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Vorfahrtsregelung (rechts vor links)

Chaospilot (30)


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Am 09.04.2011 um 20:50:

...mal ne frage,...

mittlere Dämmerung (eher dunkel als hell) in einer 30iger zone, mit schlecht einsehbaren seitenstraßen (die vorfahrt haben) ,...person A mißachtet eine solche vorfahrt, was zum großen teil daran liegt das person B ohne licht unterwegs ist,... im fall eines "krachs", trägt dann person B eine "mitschuld" ?

Was nicht basst wird bassend gemacht

sandra1985 (26)


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Am 09.04.2011 um 20:54:

Zitat (Chaospilot):

...mal ne frage,...

mittlere Dämmerung (eher dunkel als hell) in einer 30iger zone, mit schlecht einsehbaren seitenstraßen (die vorfahrt haben) ,...person A mißachtet eine solche vorfahrt, was zum großen teil daran liegt das person B ohne licht unterwegs ist,... im fall eines "krachs", trägt dann person B eine "mitschuld" ?

Ich würde sagen beide.

Thunderchicken (25)


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Am 09.04.2011 um 20:55:

Theoretisch ja, aber wenn Person B es nicht zugibt wirds n langwieriger Rechtsstreit....

Wer Rähtschripfeler findet darf sie behalten;-)

FamousRockstar (35)


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Am 09.04.2011 um 21:01:

Also, wenn es sich bei Person B um ein KFZ handelt, dann ist davon auszugehen, ja!

Ist Person B aber nur ein Radfahrer, so geht das Gericht erst mal davon aus, dass Du dieses Risiko beim einsteigen ins Auto bewusst in Kauf genommen hast... Klingt zwar komisch, ist aber so!

Ein nicht eingeschaltetes Licht kann der Gutachter nachweisen, das ist weniger das Problem!

Spannend wäre die Frage, ob Du evt. einem Versicherungsbetrüger auf den Leim gegangen bist.

Deine Schilderung ist nämlich gängige Masche bei diesem Klientel..

http://www.pk-style.de - No Porn - Just Bullshit :-)

Stony10 (22)


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Am 09.04.2011 um 21:03:

Zitat (Thunderchicken):

Theoretisch ja, aber wenn Person B es nicht zugibt wirds n langwieriger Rechtsstreit....

 

 

muahaha

Chaospilot (30)


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Am 09.04.2011 um 21:06:

Zitat (FamousRockstar):

Also, wenn es sich bei Person B um ein KFZ handelt, dann ist davon auszugehen, ja!

---ja person B führt ebenfalls ein kfz---

Ein nicht eingeschaltetes Licht kann der Gutachter nachweisen, das ist weniger das Problem!

---wie soll das nachgewiesen werden wenn es zb kurz nach dem zusammenprall schnell eingeschaltet wird?---

 

 

-------------------- Nachträglich editiert von Chaospilot am 09.04.2011 21:07

Was nicht basst wird bassend gemacht

Spiesser (28)


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Am 09.04.2011 um 21:07:

Zitat (Barney26):

 

 

oh mister besserwisser meldet sich auch bei jedem scheiß zu wort

 

recht hatter trotzdem...

 

ich bin mal rückwärts aus einer parkbucht, hab die sekunde vorher geschaut, da war nichts... in der sekunde ist nen dunkelgrauer 3er bmw bei ströhmendem regen und dunkelgrauem himmel ohne licht angekommen.

 

hat auch keine mitschuld bekommen... ganz heikle nummer

Non quia difficilia sunt, non audemus, sed quia non audemus, difficilia sunt! (Seneca)

Chaospilot (30)


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Am 09.04.2011 um 21:13:

,..mir sagte auch jemand das man als autofahrer im dunkeln auch mit unbeleuchteten hindernissen rechnen muss,.. (aber irgendwas stört mich daran) ,...weil normalerweise "bewegen" sich ja unbeleuchtete hindernisse nicht (im gegensatz zu einem fahrendem auto ohne licht)

Was nicht basst wird bassend gemacht

Barney26
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Am 09.04.2011 um 21:17:

Zitat (Chaospilot):

,..mir sagte auch jemand das man als autofahrer im dunkeln auch mit unbeleuchteten hindernissen rechnen muss,.. (aber irgendwas stört mich daran) ,...weil normalerweise "bewegen" sich ja unbeleuchtete hindernisse nicht (im gegensatz zu einem fahrendem auto ohne licht)

 

ach gibt genug die ohne licht auf der straße mitm rad fahren.

Loolo85 (26)


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Am 09.04.2011 um 21:21:

Ganz klar ja , hatte ich erst ....

Ich hasse euch ! ! !

Jeckalf (43)


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Am 09.04.2011 um 23:13:

sie werden beide teilweise ne schuld bekommen. wenn das nicht über gericht läuft werden es die versicherungen unter sich ausmachen.

kleiner hinweis, wenn einer von beiden bei der allianz ist, hat der glück, die drehen den spiess so lange um bis der andere nachgibt

was schert mich schon die gross und kleinschreibung

FamousRockstar (35)


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Am 10.04.2011 um 11:08:

@TE

 

Ich muss meine aussage korrigieren:

Dr Gutachter kann das nichteingeschaltete Licht immer dann nachweisen, wenn ein entsprechender Scheinwerfer beidem Unfall beschädigt wurde.

Das soll daran liegen, dass ein beim Unfall beschädigter Leuchtfaden wohl anders aussehen soll, wenn das Licht dabei eingeschaltet sein soll...

Ist das aber nur ein Rempler, bei dem z.B. nur der Stoßfänger beschädigt wurde - Und de Scheinwerfer bleiben heil - Dann ist das wohl wieder etwas anderes...

Aber grundsätzlich ist wohl mit einer Teilschuld zu rechnen.

Trotzdem: Auf hoher See und vor Geritcht bist du in des Gottes Hand...

http://www.pk-style.de - No Porn - Just Bullshit :-)

lilsis (21)


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Am 10.04.2011 um 11:15:

Zitat (Chaospilot):

,..mir sagte auch jemand das man als autofahrer im dunkeln auch mit unbeleuchteten hindernissen rechnen muss,.. (aber irgendwas stört mich daran) ,...weil normalerweise "bewegen" sich ja unbeleuchtete hindernisse nicht (im gegensatz zu einem fahrendem auto ohne licht)

 

fußgänger sind in der regel nciht beleuchtet.

beide tragen schuld auch wenn ich persönlich es für flasch halte

<p>
Zitat (Chaospilot):

<p>,..mir sagte auch jemand das man als autofahrer im dunkeln auch mit unbeleuchteten hindernissen rechnen muss,.. (aber irgendwas st&ouml;rt mich daran) ,...weil normalerweise "bewegen" sich ja unbeleuchtete hindernisse nicht (im gegensatz zu einem fahrendem auto ohne licht) </p>
</p><br>    

 

hakuna matata

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