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Wohnungsübergabe?!

Steffi2606 (28)


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Am 09.06.2011 um 16:56:

Hallo zusammen,

Wollte mich nur mal vergewissern wie das jetzt läuft mit der Wohnungsübergabe?!

Ich hab gehört, dass die Wohnungen jetzt nur noch Besenrein übergeben werden müssen, stimmt das??!

Auch wenn in dem alten Mietvertrag noch "weißen "der wände steht?!

Vielleicht könnt ihr mir da ja ein wenig weiter helfen..

Lg Steffi

 

Genieße jeden Tag so, als wäre es dein letzter! :) lg Steffi

Angel26
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Am 09.06.2011 um 16:59:

das was im mietvertag steht muss eingehalten werden...

 

melli19688 (23)


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Am 09.06.2011 um 17:13:

Zitat (Angel26):

das was im mietvertag steht muss eingehalten werden...

 


SO SIEHTS AUS

Sweety (28)


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Am 09.06.2011 um 17:18:

Zitat (Angel26):

das was im mietvertag steht muss eingehalten werden...

 

Wenn du noch ein alten hast zählt das noch da du es mal unterschrieben hast...

Aber das wurde dir jetzt ja schon zweimal gesagt

silenceTouch (24)


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Am 09.06.2011 um 17:19:

klick

 

Wenn einer, der mit Mühe kaum
gekrochen ist auf einen Baum
schon meint, dass er ein Vogel wär;
so irrt sich der

(Wilhelm Busch)

LordNikons (32)


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Am 09.06.2011 um 17:19:

das was im vertrag steht...hab das thema auch gerade ...besenrein und weiss.

ERFOLG heißt für mich, der beste zu sein, der ich sein kann.

Lebe jeden tag so als sei er geplant

Secureman (26)


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Am 09.06.2011 um 17:23:

Ich habe soeben mal ein wenig im Internet geschaut und Folgendes zu dem Thema gefunden:

 

 

Die Wohnung ist bei Rückgabe der Mietsache besenrein zu übergeben."

In diesem Fall muss der Mieter die Wohnung ordentlich durchkehren, grobe Verschmutzungen beseitigen und Spinnweben entfernen. Die Fenster müssen dagegen nicht geputzt werden, auch wenn sie längere Zeit nicht gepflegt wurden.

f) "Der Mieter ist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen nach dem Fristenplan verpflichtet. ... Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zu übergeben." Eine solche Klausel ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

Wichtiger Hinweis::

In Folge der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Schönheitsreparaturen, sind nahezu alle vor den Jahren 2003 bis 2006 in Allgmeinen Geschäftsbedingungen (= vom Vermieter vorfomulierte) gefassten Vereinbarungen zur Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam. Der Mieter ist in diesem Fall nicht zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet. Mieter sollten daher ihren Mietvertrag genau prüfen lassen!

 

Quelle:

http://www.internetratgeber-recht.de /MietrechtAllgemein/frameset.htm?http: //www.internetratgeber-recht.de/Mietre chtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa 9.htm

Sweety (28)


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Am 09.06.2011 um 17:27:

Zitat (Secureman):

Ich habe soeben mal ein wenig im Internet geschaut und Folgendes zu dem Thema gefunden:

 

 

Die Wohnung ist bei Rückgabe der Mietsache besenrein zu übergeben."

In diesem Fall muss der Mieter die Wohnung ordentlich durchkehren, grobe Verschmutzungen beseitigen und Spinnweben entfernen. Die Fenster müssen dagegen nicht geputzt werden, auch wenn sie längere Zeit nicht gepflegt wurden.

f) "Der Mieter ist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen nach dem Fristenplan verpflichtet. ... Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zu übergeben." Eine solche Klausel ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

Wichtiger Hinweis::

In Folge der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Schönheitsreparaturen, sind nahezu alle vor den Jahren 2003 bis 2006 in Allgmeinen Geschäftsbedingungen (= vom Vermieter vorfomulierte) gefassten Vereinbarungen zur Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam. Der Mieter ist in diesem Fall nicht zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet. Mieter sollten daher ihren Mietvertrag genau prüfen lassen!

 

Quelle:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa9.htm

 

 

Das ist natürlich auch nicht schlecht dann hatte ich auch die falschen Info´s im Kopf

 

susanne0102 (34)


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Am 09.06.2011 um 17:51:

Was ist das für eine Wohnung?

Wenn es eine "Eigentumswohnung" ist (also nicht von einer Wohnbaugesellschaft etc), dann müssen schon die Arbeiten und Schönheitsreparaturen, die im Vertrag stehen eingehalten werden (lt. Mieterverein Hi) - ich bin nämlich auch gerade dabei, umzuziehen.

Bei Unklarheiten solltest du dich ruhig an den Mieterverein wenden (Mitgliedschaft kostet in Hi um die 40 Euro/Jahr) und die lohnen sich allemal, wenn man was nicht genau weiss....

Alles Gute in der neuen Wohnung :)

Steffi2606 (28)


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Am 09.06.2011 um 19:29:

das ist ne mietwohnung von einer mietgesellschaft, also keine eigentumswohnung!

Genieße jeden Tag so, als wäre es dein letzter! :) lg Steffi

locke2
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Am 09.06.2011 um 19:42:

iwenn man die wohung bund hat muss mann sonst nicht 

Tinchen30 (34)


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Am 09.06.2011 um 21:50:

ich würds einfach so machen, wie es im vertrag steht .... lieber "erledigen" statt lange rumzukämpfen .. bei uns steht besenrein drin.. heisst, auskehren - ende..

~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜ kAuF dÜ dIcH tüTe däiTscH füHr dRai geLd 90- hAt mE aUch gEhilFt!

~ ♥ڿڰۣ«ಌ ஜVerwirrt mich bitte nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest!

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