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Versehentlicher Mord aus Notwehr?
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Hey liebe Goos, ich hab mal ne Frage^^: Was würde eigentlich passieren, wenn dein Vater dir eine reinhaut und du haust aus reflex zurück, er rutscht aus fällt auf den boden und bricht sich genick etc. und stirbt an den Folgen. Wäre das jetzt unter dem Gesetz der Notwehr und würde man dann dafür keine Strafe bekommen? oder würde man dafür zur rechenschafft gezogen werden und bestraft werden? Es interessiert mich nur aus neugier und würde gerne wissen was ihr mir dazu sagen könnt |
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Themen: 25 |
-------------------- Nachträglich editiert von BlingBlingPascha am 14.07.2010 19:41 |
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Auf keine Fall Mord. Muss nämlich gewisse Punkte erfüllen:
oder eben
Ergo wäre es dann Totschlag oder eher, was ich glaube, Körperverletzung mit Todesfolge. |
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Zitat (Trouble):
Auf keine Fall Mord. Muss nämlich gewisse Punkte erfüllen:
oder eben
Ergo wäre es dann Totschlag oder eher, was ich glaube, Körperverletzung mit Todesfolge.
aber im grunde ist es doch der Reflex / die Notwehr und dass er dann unglücklich stürzt und an den folgen stirbt dafür kann man doch eigentlich nichts. |
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Zitat (xXxSOADxXx):
aber im grunde ist es doch der Reflex / die Notwehr und dass er dann unglücklich stürzt und an den folgen stirbt dafür kann man doch eigentlich nichts.
Nein, nein, Freundchen. Nur weil dich jemand angreift ist das nicht sofort Notwehr.
Deswegen sagte ich ja, ich vermute, dass es Körperverletzung (du haust ihm ja eine) mit Todesfolge ist. |
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Themen: 44 |
Ich würde auch sagen, dass es Körperverletzung mit Todesfolge istnach § 227 StGb. Man würde aber dann auch die Strafbarkeit prüfen was unteranderem Rechtswidrigkeit und die Schuld betrifft. Notwehr wäre ein Rechtfertigungsgrund, wofür man dann appelieren könnte. Ob dies so gewärtet wird, ist dann Urteilsvermögen und Einschätzung des Gerichts bzw. des vorsitzenden Richters. |
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interessant, also müsste ich mich dann verprügeln lassen und dürfte nicht zurückhauen? |
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Themen: 48 |
ähm
das ist körperverletzung mit todesfolge
ob notwehr in betracht kommt, kommt auf die umstände bei der tat an. |
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Themen: 219 |
Zitat (xXxSOADxXx):
Hey Was würde eigentlich passieren, wenn dein Vater dir eine reinhaut und du haust aus reflex zurück, er rutscht aus fällt auf den boden und bricht sich genick etc. und stirbt an den Folgen.
Das fällt unter die Rubik : Also achte darauf das der Boden trocken ist , und gut gepolstert am besten auf einer Wiese Sonst musste auf Nummer sicher gehen Wenn Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann Befriedigend besser als Gut ? |
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Zitat (xXxSOADxXx):
interessant, also müsste ich mich dann verprügeln lassen und dürfte nicht zurückhauen?
nein nein, jeder darf sich wehren. wichtig ist, dass diese "notwehr" in keinem fall übertrieben ausfallen darf. das wird dann auch später vor gericht aus'schlag'gebend sein, ob und wie du bestraft wirst. |
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Themen: 49 |
notwehr ist nur gegeben wenn er dir immer wieder eine reinhauen will. tut er es nur einmal ist es keine notwehr mehr, weil der angriff dann beendet ist. würde wahrscheinlich auf körperverletzung mit todesfolge rauslaufen. Wir sind alle Hamburger Jungs. Schwarz, weiß, blau ein Leben lang. |
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Themen: 44 |
Zitat (B4rT):
nein nein, jeder darf sich wehren. wichtig ist, dass diese "notwehr" in keinem fall übertrieben ausfallen darf. das wird dann auch später vor gericht aus'schlag'gebend sein, ob und wie du bestraft wirst.
§ 34 StGb: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. |
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Themen: 27 |
Zitat (xXxSOADxXx):
aber im grunde ist es doch der Reflex / die Notwehr und dass er dann unglücklich stürzt und an den folgen stirbt dafür kann man doch eigentlich nichts. Das mußt du aber leider auch erstmal beweisen. Wenn du dich beispielsweise wehrst, indem du zurückschlägst, hinter deinem Peiniger eine Treppe ist und du - in deiner Notwehr - wissend in Kauf nimmst, daß er da runter donnert und eventuell sterben könnte, dann ist es keine reine Notwehr mehr gewesen. Dann mußt du mit einer Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder gar fahrlässige Tötung rechnen. Allerdings könnte dir ein/e juristische/r Rechtsgelehrte/r oder Fachkundige/r da eher weiter helfen! Was mich interessiert: Wie kommst du auf diese Frage?
Schützengesellschaft Alte List zu Hannover v. 1980 e.V. |
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Themen: 12 |
Mord und Notwehr gibt es nicht zusammen von daher passt die Themenüberschrift überhaupt nicht...! Aber Notwehr mit Todesfolge ist dann schon und dies dann genauso zu beweisen, wenn keine Zeugen dabei waren schätz ich mal als fast unmöglich... Das Leben ist wie Zeichnen, nur ohne Radiergummi! |
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Themen: 52 |
Zitat (xXxSOADxXx):
Hey liebe Goos, ich hab mal ne Frage^^: Was würde eigentlich passieren, wenn dein Vater dir eine reinhaut und du haust aus reflex zurück, er rutscht aus fällt auf den boden und bricht sich genick etc. und stirbt an den Folgen. Wäre das jetzt unter dem Gesetz der Notwehr und würde man dann dafür keine Strafe bekommen? oder würde man dafür zur rechenschafft gezogen werden und bestraft werden? Es interessiert mich nur aus neugier und würde gerne wissen was ihr mir dazu sagen könnt
ich denke mal, dass es nachgewiesen werden muss, dass es keine absicht war, sondern blöd gelaufen ist |
ninni03 (27): so dann kann das wochenende ja beginnen =)


Dumm gelaufen
gibt ja noch andere Mittel seinen Alten los zu werden 
