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Volles Gehalt... Ja oder Nein?
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TheNightmareFromEWP Direkt-Link |
Hallo, ich habe einen guten Kumpel! Dieser hat am 10.08.2011 seine Kündigung zum 31.08.2011 erhalten... Da er noch über Urlaubstage und Überstunden verfügte wurde er für die restliche Zeit freigestellt! Habe mich ein wenig umgehört und erfahren das er trotzdem volles Gehalt bekommen müsste da er ja noch die gelegenheit gehabt hätte bis zum 31.08. zu arbeiten... Dennoch hat er gerade mal 160 euro überwiesen bekommen. Das finde ich echt ne Frechheit vom Arbeitgeber da er theoretisch auf volles Gehalt anspruch hat oder Irre ich mich da? Danke euch schonmal für die Antworten! |
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misogyn Direkt-Link |
Zitat (TheNightmareFromEWP):
Hallo, ich habe einen guten Kumpel! Dieser hat am 10.08.2011 seine Kündigung zum 31.08.2011 erhalten... Da er noch über Urlaubstage und Überstunden verfügte wurde er für die restliche Zeit freigestellt! Habe mich ein wenig umgehört und erfahren das er trotzdem volles Gehalt bekommen müsste da er ja noch die gelegenheit gehabt hätte bis zum 31.08. zu arbeiten... Dennoch hat er gerade mal 160 euro überwiesen bekommen. Das finde ich echt ne Frechheit vom Arbeitgeber da er theoretisch auf volles Gehalt anspruch hat oder Irre ich mich da? Danke euch schonmal für die Antworten!
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TheNightmareFromEWP Direkt-Link |
Okay also sollte er einen Anwalt einschalten und alles weitere auf Rechtswegen klären ja? |
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DowninthePast Direkt-Link |
Zitat (TheNightmareFromEWP):
Okay also sollte er einen Anwalt einschalten und alles weitere auf Rechtswegen klären ja? Urlaubstage werden ja vergütet, also müsste er dafür auch das Geld erhalten.
-------------------- Nachträglich editiert von DowninthePast am 29.08.2011 15:15 That don´t impress me much |
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Headlessly Direkt-Link |
Den RA muss er vorfinanzieren, genau wie das eventuell anstehende Verfahren. ... Ich bin Gott. Wie ich darauf komme? Ich habe letztens gebetet und festgestellt, ich spreche zu mir selbst ... |
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DowninthePast Direkt-Link |
Höh? That don´t impress me much |
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Themen: 167 |
kommt auf probezeit usw an hakuna matata |
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Themen: 149 |
Zitat (TheNightmareFromEWP):
Okay also sollte er einen Anwalt einschalten und alles weitere auf Rechtswegen klären ja? kommt auf die differenz an zwischen dem ausgezahlten und dem geforderten für 100 eur sollte man den RA weglassen kostennutzenfaktor...etc
never bluff a monkey |
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DowninthePast Direkt-Link |
Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür musst du nicht unbedingt nen Anwalt haben. That don´t impress me much |
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Themen: 85 |
Für so etwas ist man normalerweise in einer Gewerkschaft oder sonst wo organisiert Wann hat er dort denn angefangen zu arbeiten? Ist er in der Probezeit gewesen? Normalerweise müsste er das volle Gehalt bekommen. Normalerweise.....!
Wäre das der Schlag meines Herzens |
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TheNightmareFromEWP Direkt-Link |
Also er war in der Probezeit... und es geht nicht nur um 100 euro ^^ er hat 160 euro bekommen jedoch verdiente er knapp 1300 im Monat und das ist halt heftig... Dennoch er hatte 12 Urlaubstage und ziemlich viele Überstunden weshalb er auch freigestellt wurde und somit nicht mehr arbeiten musste. |
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Horsefly Direkt-Link |
arbeitsgericht. |
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Themen: 43 |
für normal muss er volles gehalt bekommen. +ü std und urlaubsgeld. wenn das noch anfällt. probezeit hin oder her, nun kommt es aber darauf an ob er nach tarif oder nach std arbeitet. an seiner stelle erstmal klagen und noch schön 6 wochen krank machen... das muss der arbeitgeber auch noch zahlen
-------------------- Nachträglich editiert von matzeb am 29.08.2011 15:37
Wer da meint ,er sei besser als der eine.Steht oft da gemieden und alleine. |
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Themen: 281 |
.. und wenn die Zeit gekommen ist, dann wetzen wir die Messer! *Die Apokalyptischen Reiter* |
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Themen: 33 |
Also, das sind definitiv zu wenig, die 160 Euro!
Rein Rechtlich siehts so aus. Die Kündigung erfolgte Fristgemäß zum 31. innerhalb der Probezeit. Freistellung bis zum Ausscheiden erfolgte aufgrund von Überstundenabbau und Resturlaub. Stellt sich lediglich die Frage wieviele Überstunden er hatte. Es waren noch 15 Arbeitstage abzuleisten, 12 hatte er. Somit kommen wir schonmal ohne überstunden auf 3 Tage die nicht durch Resturlaub abgedeckt sind. Somit müssen ca. 24 überstunden "herhalten" um diesen Zeitraum zu deckeln, wovon ich mal stark ausgehe das genügend überstunden zusammen kommen. Somit ist der ganze Restmonat durch Entgeltpflichtige Freistellung abgesichert.
Dann rechnen wir mal: Standard-Gehalt für den Monat + Urlaubsgeld + evtl. noch vorhandene Überstunden zzgl. der Zuschläge lt. gültigen Tarifvertrag = MEHR als eig. im Monat sonst so rüberkommt...
Genaue Zahlen kennt nur er (und gehen hier niemanden was an) Dementsprechend empfehle ich ein Schriftstück aufzusetzen an den Arbeitgeber mit der o.g. Rechnung incl. Zahlen, einer Frist zur Zahlung und der Androhung rechtlicher Schritte im Falle einer Nichtzahlung. Das ganze per Einschreiben direkt an den Chef und der dinge Harren die da kommen mögen.
Bei Fragen sprich mich ruhig an Wer Rähtschripfeler findet darf sie behalten;-) |
VolvoRS (23): Einsamer Singlemann sucht Einsame Singlefrau :), Freue mich über Post !


