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Zahlen für einen nicht abgeschlossenen Vertrag ?

Dreamteddy (46)


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Am 23.11.2011 um 17:39:

Letztes Jahr verstarb mein Vater. Die anderthalb Monate vor seinem Tod war er in einem Heim untergebracht. Weder mein Vater noch ich haben eine Betreuungsvertrag unterschrieben. Eingewiesen hat ihn seine ehem.Lebensgefährtin, die auch das Geld für die Pflege bezogen hat (Pflegestufe 2) . Nun verlangt das Heim das ich die Rechnung bezahlen soll. Kann man mich dafür in die Pflicht nehmen ? Der Erbschein wurde mir gut 2 Monate nach dem Tod meines Vaters ausgestellt. Also hatte ich vorher keinen Einblick bzw. Zugriff auf das Geld meines Vaters. Wie schon gesagt, das Pflegegeld hat die Lebensgefährtin bezogen und weder von mir noch von meinem Vater wurde irgendwas unterschrieben. Kennt jemand die Rechtslage ?

Gib jedem Tag die Chance der schönste deines Lebens zu werden

nudelix (55)


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Am 23.11.2011 um 18:06:

Zitat (Dreamteddy):

Letztes Jahr verstarb mein Vater. Die anderthalb Monate vor seinem Tod war er in einem Heim untergebracht. Weder mein Vater noch ich haben eine Betreuungsvertrag unterschrieben. Eingewiesen hat ihn seine ehem.Lebensgefährtin, die auch das Geld für die Pflege bezogen hat (Pflegestufe 2) . Nun verlangt das Heim das ich die Rechnung bezahlen soll. Kann man mich dafür in die Pflicht nehmen ? Der Erbschein wurde mir gut 2 Monate nach dem Tod meines Vaters ausgestellt. Also hatte ich vorher keinen Einblick bzw. Zugriff auf das Geld meines Vaters. Wie schon gesagt, das Pflegegeld hat die Lebensgefährtin bezogen und weder von mir noch von meinem Vater wurde irgendwas unterschrieben. Kennt jemand die Rechtslage ?

1. ist relevant , ob du das Erbe angenommen hast ...dann zahlst du und musst gegen die ehemalige Lebensgefährtin vorgehen , WENN sie

2.

keine schriftliche Verfügung deines Vaters hat ! Das Geld , welches sie bezogen hat , wird Anteilig (wenn sie zusammen lebten ) verrechnet , was sie auf den Pfennig/Cent  genau nachzuweisen hat !

3. was die Einweisung deines Vaters anbetrifft ....warst du erreichbar ? Gab es keine weiteren Fam. Angehörige deines Vaters ?

 

....Zwischen dem DIES und dem DAS , liegt das NICHTS ! (Sartre)

Dreamteddy (46)


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Am 23.11.2011 um 18:10:

Erbe wurde angenommen (sonst hätte ich keinen Erbschein ). Ich war erreichbar aber die Lebensgefährtin hat versucht jeden Kontakt zu unterbinden. Bis ich den Erbschein hatte, hatte nur sie Zugriff auf das Konto.

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nudelix (55)


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Am 23.11.2011 um 18:17:

Zitat (Dreamteddy):

Erbe wurde angenommen (sonst hätte ich keinen Erbschein ). Ich war erreichbar aber die Lebensgefährtin hat versucht jeden Kontakt zu unterbinden. Bis ich den Erbschein hatte, hatte nur sie Zugriff auf das Konto.

Also hatte sie eine von deinem Vater ausgestellte Kontovollmacht ! Dann sichere dir bei der Bank die Kontoauszüge der Zeit ! Ansonsten kommst du ohne einen Rechtsanwalt aus der gesamten Kiste nicht raus ....! Die Lebengefährtin hat keinerlei Ansprüche und ganz im Gegenteil ,kannst du nun eine Abrechnung für den Zeitraum des Heimaufenthaltes über das abgehobene Geld verlangen ! Ohne Vollmacht , durfte sie GAR NICHTS !Sie ist Nachweisverpflichtet und dir steht eine Abrechnung zu , wenn du darauf bestehst !Wenn sie eine gemeinsame Wohnung bewohnten , kannst du über Anschaffungen u.s.w  noch Nachweise einfordern ...heftiges Thema !

 

-------------------- Nachträglich editiert von nudelix am 23.11.2011 18:20

....Zwischen dem DIES und dem DAS , liegt das NICHTS ! (Sartre)

Jenny2102 (22)


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Am 23.11.2011 um 18:18:

ich denke mal dadurch, dass du der sohn bist musst du zahlen... denn wenn der betroffene nicht zahlen kann/gezahlt hat, werden die angehörigen rangezogen... da dein vater anscheinend mit der lebensgefährtin nicht verheiratet ist, wird sie auch nicht zur rechenschaft gezogen....

Dreamteddy (46)


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Am 23.11.2011 um 18:29:

Zitat (Jenny2102):

ich denke mal dadurch, dass du der sohn bist musst du zahlen... denn wenn der betroffene nicht zahlen kann/gezahlt hat, werden die angehörigen rangezogen... da dein vater anscheinend mit der lebensgefährtin nicht verheiratet ist, wird sie auch nicht zur rechenschaft gezogen....

Ja,wenn mein Vater was unterschrieben hätte, hat er aber nicht. Außerdem hat man nicht informiert. Ich hätte ihn nicht in ein so teures Heim gesteckt. Außerdem hat die olle meinen Vater ausgenommen aber das ist ein anderes Thema

 

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Cobraangel (24)


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Am 25.11.2011 um 13:14:

Tja, bei einer angenommenen Erbschaft gehen sowohl die Schulden als auch das Vermögen auf den Erben über, sofern nicht ausgeschlagen wird, was hier in diesem Fall ja nicht getan wurde.

Somit werden natürlich die Erben angeschrieben und um Zahlung der Rechnung ersucht. Liegt denn irgendein schriftlicher Vertrag mit dem Pflegeheim vor? Es muss ja irgendwas vereinbart worden sein. In deinem Fall würde ich aber raten, einen Anwalt aufzusuchen. Die Rechtslagen in solchen Fällen sind meist ziemlich komplex und für Laien eher undurchsichtig.

-Ordnung braucht nur der Dumme, das Genie beherrscht das Chaos.-

Dreamteddy (46)


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Am 25.11.2011 um 16:09:

Zitat (Cobraangel):

Tja, bei einer angenommenen Erbschaft gehen sowohl die Schulden als auch das Vermögen auf den Erben über, sofern nicht ausgeschlagen wird, was hier in diesem Fall ja nicht getan wurde.

Somit werden natürlich die Erben angeschrieben und um Zahlung der Rechnung ersucht. Liegt denn irgendein schriftlicher Vertrag mit dem Pflegeheim vor? Es muss ja irgendwas vereinbart worden sein. In deinem Fall würde ich aber raten, einen Anwalt aufzusuchen. Die Rechtslagen in solchen Fällen sind meist ziemlich komplex und für Laien eher undurchsichtig.

Einen Vertrag gibt es, dieser wurde aber von niemanden unterschrieben. Einzig der Name und die Daten meines Vaters wurde eingetragen.In Auftrag gegeben hat das ganze, wie gesagt, die ehem. Lebensgefährtin meines Vaters

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DarkAngel1985 (26)


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Am 29.11.2011 um 20:30:

Zitat (Dreamteddy):

 

Einen Vertrag gibt es, dieser wurde aber von niemanden unterschrieben. Einzig der Name und die Daten meines Vaters wurde eingetragen.In Auftrag gegeben hat das ganze, wie gesagt, die ehem. Lebensgefährtin meines Vaters

Naja, auch wenn es keinen wirklichen Vertrag gibt, dein Vater hat da gewohnt. Und das könnte auch als stille Übereinkunft gewertet werden. Vorallem da seine ehemalige Lebensgefährtin ihn ja scheinbar gezielt dahin gebracht hat.

Die Forenregeln: http://www.goolive.de/forumregeln

W er kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

smallcigar (43)


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Am 30.11.2011 um 02:37:

Hallo,

so wie du den Sachverhalt darstellst, solltest du dich umgehend mit einem Fachanwalt zusammensetzen. Ich könnte mir vorstellen, das dieser dir besser helfen kann, als das Bauchgefühl der User hier.

Mich können nur Menschen . . . !

AngelOfStars (48)


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Am 30.11.2011 um 10:45:

Zitat (Dreamteddy):

 

Einen Vertrag gibt es, dieser wurde aber von niemanden unterschrieben. Einzig der Name und die Daten meines Vaters wurde eingetragen.In Auftrag gegeben hat das ganze, wie gesagt, die ehem. Lebensgefährtin meines Vaters

ich denke juristisch müssen finanziell die eltern für die kinder aufkommen und die kinder für die eltern,warum sollte der steuerzahler zuerst in die pflicht genommen werden?

einer wird das ja nun bezahlen müssen,ob mit oder ohne vertrag!

Ein wahrhaft grosser Mann wird weder einen Wurm zertreten, noch vor dem Kaiser kriechen.
*Benjamin Franklin*

Dreamteddy (46)


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Am 30.11.2011 um 14:26:

Zitat (Traumfrau1):

 

ich denke juristisch müssen finanziell die eltern für die kinder aufkommen und die kinder für die eltern,warum sollte der steuerzahler zuerst in die pflicht genommen werden?

einer wird das ja nun bezahlen müssen,ob mit oder ohne vertrag!

Ja klar aber grade für solche Fälle ist ja die Pflegeversicherung gedacht und die Kohle hieraus hat sich die Olle ja einverleibt und nicht ich.

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Cobraangel (24)


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Am 30.11.2011 um 14:35:

Zitat (Dreamteddy):

Ja klar aber grade für solche Fälle ist ja die Pflegeversicherung gedacht und die Kohle hieraus hat sich die Olle ja einverleibt und nicht ich.


Dann musst du dich mit "der Ollen" auseinandersetzen...
Ich an deiner Stelle würde zu einem Anwalt gehen. Wie gesagt, die Rechtslage in Pflegeangelegenheiten ist oftmals verwirrend.

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AngelOfStars (48)


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Am 30.11.2011 um 16:06:

Zitat (Dreamteddy):

 

Ja klar aber grade für solche Fälle ist ja die Pflegeversicherung gedacht und die Kohle hieraus hat sich die Olle ja einverleibt und nicht ich.

ja aber hallo dann wende ich mich doch schnellstens an die krankenkasse des vaters,die das pflegegeld an die *olle*ausbezahlt hat!

soll sich die krankenkasse mit der *ollen* und das pflegeheim auseinander setzen,verstehe das ganze sowieso nicht was du hier schilderst.

das gesamte pflegegeld was die heimunterbringung deines vater's betrifft,geht doch direkt an das pflegeheim selbst,oder wie sehe ich das.....

das geld für das taschengeld deines vater 's geht an die betreuerin,die dies dann deinen vater auszahlt / auszahlen muss,also komisch alles......

-------------------- Nachträglich editiert von Traumfrau1 am 30.11.2011 16:07

-------------------- Nachträglich editiert von Traumfrau1 am 30.11.2011 16:08 -------------------- Nachträglich editiert von Traumfrau1 am 30.11.2011 16:11

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*Benjamin Franklin*

Pest (42)


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Am 30.11.2011 um 16:13:

Lies hier mal ... .. da etwas weiter unter, bei Heimvertrag .. vielleicht hilft das was.

Meine Meinung dazu .. ich würde das Geld bezahlen, grad weil es ja nicht eine solange Betreuungszeit war .. ich würde da "Ruhe" haben wollen.

.. und wenn die Zeit gekommen ist, dann wetzen wir die Messer! *Die Apokalyptischen Reiter*

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