein grünes esprit shirt kaufst, kannst du es ja nicht mit dem bon von einem gelben shirt (gleiches model) umtauschen"
demnach muss der richtige scanncode aufm richtigen päckchen sein.

AnnaCatalina (27)


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Am 28.06.2011 um 13:51:

Zitat (silenceTouch):

So. Hab da jetzt nochmal mit dem Kundenservice (haha, 14cent/minute) telefoniert.

Ich soll die Eidesstattliche Versicherung unterschreiben und ne Abtrittserklärung von meinen Ersatzansprüchen vom Paketdienst zum Versandhaus abgeben, damit die nachforschen.

Eidesstattliche Versicherung hab ich kein Problem mit, ich hab nicht gelogen.

Dann soll angeblich alles wieder in Butter sein.

Ich kann ja zusätzlich noch nen Einspruch wegen der Mahnung beilegen.

Man, nächstes Mal pack ich nicht alles in einen Karton

NEIN!!!! Nicht abgeben!

Das kann böse ausgehen!

Und keine Abtrittserklärung abgeben!  Du hast ja alles in einem Paket verschickt. Wenn alles bis auf eine Weste angekommen ist, hat da im Versandhaus einer geschlampt. Ist nicht dein Problem.

Mache jetzt folgendes:

1. Kopiere den Einliewferungsbeleg sowie deine Rechnungen

2. Setze einen Brief auf, dass du an Tag X alle Teile in einem Paket zurückgesandt hast, das das Paket dort angekommen ist und dass bei denen ein Fehler unterlaufen ist, den sie bitte beheben möchten.

Sollte das Versandhaus weiter Mahnungen schicken, wirst du die Sache deinem Anwalt übergeben.

3. Den Brief zweimal ausdrucken. Einen behältst du, einer zum Kundenservice. Zusammen mit den Kiopien. Per Einschreiben mit Rückanwort.

Danach sollte Ruhe sein.

 

~ Ich verantworte nur, was ich schreibe, nicht was du verstehst! ~

silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 13:54:

Ja, danke.

Das wurde mir dann ja auch klar. Wie gesagt, mir tut das ja auch leid und ich habe dem Versandhaus ja keine Vorwürfe gemacht.

Nur das Teil ist angekommen, das steht fest.

Aber ist ja nun angeblich auch alles geklärt.

Mal schauen ^^

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(Wilhelm Busch)

silenceTouch (24)


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Am 28.06.2011 um 13:58:

Zitat (AnnaCatalina):

 

NEIN!!!! Nicht abgeben!

Das kann böse ausgehen!

Und keine Abtrittserklärung abgeben!  Du hast ja alles in einem Paket verschickt. Wenn alles bis auf eine Weste angekommen ist, hat da im Versandhaus einer geschlampt. Ist nicht dein Problem.

Mache jetzt folgendes:

1. Kopiere den Einliewferungsbeleg sowie deine Rechnungen

2. Setze einen Brief auf, dass du an Tag X alle Teile in einem Paket zurückgesandt hast, das das Paket dort angekommen ist und dass bei denen ein Fehler unterlaufen ist, den sie bitte beheben möchten.

Sollte das Versandhaus weiter Mahnungen schicken, wirst du die Sache deinem Anwalt übergeben.

3. Den Brief zweimal ausdrucken. Einen behältst du, einer zum Kundenservice. Zusammen mit den Kiopien. Per Einschreiben mit Rückanwort.

Danach sollte Ruhe sein.

 

Äwäwä. Ich hab kein Einliferungsbeleg mehr. Ich weiß den Tag nur noch ungefähr, wann ich es abgeschickt hab.

Was kann denn passieren, wenn ich das Ding unterzeichne? Werden die mir ne Lüge anhängen, worauf ich dann erst recht bezahlen muss?

Einschreiben mit Rückantwort ist auch wieder rausgeschmissenes Geld (ja, ich bin geizig)

Wenn einer, der mit Mühe kaum
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schon meint, dass er ein Vogel wär;
so irrt sich der

(Wilhelm Busch)

AnnaCatalina (27)


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Am 28.06.2011 um 14:00:

Zitat (silenceTouch):

Ja, danke.

Das wurde mir dann ja auch klar. Wie gesagt, mir tut das ja auch leid und ich habe dem Versandhaus ja keine Vorwürfe gemacht.

Nur das Teil ist angekommen, das steht fest.

Aber ist ja nun angeblich auch alles geklärt.

Mal schauen ^^

Würde ich mich nicht drauf verlassen, was kleine Telefonistinnen einem erzählen.

Schriftlich noch einmal klarstellen die Sache und gut ist.

Ist besser, als sich später über Inkassobüros oder Schufa-Einträge zu wundern (einige Versandhäuser machen das leider...)

~ Ich verantworte nur, was ich schreibe, nicht was du verstehst! ~

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